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Leben, wo andere Urlaub machen - aber was
passiert im Krankheitsfall?
Die Gruppe macht´s möglich
Eine besondere Krankenversicherung für Residenten im Ausland bietet Ihnen auch dann Schutz, wenn andere Versicherungen teilweise oder ganz ausfallen. Zu einem sehr günstigen Beitrag. Ohne festezeitliche Begrenzung, denn wir wissen, dass Sie dauerhaft im Ausland leben. Und (fast) ohne örtliche Begrenzung, denn wir versichern Sie weltweit, mit Ausnahme der Länder USA / Kanada und Deutschland. Selbst im Heimatland (außer USA / Kanada) besteht bis zu drei Monaten im Versicherungsjahr Schutz. Es gilt deutsches Recht. Die Grundlage bildet ein spezieller Gruppenvertrag, der kein individuell kalkuliertes Risiko absichert, sondern auf dem "Durchschnittsrisiko" der gesamten Gruppe kalkuliert ist. Und da häufig die Möglichkeit besteht, andere, zum Beispiel gesetzliche Krankenversicherungen zumindest teilweise in Anspruch zu nehmen, wird Ihr Beitrag zusätzlich begünstigt. Es ist also nicht übertrieben, von einer großen Versichertengemeinschaft mit gleichem Ziel, aber verschiedenen Randbedingungen zusprechen. Möchten Sie sich gerne anschließen?
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Erfahrung macht sicher
Der EXPAT®RETIRED ist in seiner Art der älteste Tarif auf dem Markt und wird seit 1997 erfolgreich angeboten. Verantwortungsvolle Vermittlungspartner, sorgfältige Annahmeverfahren und intensive Aufklärung der Versicherten über ihrenVersicherungsschutz haben sich bewährt. Auch unsere Versichertengemeinschaft musste sich dem rauen Wind demografischer Veränderungen und enorm steigender Kosten im Gesundheitswesen stellen. Jedoch sind wir überzeugter denn je, Ihnen weltweit, außer in Deutschland, den USA und in Kanada, ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten.
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Versicherungsschutz aus dem Baukasten
Bedürfnisse sind unterschiedlich und auch die Größe des Geldbeutels setzt mitunter Grenzen. Wir tragen dem Rechnung und haben für Sie einen modularen Versicherungsschutz entwickelt. Den rechtlich verbindlichen, genauen Leistungsumfang der einzelnen Module und die Leistungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Eine kleine Zusammenfassung sollen Sie jedoch als Vorabinformation bereits hier erhalten:
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Das Hauptmodul EXPAT®R-BASIS
Es wurde konzipiert, um unvorhersehbare, unkalkulierbare Risiken abzusichern. Ambulante und stationäre Behandlungskosten werden übernommen,einschließlich ärztlich verordneter Medikamente. Auch medizinisch notwendige, schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen sind versichert, allerdings nur in einfacher Ausführung. Und sollten Sie im Urlaub erkranken, übernehmen wir bei medizinischer Notwendigkeit bis zu den festgelegten Grenzen die Rücktransportkosten an Ihren Wohnort. Arzt und Krankenhaus können Sie natürlich als Privatpatient frei wählen, bei stationären Behandlungen in Ihrem Heimatland allerdings nur in der allgemeinen Pflegeklasse oder vergleichbar. Für alle diese Leistungen gilt ein von Ihnen zu tragen der Eigenanteil (Selbstbehalt) von 250,00 EURO pro Versicherungsjahr und je versicherter Person. Der monatliche Grundbeitrag beträgt 119,00 EURO je versicherte Person.
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Das Zusatzmodul EXPAT®R-PLUS
Es ergänzt den Versicherungsschutz: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen und bestimmte Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung werden hiermit abgedeckt. Der monatliche Grundbeitrag beträgt 52,00 EURO je versicherte Person. Bitte beachten Sie, dass dieses Zusatzmodul nur zeitgleich zum Hauptmodul versicherbar ist und dass nach Versicherungsbeginn eine spätere Hinzunahme dieses Zusatzmoduls oder eine vorzeitige Abwahl nicht möglich sind.
