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Reiserücktrittskostenversicherung - Jahrespolice
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Beschreibung
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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
1. Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV)
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund:
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjektes.
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten:
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund,
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.
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Versicherte Gründe Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV) :
- Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Kurzarbeit
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
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Maximaler Reisepreis
- 2.000,- EUR für Einzelpersonen
- 6.000,- EUR für Familien
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Selbstbehalt Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV):
| Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen. |
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
2. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit.
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten.
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzlicher Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort.
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
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Versicherte Gründe Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung):
- Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
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Selbstbehalt Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung):
| Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen. |
*Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2008 (UR)
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