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Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation:
- ambulante Rehabilitationsleistungen in zugelassenen Einrichtungen am Wohnort,
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in qualifizierten Kliniken,
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche,
- Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern mit Kindern (Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen).
Der Eigenanteil für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt in der Regel 10 EUR je Aufenthaltstag (An- und Abreise gelten als je ein Tag).
Die Antragstellung erfolgt regelmäßig über einen Arzt mit Zusatzqualifikation für die Verordnung von Rehabilitationsmaßnahmen.
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