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Reiserücktrittskostenversicherung - Jahrespolice -

Reiserücktrittskostenversicherung -
Reiserücktrittskostenversicherung für beliebig viele Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres (Jahrespolice) -

Auslandskrankenversicherung

FAQ


Menu Reiserücktrittskostenversicherung:

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Jahresreiseversicherung
FAQ/Glossar zur Jahres-Reise-Rücktrittsversicherung / Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) weltweit
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Jahrespolice-Reiserücktrittversicherung VB-RJ 2022_02 (RJ2022_02)
Designelement 1 zur Studenten Versicherung Allgemeine Fragen
Designelement 1 zur Studenten Versicherung Fragen zum Corona-Schutz
Designelement 1 zur Studenten Versicherung Fragen zur Familienprämie
Designelement 1 zur Studenten Versicherung Sonstige Fragen

Allgemeine Fragen

 Wie kann ich von meinem alten Vertrag auf die neue Reiserücktrittsversicherung wechseln?
Um von Ihrer bisherigen Reiserücktrittsversicherung auf die neue zu wechseln, können Sie Ihren alten Vertrag taggenau kündigen. Anschließend können Sie die neue Reiserücktrittsversicherung zum darauf folgenden Tag beantragen.
 Kann ich von meinem alten Vertrag zur neuen Reiserücktrittsversicherung wechseln, wenn ich meine Reise bereits gebucht habe?
Sie können Ihren bisherigen Vertrag kündigen und den neuen Vertrag abschließen bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn oder bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung.
 Bis zu welchem Zeitpunkt vor einer Reise kann ich eine Reiserücktrittsversicherung noch abschließen?
Bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Versicherung spätestens drei Werktage nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden.
 Muss ich einen Selbstbehalt zahlen? Wenn ja, wie hoch ist diese?
Bei der Jahrespolice wird kein Selbstbehalt fällig.
 Was ist, wenn die Summe meiner Reisen die Summe der Jahrespolice übersteigt?
In diesem Fall können Sie zu einer neuen Jahrespolice mit angepasster Versicherungssumme wechseln oder den Differenzpreis durch den Abschluss einer Einzelreisenpolice ausgleichen.
 Wer zählt alles als Risikoperson?
  • bis zu 5 Mitreisende
  • eigene enge Angehörige oder Angehörige des Ehe-/Lebenspartners:
    • Ehepartner, Lebensgefährten
    • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder
    • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger/-innen
    • Tanten, Onkel, Neffen, Nichten
  • Personen, die nicht mitreisende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
 Ich bin gerade 65 Jahre alt geworden. Ab wann genau gilt die höhere Prämie für mich?
Die höhere Prämie gilt ab dem Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung nach Ihrem 65. Geburtstag.

Fragen zum Coronaschutz

 Welche Leistungen werden mit dem Corona-Zusatzschutz abgesichert?
Im Corona-Zusatzschutz ist eine Quarantäne durch eine Corona-Infektion oder den Verdacht darauf versichert. Und das sowohl vor Antritt als auch während der Reise. Erstattungsfähig sind folgende Kosten:

Sie können Ihre Reise nicht antreten:
  • Erstattung der Stornokosten
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten des Doppelzimmers, wenn Mitreisende stornieren
Sie treten Ihre Reise verspätet an:
  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Sie buchen Ihre Reise um:
  • Ersatz der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
Sie brechen Ihre Reise ab:
  • Erstattung des gesamten Reisepreises, wenn Sie die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn Sie die Reise in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abbrechen
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
Sie treten Ihre Rückreise verspätet an:
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und hierdurch entstandene Mehrkosten
  • Erstattung von zusätzlichen Unterkunftskosten (bis zur Höhe der Versicherungssumme)
 Ist der Corona-Zusatzschutz auch mit der ursprünglichen Police kombinierbar?
Ja, Sie können sich in unserem Kundenportal registrieren, Ihren Vertrag hinzufügen lassen und anschließend den Corona-Zusatzschutz über die Serviceformulare zu Ihrem Vertrag beantragen.
 Kann ich den Corona-Zusatzschutz auch einzeln hinzubuchen?
Der Corona-Zusatzschutz ist nur in Kombination mit unserer Reiserücktrittsversicherung in der Jahres- oder Einzelpolice abschließbar.
 Kann ich den Corona-Zusatzschutz auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn ich meine Reise selbst storniert habe und an einem späteren Datum eine neue Reise antrete?
Nein, der Corona-Zusatzschutz ist immer nur an eine konkrete Reise geknüpft.
 Kann ich den Corona-Zusatzschutz auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn der Reiseveranstalter meine Reise absagt und stattdessen eine alternative Reise anbietet oder die ursprüngliche Reise verschiebt?
Bietet der Reiseveranstalter eine alternative Reise an, können Sie die entsprechenden Nachweise an uns weitergeben und Ihr Beitrag wird nach erfolgreicher Prüfung durch uns erstattet. Für die alternative Reise können Sie dann einen neuen Corona-Zusatzschutz beantragen. Findet jedoch eine Verschiebung derselben Reise statt, kann der Beginn des Corona-Zusatzschutz mitverlegt werden.
 Wir sind drei Personen und unser gemeinsamer Reisepreis liegt über 10.000 €. Können wir dennoch den Corona-Zusatzschutz beantragen?
Ja, wenn alle Mitreisenden den anteiligen Reisepreis in der Jahres- oder Einzelpolice absichern. Liegt der Reisepreis bei insgesamt 12.000 €, würde der Gesamtpreis durch die Anzahl der Mitreisenden geteilt werden und somit nur bei 4.000 € liegen. Dies gilt nicht für den Familientarif.

Fragen zur Familienprämie

 Wer gilt als Familie?
Als Familie gelten höchstens 5 Personen. Davon maximal zwei Erwachsene und maximal 4 Kinder. Familiendefinition
 Gilt die Familienpolice nur für Personen, die in einem Haushalt leben oder miteinander verwandt sind?
Nein, die Personen müssen nicht in einem Haushalt leben oder miteinander verwandt sein.
 Können auch Gruppen versichert werden?
Gruppen können nur versichert werden, wenn es sich um eine Familie handelt (max. 5 Personen).
 Kann nur ich als versicherte Person einen Versicherungsfall auslösen oder auch die versicherten Risikopersonen?
Einen Versicherungsfall können alle versicherten Personen und die Risikopersonen auslösen.
 Welche Prämie der Reiserücktrittsversicherung gilt in der Familienpolice, wenn eine versicherte Person unter 65 Jahre und die andere über 65 Jahre alt ist?
Maßgebend für die Familienpolice ist die Prämie des ältesten Familienmitglieds, in dem Fall also der Person, die über 65 Jahre alt ist.

Sonstige Fragen

 Wie lange besteht Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung / Urlaubsgarantie?
Der Schutz besteht für die Dauer der jeweiligen Reise, in der Jahrespolice jedoch höchstens für die ersten 56 Tage.
 Können auch Seminarkosten oder Studiengebühren abgesichert werden?
Seminarkosten sind in der Jahrespolice mitversichert. Studiengebühren sind nicht versichert.
 Sind Mietwagen mitversichert?
Ja, wenn die Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, sind diese mitversichert.
 Ist die Miete für Wohnmobile mitversicherbar?
Ja, gemietete Wohnmobile können ebenfalls über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden.

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

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Reiserücktrittskostenversicherung - Jahrespolice

Versicherungstyp: Reiserücktrittskostenversicherung Urlaubsgarantie für beliebig viele Reisen in einem Jahr



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