Ihr zuverlässiger Partner für
     Krankenversicherung im Ausland



Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





A-Z  |   A  |   B  |   D  |   E  |   F  |   G  |   H  |   I  |   K  |   M  |   N  |   O  |   P  |   R  |   S  |   V  |   Z  |  

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 5 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 6 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 8 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 9
Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Die vom Arzt verordneten Arzneimittel erhalten Sie in jeder Apotheke.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen (Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen).

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5,– EUR und höchstens 10,– EUR. Bei Arzneimitteln, für die ein Festbetrag gilt, trägt die DAK - Gesundheit die Kosten bis zum Festbetrag.

Liegt der Preis über dem Festbetrag, ist neben dem Eigenanteil auch die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis zu tragen; natürlich nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.

© Care Concept AG 2024
 Direktbuchung

Care Concept AG
Ihr zuverlässiger Partner für Krankenversicherung im Ausland