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Versicherungsbedingungen

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für KRANKEN- und KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNGEN der EXPAT -REIHE TEIL II
1. VERSICHERER: Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr.11, D-97070 Würzburg
2. Versicherungsnehmerin:

Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE) mbH

3. Versicherungsberechtigte:

Natürliche Personen

4. Versicherbare PERSONEN:

Versicherungsberechtigte, die außerhalb des Landes leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gem. der VB Teil I, A, § 1 gegeben ist. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern der/die Versicherungsberechtigte oder der Ehepartner deren Erziehungsberechtigte sind. Familienangehörige, die die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzen, können mitversichert werden. Das Höchstaufnahmealterbeträgt 65 Jahre.

5. Vertragliche Grundlagen:

Versicherungsbedingungen für befristete Kranken- und Krankentagegeldversicherungen der EXPAT -Reihe für Langzeitreisen VB Teil I und Teil II (EXPAT RETIRED).

6. Geltungsbereich:

Weltweit, mit Ausnahme des Heimatlandes und USA/Kanada/Deutschland. Im jeweiligen Heimatland (mitAusnahme USA/Kanada) besteht Versicherungsschutz für drei Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr, bei unterjährigen Versicherungsdauern im anteiligen Verhältnis.

7. Beginn des Versicherungsschutzes:

Mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt, unter Beachtung von VB Teil I, A, § 4 und nicht vorBeginn des Auslandsaufenthaltes.

8. Versicherungsjahr:

Jeweils vom 01.04. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres.

9. Dauer des Versicherungsverhältnisses:

Die Laufzeit ist im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages unbefristet.

10. Kündigung des Versicherungsverhältnisses:
  1. Die Versicherungsnehmerin ist verpflichtet, die Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages mit einer Frist von zwei Monaten zum Wirksamwerden der Kündigung den Versicherungsberechtigten und den versicherten Personen mitzuteilen.
  2. Der Versicherungsschutz kann für einzelne versicherte Personen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gegenüber der Versicherungsnehmerin gekündigt werden.
  3. Sind Versicherungsberechtigter und die versicherte Person nicht identisch, wird eine Kündigung nur wirksam,wenn die von der Kündigung betroffene versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat und die Versicherungsnehmerin dieses dem Versicherer bei der Abmeldung aus dem Gruppenversicherungsvertrag entsprechend nachweist. Die betroffene versicherte Person hat in diesem Fall das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung eines zukünftigen Versicherungsberechtigten fortzusetzen. Die Erklärung hierüber ist innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung abzugeben.
11. Prämienzahlung:

Die Prämie ist eine Jahresprämie, die in gleichen Monatsraten ausgewiesen wird. Sie ist jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres im Voraus fällig und zahlbar.

12. Angaben zum Gesundheitszustand:

Zur Feststellung des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss ist für jede zu versichernde Person ein Gesund-heitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für zu versichernde Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich auf eigene Kosten ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizubringen. Die Versicherungsnehmerin behält sich eine Risikoprüfung vor und entscheidet über die Annahme des Antrages. Bitte beachten Sie die Leistungsausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

13. Leistungen: EXPAT R-BASIS EXPAT R-PLUS EXPAT R-DENT
13.1 Ambulante Heilbehandlung:

100% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung als Privatpatient, ärztlich verordnete Strahlen-, Licht-und sonstige physikalische Behand-lungen.

Keine Leistung

Keine Leistung

13.2 Stationäre Heilbehandlung:

100 % für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung und be-handlungsbedingte Unterbringung für medizinisch notwendige Opera-tionen, Röntgen-, Strahlenbehand-lung und -diagnostik. Im Ausland als Privatpatient im Zweibettzimmer, im Heimatland in der allgemeinen Pflegekasse (Bitte beachten Sie hierzu VB Teil I, B, § 1, Abs. 6)

Keine Leistung

Keine Leistung

13.3 Arznei-, Verbands- und Heilmittel:

100%, soweit ärztlich verordnet und medizinisch notwendig

Keine Leistung

Keine Leistung

13.4 Zahnmedizinische Heilbehandlung:

100% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Behandlung in einfacher Ausfertigung. Pro Jahr Vertragslaufzeit ist eine einmalige, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, jedoch keine Vorsorgebehandlung, mitversichert.

Keine Leistung

Keine Leistung

13.5 Zahnersatz:

Keine Leistung

Keine Leistung

Abweichend von VB Teil I, A, § 6,Abs. 2q besteht Versicherungsschutz nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten für 80% der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz höchstens jedoch:

  • bis zu 500 EUR pro Versicherungsjahr innerhalb der ersten drei Versicherungs-jahre,
  • bis zu 2.000 EUR in jedem folgen-den Versicherungsjahr

Bei unterjährigen An-/Abmeldungenwerden die genannten Beträge anteilig berechnet. Ansprüche aus einem Versicherungsjahr können nicht auf andere Versicherungsjahre übertragen werden.

13.6 Vorsorgeuntersuchungen:

Keine Leistung

Ambulante Vorsorgeuntersuchungzur Früherkennung von Krebserkrankungen nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen.

Keine Leistung

13.7 Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung:

Keine Leistung

Keine Leistung

Keine Leistung

13.8 Hilfsmittel:

Keine Leistung

Abweichend von VB Teil I, A, § 6, Abs. 2g besteht, sofern ärztlich verordnet und medizinisch notwendig, Versicherungsschutz für die folgenden Hilfsmittel:

  1. Sehhilfen bis zu 50 EUR pro versicherter Person und Versicherungsjahr;
  2. Bandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehstützen in einfacher Ausfertigung.

