Besondere Bedingungen Reiserücktrittkostenversicherung | |
Besondere Bedingungen Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) |
§ 1 Beschreibung des Versicherungsschutzes | |
§ 2 Anzahl der Personen | |
§ 3 Schadenarten | |
§ 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes | |
§ 5 Selbstbehalt (sofern nichts anderes vereinbart) | |
§ 6 Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des versicherten Schadenfalles |
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung - Einmalreise (inkl. Tarifbedingungen, Produktinformationsblatt, Auszug VVG) - als PDF herunterladen (128KB) |
Die HanseMerkur ist im Umfang von § 2 (Anzahl der Personen) und § 3 (Schadenarten) sowie unter Berücksichtigung der Einschränkungen des § 4 (Einschränkungen des Versicherungsschutzes) leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten versicherten Ereignisse eingetreten ist:
|
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten fünf Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person gemäß § 1.Ziffer 4 b) und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. |
Die HanseMerkur leistet, unter Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes, eine Entschädigung bei den folgenden Schadenarten:
|
Nicht versichert sind
|
Der Selbstbehalt beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. |
Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ist verpflichtet,
|
§ 1 Beschreibung des Versicherungsschutzes | |
§ 2 Anzahl der Personen | |
§ 3 Schadenarten | |
§ 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes | |
§ 5 Selbstbehalt (sofern nichts anderes vereinbart) | |
§ 6 Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des versicherten Schadenfalles |
Die HanseMerkur ist im Umfang von § 2 (Anzahl der Personen) und § 3 (Schadenarten) sowie unter Berücksichtigung der Einschränkungen des § 4 (Einschränkungen des Versicherungsschutzes) leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten versicherten Ereignisse bei einer der versicherten Personen oder einer Risikoperson gemäß § 1 Ziffer 5 eingetreten ist:
|
|
Die HanseMerkur leistet bei einem versicherten Ereignis gemäß § 1, unter Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 5, eine Entschädigung bei den folgenden Schadenarten. Von dem erstattungsfähigen Betrag werden die evtl. vom Reiseveranstalter, Vermieter oder sonstigen Leistungsträgern (Dritte) zurückgezahlten Beträge, die über den Selbstbehalt hinausgehen, in Abzug gebracht.
|
|
Der Selbstbehalt beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. |
Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ist verpflichtet,
|
Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ist verpflichtet,
|
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften (insb. EU-DSGVO) enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt der Versicherer (deckungsgewährender Versicherer aus Ihren Vertragsunterlagen – im Folgenden „der Versicherer“ genannt) sowie wir als dessen Partner, die Care Concept AG, daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten bei schweigepflichtigen Stellen weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtenbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrages in der Regel nicht möglich sein bzw. die evtl. Leistung evtl. nicht fällig werden kann. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch den Versicherer Ich willige ein, dass der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrags erforderlich ist. Ich willige ein, dass der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. bei Eintritt des Versicherungsfalls im dafür erforderlichen Umfang mit den von mir im Antrag benannten früheren Versicherern bzw. mit ihren eigenen Datenbeständen abgleichen dürfen um meine Angaben überprüfen und im Bedarfsfall ergänzen zu können. 2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten Ich wünsche, dass mich der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich
Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung oder der Prüfung der Leistungspflicht sowie zu einer fehlenden Fälligkeit der evtl. Leistung führen kann. Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer oder dessen Partner, die Care Concept AG, konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss.
2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht bzw. zu einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung nach meinem Tod Gesundheitsdaten erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder – wenn diese abweichend bestimmt sind – auf die Begünstigten des Vertrags über. 3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb des Versicherers 3.1 Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Ich willige ein, dass der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an den Versicherer und die Care Concept AG zurückübermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für den Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. 3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen und Personen)
Ich willige ein, dass der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, – meine Gesundheitsdaten an die unter dem nachfolgenden 3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. 3.4 Datenweitergabe an selbständige Vermittler Ich willige ein, dass der Versicherer sowie dessen Partner, die Care Concept AG, meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen- soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten bei Nichtzustandekommen des Vertrages Ich willige ein, dass der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichern und nutzen. 5. Weitere Erklärungen, Einwilligungen und Datenschutzhinweise Zustimmung betreffs werblicher Maßnahmen Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar kann ich daher durch Auswahl einer entsprechenden Option darin einwilligen, dass die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen dürfen. Schriftverkehr Sie sind damit einverstanden, dass wir bzw. unsere Vertriebspartner Ihnen Unterlagen in einer nicht verschlüsselten E-Mail zuschicken. Es erfolgt keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die E-Mail-Adresse haben Sie uns hierzu mitgeteilt. Unterlagen können zum Beispiel Dokumente zu einem Angebot oder Antrag sein. Wir dürfen Ihnen Inhalte und Dateien unverschlüsselt zuzusenden. Es kann sein, das Gesundheitsdaten oder andere nach § 203 StGB geschützte Daten betroffen sein. In diesem Fall haben Sie uns oder unseren Vertriebspartner und die jeweiligen Mitarbeiter von der Schweigepflicht entbunden. Diese Vereinbarung gilt für alle E-Mails und Unterlagen bis zum Vertragsschluss. Damit gehen Risiken einher. Über diese sind Sie vorher mündlich oder telefonisch aufgeklärt worden. Besonders darüber, dass diese E-Mail dem Versand einer Postkarte gleicht. Jeder, der sie „in die Hand“ bekommt, kann sie problemlos lesen. Dies gilt auch für Ihre Gesundheitsangaben oder Bankverbindungsdaten im Antrag oder Angebot. Anhänge, Inhalte und Absenderadressen könnten durch Dritte unbemerkt verändert werden. Deswegen kann für die Richtigkeit einer E-Mail nicht garantiert werden. Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse ändert, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Die Abwicklung der Beantragung, Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen sowie die übrige Korrespondenz zu Ihrer Versicherungsnummer erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Diese Einwilligung und die Entbindung von der Schweigepflicht können Sie zu jeder Zeit widerrufen: Formlos, ganz oder nur teilweise, ohne Angabe von Gründen. Wenden Sie sich dazu an uns oder unseren Vertriebspartner. Unsere Kontaktdaten erhalten Sie unter: Soweit Sie eine E-Mail erhalten, sind die Kontaktdaten in dieser angegeben. Wenn Sie widerrufen, erhalten Sie die Informationen per Post, Telefax oder E-Mail-Verschlüsselungsverfahren. Hinweise zur Versicherungsfähigkeit Merkblatt zur Datenverarbeitung |
Ausdrückliche Erklärungen als PDF herunterladen (81KB) |