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Das Zusatzmodul EXPAT®R-DENT
Es ergänzt sinnvoll die Absicherung Ihrer Zahnbehandlung: Sie können damit auch medizinisch notwendigen Zahnersatz bis zu 80% absichern. Beachten Sie bitte die Leistungsstaffel und die Wartezeit von acht Monaten. Der monatliche Grundbeitrag beträgt 36,00 EURO je versicherte Person. Bitte beachten Sie, dass dieses Zusatzmodul nur zeitgleich zum Hauptmodul versicherbar ist und dass nach Versicherungsbeginn eine spätere Hinzunahme dieses Zusatzmoduls oder eine vorzeitige Abwahl nicht möglich sind.
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Altern ist menschlich...und was dann?
Dann möchten wir auch weiterhin für Sie da sein. Allerdings mussten wir in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass der aufwändige Behandlungsbedarf im Alter das Durchschnittsrisik oder Gruppe erheblich belastet. Wir haben uns daher entschlossen, das Höchstaufnahmealter auf 65 Jahre zu beschränken. Sie können selbstverständlich auch weiterhin versichert bleiben, wenn Sie dann älter werden. Um den erfahrungsgemäß stark steigenden Behandlungskosten gerecht zu werden, erhöhen sich jedoch die obengenannten Beiträge um 10% mit Beginn des Versicherungsjahres in dem Sie 50 Jahre alt werden und um 50% mit Beginn des Versicherungsjahres, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
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Achten Sie darauf!
Andere drucken´s gerne klein, wir möchten Sie jedoch auf einige Besonderheiten besonders deutlich aufmerksam machen: Dies erspart mögliche Missverständnisse und späteren Ärger.
Wie steht´s mit "Heimaturlaub"?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf das Land, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherungsberechtigte besitzt (ausgenommen USA / Kanada). Allerdings nur bis zu drei Monate pro Versicherungsjahr. Diese Höchstdauer zählt kumulativ, das heißt, bei mehreren Besuchen im Heimatland werden die jeweiligen Zeiten zusammengezählt. Und beachten Sie bitte: Mitunter kann eine Überschreitung der dreimonatigen Frist auch ungewollt, zum Beispiel durch Krankheit und damit verbundener Transportunfähigkeit stattfinden und somit zum Ende des Versicherungsschutzes für das laufende Versicherungsjahr in Deutschland führen. Stationäre Behandlungen sind im Heimatland nur in der allgemeinen Pflegeklasse versichert.
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Wozu dienen die Gesundheitsfragen?
Verwaltung bildet einen wesentlichen Kostenfaktor in der Versicherungsbranche und den wollen wir unbedingt gering halten. Wir erfassen daher Ihren derzeitigen Gesundheitszustand, um im Leistungsfall schnell regulieren zu können. Denn sofern eine Behandlung aufgrund bei Versicherungsbeginn bestehender Krankheiten oder Unfälle oder jeweils deren Folgen erforderlich ist oder sobald Sie zur Durchführung einer entsprechenden Behandlung ins Ausland gezogen sind, besteht für diese Behandlung kein Versicherungsschutz. Deswegen ist es auch wichtig, dass Sie uns die Namen Ihrer behandelnden Ärztemitteilen, um gegebenenfalls von deren Seite Informationen einholen zu können. Bitte seien Sie mit der Beantwortung der Fragen sehr sorgfältig. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass Sie wichtige Informationen übersehen haben, kann dies auch rückwirkend zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sofern Sie bei Versicherungsbeginn 60 Jahre oder älter sind, müssen wir Sie leider zusätzlich um ein ärztliches Gesundheitszeugnis bitten, welches nicht älter als 3 Monate sein darf und dessen Erstellung zu Ihren Lasten geht.
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Bleibt der Beitrag stabil?
Es ist auch in unserem Interesse, die Beiträge stabil zuhalten, denn es fördert die Akzeptanz dieser Krankenversicherung und führt damit zu einer großen, versicherungsmathematisch stabilen Gruppe. Leider haben die Kosten für medizinische Behandlung die Tendenz, überproportional anzusteigen. Es ist daher wahrscheinlich,dass Anpassungen im Beitrag oder in der Leistung (zum Beispiel in Form eines höheren Eigenanteils) vorgenommen werden müssen. Die Versicherungsbedingungen lassen eine solche Anpassungen zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres, also jeweils zum 1.April, zu. Sollte dies erforderlich sein, werden Sie spätestens zwei Monate vor Ende des Versicherungsjahres informiert, so dass Sie in Ruhe entscheiden können, ob Sie die Versicherung fortführen möchten.