Keine Leistung

13.9 Sonstige Leistungen:
  1. 100% für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und bei Erstversorgung nach einem Unfall zum nächster-reichbaren geeigneten Arzt und zurück.
  2. Der Versicherer erstattet für einen medizinisch notwendigen Rücktransport oder Überführung an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person:
    • innerhalb eines Kontinentes bis 5.000 EUR,
    • kontinentübergreifend bis 10.000 EUR.
    Muss für einen Rücktransport einzugelassenes Sanitätsflugzeug in Anspruch genommen werden, entfällt die Leistungsbegrenzung. Für den Rücktransport ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen, soweit dies aus medizinischen Gründen möglich ist. Medizinische Notwendigkeit fü reinen Rücktransport liegt vor, wenn im Aufenthaltsland eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist. Eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes im Ausland über die medizini-sche Notwendigkeit des Rücktransportes ist vorzulegen.

Keine Leistung

Keine Leistung

14. WARTEZEIT:

Keine

Keine

8 Monate für Zahnersatz.

15. MONATSBEITRAG: 132,00 EUR 55,00 EUR 38,00 EUR
  Die obengenannten Prämien erhöhen sich um 10 % ab dem ersten Monat des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 50 Jahre alt wird.
  Die obengenannten Prämien erhöhen sich um 50 % ab dem ersten Monat des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird.
15.a SELBSTBEHALT: 250,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
  Der Selbstbehalt gilt jeweils pro Person und Versicherungsjahr. Unterjährige An- und Abmeldungen werden anteilig berechnet.
16. SONSTIGES:

Ein nachträglicher Wechsel zwischen den Modulen oder eine nachträgliche Hinzunahme der Module ist nicht möglich. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird angeraten.

Stand:01.04.2012

MEDIZINISCHE ASSISTANCE FÜR BDAE_VERSICHERTE und BDAE-MITGLIEDER

Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung jeglicher medizinischer Vorgänge auf der ganzen Welt hat die BDAE GRUPPE ein Assistance-Programm in ihr Versicherungskonzept integriert. Die Assistance-Leistungen – also die Hilfs-, Notfall- und Service-Angebote – stellt der BDAE seinen Versicherten und Mitgliedern in Kooperation mit dem Spezialisten ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland zur Verfügung. Dabei handelt es sich um folgende Leistungen für die Versicherten und Mitglieder:

  • 24 H NOTFALLBEREITSCHAFT DES BDAE UNTER +49 - 40 - 30 68 74 - 74
  • Mehrsprachige 24-Stunden-Notfall-Hotline, lÜber 100.000 medizinische Serviceprovider weltweit,
  • Informationen über (zahn)medizinische Leistungsträger (z.B. Namen, Adressen und Telefonnummern sowie Sprechzeiten von Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken und Zahnärzten innerhalb der Region des aktuellen Auf-enthaltsortes),
  • Beratung von Patienten in Routine- und Notfällen sowie bei Krisen, welche die Sicherheit im Aufenthaltsland gefährden,
  • Unterstützung und Betreuung von Angehörigen durch Versorgung mit länderspezifischen Daten und Informationen rundum die Gesundheitsversorgung,
  • Hilfe bei der Vereinbarung von Behandlungsterminen mit Krankenhäusern und Ärzten bei ambulanter Behandlung,
  • Organisation der Aufnahme in ein Krankenhaus im Krankheitsfall,
  • Unterstützung bei der Beschaffung und dem Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten (soweit gesetzlich gestattet),
  • Organisation von Dolmetschern und Übersetzungsdiensten,
  • Zugriff auf weltweite medizinische Informationen in deutscher und englischer Sprache,
  • Beratung und Unterstützung bei Verlust von wichtigen Dokumenten und Zahlungsmitteln.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Services übernimmt der BDAE die Kosten für durch ihn gedeckte Dienstleistungen, bei denen sich ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland die Autorisierung direkt beim BDAE und dessen Risikoträger holt. Darunter fallen:

  • Organisation von Notfall-Evakuierungen sowie Verlegungen in geeignete Krankenhäuser im medizinisch notwendigen Fall,
  • Organisation und Durchführung von Repatriierungen bis zu 250.000 € pro Schadenereignis,
  • Durchführung und Kostenübernahme der Überführung im Todesfall bis zu 10.000 €.

Diese Leistungen können BDAE-Versicherte und Mitglieder an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden lang abrufen. Für gewöhnlich wird ein derartiges Angebot aus Kostengründen nur von großen Unternehmen in Anspruch genommen. Durch die strategische Partnerschaft des BDAE mit der ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE profitieren auch Privatkunden von dem Sicherheitspaket. Um einen reibungslosen Ablauf mit dem Assistance-Unternehmen zu garantieren, halten Sie bei der Kontaktaufnahme mit ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE stets Ihre BDAE-Versicherten- oder Mitgliedsnummer bereit.

alliaNz global assistaNce service deutschland

Ist eine Niederlassung der AGA Group mit Sitz in Paris. AGA Group ist der weltweit größte Anbieter von Assistance-Leistungen mit 32 eigenen Niederlassungen weltweit und einem Korrespondentennetz in 172 Ländern. Zudem kooperiert das Unternehmen mit mehr als 400.000 geprüften und vertraglich gebundenen Providern. Die Gruppe beschäftigt weltweit über 10.000 Mitarbeiter und hatte 2010 einen Jahresumsatz von1.75 Milliarden Euro. Die ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland hat ihren Sitz in München und beschäftigt zusammen mit den Tochterunternehmen AGA Intl. Germany, AHS und AGA Service Nürnberg mehr als 850 Mitarbeiter. Die BDAE-Mitglieder und Kunden erhalten die Service-Leistungen in einer speziellen Abteilung - unter anderem stehen aktuell 14 Fachärzte zur Betreuung zur Verfügung.

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