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Reiserücktrittskostenversicherung - Jahrespolice -

Reiserücktrittskostenversicherung -
Reiserücktrittskostenversicherung für beliebig viele Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres (Jahrespolice) -

Auslandskrankenversicherung

Beschreibung


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Jahresreiseversicherung

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Wenn Sie eine Reise nicht oder nur verspätet antreten können oder umbuchen müssen, springt unsere Reiserücktrittsversicherung ein. Sie können die Versicherung für weltweite Reisen abschließen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Die Jahresversicherung gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres im Wert von jeweils bis zu 15.000 Euro. Sie muss bis spätestens 30 Tage vor Beginn der ersten Reise oder bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung gilt für alle nach der Prämienzahlung gebuchten Reisen. Für bereits gebuchte Reisen besteht Schutz, sofern Sie diese spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben. Liegen weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt, muss der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt sein. Für bereits gebuchte Reisen besteht Schutz, sofern Sie die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen haben.

Sie planen eine außergewöhnliche Reise, die den ursprünglich im Online-Antrag angegebenen Preis pro Reise übersteigt? Kein Problem. Die Differenz können Sie einfach mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise ausgleichen. Unser Kundenservice hilft Ihnen hier gerne weiter.

 Leistungen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Stiftung Warentest Testsieger Reiseversicherung Sie können Ihre Reise nicht antreten:
  • Erstattung der Stornokosten
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder der anteiligen Kosten des Doppelzimmers, wenn Mitreisende stornieren
Sie treten Ihre Reise verspätet an:
  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Mehrkosten
  • Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Sie buchen Ihre Reisen um:
  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 EUR bis 42 Tage vor Reiseantritt ohne versicherten Grund
In diesen Fällen leistet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Es gibt leider viele Gründe, aus denen Sie eine Reise nicht antreten können. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung leistet in folgenden Fällen:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod
  • Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
  • Gebrochene Prothesen, gelockerte implantierte Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende oder Organempfang
  • Erheblicher Schaden am Eigentum von mind. EUR 2.500 wegen Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruch)
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Kurzarbeit
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Unerwartete Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses von mind. 15 Wochenstunden
  • Unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit (Reduzierung der Arbeitszeit um mind. 1,5 Monate)
  • Wechsel des Arbeitgebers, wenn die Reisezeit in die Probezeit oder die ersten sechs Monate des neuen Beschäftigungsverhältnisses fällt und der Versicherungsabschluss vor Kenntnis des Wechsels erfolgte
  • Nichtbestehen einer Prüfung an Schule, Uni, FH, College, wenn die Wiederholung in die Reisezeit oder in die 14 Tage danach fällt
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
  • Verpassen des versicherten Verkehrsmittels (z.B. Kreuzfahrtschiff) wegen:
    • Verkehrsmittelverspätung eines innerdeutschen/innerösterreichischen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden oder Ausfall
    • Verkehrsunfall während der Anreise
  • Ein zur Reise angemeldeter Hund/Katze stirbt, erkrankt unerwartet und schwer, erleidet eine schwere Unfallverletzung oder verträgt eine Impfung nicht

Wichtig: Unsere Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur, wenn der Grund zum Nichtantritt der Reise bei Ihnen selbst liegt. Auch wenn Mitreisenden oder daheim gebliebenen Angehörigen etwas passiert, können Sie eine Erstattung erhalten. Diese Personen nennt man Risikopersonen. Dazu zählen:

  • bis zu 5 Mitreisende
  • Eigene enge Angehörige oder Angehörige des Ehe-/Lebenspartners:
    • Ehepartner, Lebensgefährten
    • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder
    • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger/innen
    • Tanten, Onkel, Neffen, Nichten
  • Personen, die nicht mitreisende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Familientarif: Für Familien und Paare
Familiendefinition Für Familien und Paare ist meist unser Familientarif die günstigere Alternative. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie eine Einzelperson zu einer meist günstigeren Prämie.
Unser Preisversprechen: In unserem Online-Antrag berechnen wir automatisch die für Sie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner und Ihre Familie günstigste Prämie. Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten ein oder maximal zwei Erwachsene und mindestens einem Kind bis zum 21. Geburtstag. Im Familientarif können sich maximal fünf Personen versichern. Das Verhältnis der Personen untereinander ist dabei nicht von Bedeutung. Als Paar gelten Sie auch, wenn Sie mit Ihrer besten Freundin verreisen. Auch der Opa mit seinen beiden Enkelkindern gilt als Familie.
Last-Minute-Reisen
Sie möchten spontan bleiben und last minute reisen? Selbstverständlich können auch Kurzentschlossene die Reiserücktrittsversicherung abschließen – und das sogar zu einer vergünstigten Prämie. Voraussetzung: Zwischen Reisebuchung und Reisebeginn dürfen maximal 30 Tage liegen. Außerdem müssen Sie die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung abschließen.
Schiffsreisen
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht und verpassen das Ablegen, weil Ihr Zubringerflug Verspätung hat. Für Schiffsreisen bietet unsere Reiserücktrittsversicherung ein besonderes Extra: Verpassen Sie Ihr Schiff aufgrund einer Verkehrsmittelverspätung von mehr als zwei Stunden, erstattet die Versicherung bis 1.500 Euro pro Person die Mehrkosten, die für die Nachreise (z.B. zum nächsten Hafen) anfallen.

Unser Tipp: Schließen Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) ab, denn diese leistet auch bei Abbruch der Kreuzfahrt wegen Seekrankheit.

Jahres-Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbhalt
In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keinen Selbstbhalt.
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Auch während Ihrer Reise kann es im Urlaub oder zuhause Situationen geben, in denen Sie den Urlaub leider abbrechen müssen. Deshalb empfehlen wir dringend den zusätzlichen Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.

Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) Anzeigen Ausklappen
Falls Sie Ihren Urlaub abbrechen müssen, erstattet unsere Reiseabbruchversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung können Sie im Online-Antrag ganz einfach zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung hinzubuchen.
Corona-Schutz Anzeigen Ausklappen
In der aktuellen Pandemie bieten wir Ihnen einen speziellen Corona-Schutz. Dieser springt ein, wenn Sie eine Reise zum Beispiel wegen einer Quarantäne nicht antreten können.

*Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RJ 2022_02

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

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Reiserücktrittskostenversicherung - Jahrespolice

Versicherungstyp: Reiserücktrittskostenversicherung Urlaubsgarantie Jahrespolice



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