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Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt, unter Beachtung von VB Teil I, A, §4 und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Bitte beachten Sie, dass etwaige Kosten für die Zahlung (Überweisungs- oder Scheckeinreichungsgebühren) zu Ihren Lasten gehen. Denken Sie bitte auch an die Folgezahlungen, für die Sie unaufgefordert Sorge tragen müssen, damit Ihr Versicherungsschutz nicht erlischt. Wenn möglich, nutzen Sie die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug.
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Reicht der EXPAT®RETIRED?
| Der EXPAT®RETIRED bietet Ihnen einen hochwertigen Versicherungsschutz. Es gibt jedoch keine Übernahmegarantie in andere Krankenversicherungen und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Vor allem für ältere Menschen könnte dies dazu führen, dass ein späterer Wechsel unmöglich wird oder nicht bezahlbar ist. Mit anderen Worten: Es spricht Vieles dafür, dass Sie mit dem EXPAT®RETIRED einen lebenslangen Versicherungsschutz haben werden, wenn Sie es wollen. Aber Sie sollten sich nicht vollständig darauf verlassen. Wir raten daher dringend, etwaige gesetzliche Krankenversicherungen nicht aufzugeben oder sich im Rahmen einer Anwartschaft (=ruhende, jederzeit aktivierbare Versicherung) für Ihr Heimatland abzusichern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. |
Alles klar, was ist zu tun?
Schön, dass wir Ihnen helfen dürfen! Füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus. Nach Eingang bei der Versicherungsnehmerin wird diese Ihnen eine Meldebestätigung zum Gruppenvertrag und gleichzeitig ein Formular für die Leistungserstattung zu senden.
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Und so wird gezahlt:
Die genannten monatlichen Beiträge sind - gemäß den Versicherungsbedingungen - bezogen auf eine Jahresprämie. In der Praxis erfolgt die Berechnung dieser Jahresprämie immer bis zum Ende des Versicherungsjahres, also bis zum 31. März.
Ein Beispiel:
Sie sind zum 1.Juli eines Jahres dem EXPAT®RETIRED erstmalig beigetreten. Die erste fällige Zahlung erfolgt bis zum 31. März des Folgejahres, umfasst demnach 9 Monatsbeiträge. Zum 1.April des Folgejahres wird dann die nächste Jahresprämie fällig, die dann ganz regulär 12 Monatsbeiträge umfasst und von Jahr zu Jahr erneut fällig wird. Einige Versicherte können oder wollen nicht die vertragliche Jahresprämie in einer Summe zahlen. Wir haben deshalb die Möglichkeit geschaffen, die Prämie in mehreren Raten zu zahlen. Damit sind allerdings höhere Verwaltungskosten verbunden und daher entsprechende Ratenzahlungszuschläge fällig:
- Bei halbjähriger Zahlweise (Zahltermine für jeweils 6 Monatsbeiträge am 1.April und am 1.Oktober) wird ein Zuschlag von 2% erhoben.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise (Zahltermine für jeweils 3 Monatsbeiträge am 1.April, am 1.Juli, am 1.Oktober und am 1.Januar) wird ein Zuschlag von 3% erhoben.
- Bei monatlicher Zahlweise wird ein Zuschlag von 5% erhoben.
Wenn Sie ein Konto in Deutschland haben, zieht die Versicherungsnehmerin den Beitrag per Lastschrift ein. Die Einzugsermächtigung füllen Sie mit dem Antrag aus. Sofern Ihre Bank diesen Lastschrifteinzug vornimmt und nicht widersprochen wird, ist die Sache für Sie erledigt. Ansonsten können Sie mit Kreditkarte gegen einen Verwaltungskostenaufschlag von 6% zahlen oder Sie überweisen den Betrag auf das Konto, welches Ihnen in der Meldebestätigung zum Gruppenvertrag genannt wird. Die Kosten für die Zahlung aus dem Ausland müssen leider Sie tragen.
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Sie wollen sich trennen?
| Grundsätzlich können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland aufgeben und währenddes laufenden Versicherungsjahres endgültig in Ihr Heimatland zurückkehren, können Sie auch zum Ende des der Rückkehr folgenden Monats kündigen. Überzahlte Monatsbeiträge werden Ihnen dann rückerstattet. |
Stand: 01.02.2009
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