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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 5 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 6 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 8 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 9
Rehabilitationsmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation:

  • ambulante Rehabilitationsleistungen in zugelassenen Einrichtungen am Wohnort,
  • stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in qualifizierten Kliniken,
  • stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche,
  • Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern mit Kindern (Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen).

Der Eigenanteil für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt in der Regel 10,– EUR je Aufenthaltstag (An- und Abreise gelten als je ein Tag).
Die Antragstellung erfolgt regelmäßig über einen Arzt mit Zusatzqualifikation für die Verordnung von Rehabilitationsmaßnahmen.

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