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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Insulinanaloga in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Die DAK - Gesundheit hat sichergestellt, dass auch weiterhin die kurzwirksamen Insulinanaloga Humalog, Humalog Mix, NovoRapid und NoveMix, Apidra, Apidra Optiset, Apidra Opticlick, Liprolog und Liprolog Mix bei Diabetes mellitus Typ 2 verordnet werden können.

Kurzwirksame Analoginsuline bei Typ 2-Diabetes dürfen nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden, wenn sie teurer sind als kurzwirksame Humaninsuline. Und teurer sind sie. Die Konsequenz für viele Patienten: Sie müssen ihr Analoginsulin entweder selbst bezahlen oder sich auf Humaninsulin umstellen lassen. Das gilt nicht für unsere Versicherten. Die DAK - Gesundheit hat nämlich mit den größten Herstellern Rabatte vereinbart, die sicherstellen, dass keine Mehrkosten entstehen. Somit gibt es die kurzwirksamen Analoginsuline auch weiterhin auf Rezept.

Die Unterschiede:
Wenn die Insulinverarbeitung des Körpers gestört ist, müssen insulinpflichtige Diabetiker regelmäßig synthetisch hergestelltes Insulin spritzen. Beim Spritzen muss berücksichtigt werden, dass sich Insulinanaloga und Humaninsulin in einigen Punkten unterscheiden: Bei Humaninsulin dauert es länger, bis die maximale Wirkung erreicht ist. Außerdem wirkt Humaninsulin länger. Das Risiko, in eine Unterzuckerung zu geraten, ist daher größer, wenn die Zwischenmahlzeiten nicht eingehalten werden. Ein Unterschied bezüglich schwerwiegender, symptomatischer oder nächtlicher Unterzuckerungen besteht jedoch nicht. Die Gefahr aufgrund von Diabetes Folgeerkrankungen zu erleiden, ist bei beiden Insulinen gleich.

Allerdings ist Insulinanaloga teurer als Humaninsulin. Und das ist nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu rechtfertigen. Nach seinem Ende September 2006 in Kraft getretenen Beschluss dürfen deshalb kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann von den Kassen bezahlt werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsuline sind. Die DAK - Gesundheit hat daraufhin sofort gehandelt. Sie hat Rabattverträge mit den Pharmaherstellern Lilly, Novo Nordisk, Sanofi-Aventis und Berlin Chemie abgeschlossen, die gemeinsam einen großen Teil des Marktes für Insulinanalog abdecken. Weil danach kurzwirksame Insulinanaloga nicht teurer als Humaninsuline sind, bleibt es für HMK-Versicherte bei der gewohnten Insulintherapie. Importierte Insulinanaloge sind allerdings nicht von den Rabattverträgen erfasst, so dass sie nur dann verordnet werden können, wenn sie nicht teurer als kurzwirksames Humaninsulin sind.

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