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Anspruch auf eine künstliche Befruchtung haben verheiratete Frauen und Männer nach Vollendung des 25. Lebensjahr. Die Kosten für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden von der DAK - Gesundheit im Rahmen der vertragsärztlichen Rahmenbedingungen in Höhe von 50 % übernommen (Abrechnung erfolgt über Versichertenkarte). Die Behandlung muss durch einen Behandlungsplan genehmigt werden. Dazu gehören auch bis zu drei Versuche der so genannten In-Vitro-Fertilisation (IVF), bei der die Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert wird sowie seit dem 1. Juli 2002 auch für die so genannte intracytoplasmatische Spermieninjektionen (ICSI). |