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Reiserücktrittskostenversicherung - Einzelreise
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Beschreibung
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Reiserücktrittskostenversicherung
1. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund:
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjektes.
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten:
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund,
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.
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Versicherte Gründe Reiserücktrittskostenversicherung (RRV):
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
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Selbstbehalt Reiserücktrittskostenversicherung (RRV):
| Bei allen versicherten Ereignissen Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR der angefallenen Stornogebühren. |
Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
2. Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit.
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten.
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzlicher Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort.
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
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Versicherte Gründe Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung):
- Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
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Selbstbehalt Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung):
| Der Selbstbehalt beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. |
*Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (RR)
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