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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Wer ist familienversichert?

Beitragsfrei familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die Kinder.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder, wenn sie mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben und das Pflegeverhältnis auf längere Dauer angelegt ist.
Sind die Eltern des Stief- oder Enkelkindes selbst noch als Kinder familienversichert, muss der überwiegende Unterhalt vom Mitglied nicht geleistet werden.
Kinder sind grundsätzlich bis zur  Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert.

Eine Verlängerung der Familienversicherung ist möglich bis

  • zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind nicht beschäftigt oder selbstständig tätig ist
  • zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet
  • ein freiwilliges soziales (im Sinne des FSJG) oder ein ökologisches Jahr (im Sinne des FÖJG) ableistet
  • über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus für den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch die gesetzliche Dienstpflicht (Grundwehrdienst oder Zivildienst) unterbrochen oder verzögert wurde.

Behinderte Kinder, deren Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist, und die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert.
Für die Verlängerung der Familienversicherung benötigen wir die jeweils entsprechenden Bescheinigungen bzw. Nachweise.

Die Familienversicherung für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und die Kinder ist nur möglich, wenn sie

  • sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind und
  • nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) bzw. von der Versicherungspflicht befreit sind und
  • nicht hauptberuflich selbständig tätig sind.

Die Familienversicherung ist außerdem von der Höhe des Einkommens Ihrer Angehörigen abhängig. Nicht familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 355,– EUR monatlich überschreitet.
Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 450,– EUR.

Unter Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts zu verstehen. Dazu zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, aus Renten (Zahlbetrag der gesetzlichen Rente, Betriebsrente, sonstige Renten), aus Versorgungsbezügen, aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.

Kinder sind nicht beitragsfrei versichert, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner

  • nicht versichert oder privatversichert ist und
  • über ein Gesamteinkommen verfügt, das regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und
  • ein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig höher als das des versicherten anderen Ehegatten oder Lebenspartners ist.

Teilen Sie uns alle Änderungen mit, die sich auf die Familienversicherung auswirken können (wie z.B. eine eigene Mitgliedschaft, jede Änderung  des Familienstandes oder des Einkommens).

Sind die Voraussetzungen der Familienversicherung mehrfach erfüllt, so kann gewählt werden, über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung durchgeführt werden soll.

Die Familienversicherung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen, spätestens mit dem Ende der Mitgliedschaft.

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