Empfängnisverhütung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten
Vertragsärztliche Untersuchung und Verordnung empfängnisregelnder Mittel.
Für Versicherte bis 20 Jahre werden die Kosten
ärztlich verordneter Mittel zur Empfängnisverhütung übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der
Kosten, jedoch mindestens 5,– EUR und höchstens 10,– EUR.