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Leben, wo andere Urlaub machen - aber was passiert im Krankheitsfall?
Expat retired
- Versicherungsschutz für Privatpersonen
- weltweite Gültigkeit (Ausnahme: USA, Kanada, Deutschland, Heimatland des Versicherten)
- keine Altersbegrenzung
- Höchstalter bei Versicherungseintritt: maximal 67 Jahre
- Kündigung einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres möglich
Wir bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Produkte. Daher erhalten Sie neben einem Basis-Paket EXPAT RETIRED BASIS das Zusatz-Modul EXPAT RETIRED TOP.
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Ihre Leistungen auf einen Blick
| EXPAT RETIRED BASIS |
EXPAT RETIRED TOP |
ambulante Behandlungen: 100% |
Zahnersatz: 80%; unter Beachtung der tariflichen Zahnstaffel und Wartezeiten |
stationäre Behandlungen: 100%; Unterbringung im Ausland als Privatpatient im Zweibettzimmer, im Heimatland in der allgemeinen Pflegeklasse |
Ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen: 100% |
Arznei-, Verband- und Heilmittel: 100% |
Sehhilfen: 50 Euro pro Versicherungsjahr |
zahnmedizinische Behandlungen: 100% |
Bandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehhilfen in einfacher Ausführung: 100% |
Krankentransport: 100% |
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Repatriierungen bis zu 250.000 Euro pro Schadenereignis |
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Überführung im Todesfall bis zu 10.000 Euro |
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| Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Teil I und Teil II. |
Zusätzlich zu den individuellen Vertragsleistungen erhalten Sie folgende Leistungen:
- Versicherungsschutz im Heimatland drei Monate pro Versicherungsjahr
- Hilfs-, Notfall- und Serviceangebote (Bsp.: mehrsprachige 24h Notfallrufnummer)
- weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung
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Monatsbeitrag
EXPAT RETIRED BASIS
- 139,00 Euro bis 49 Jahre
- 152,90 Euro ab 50 Jahre
- 208,50 Euro ab 65 Jahre
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EXPAT RETIRED TOP
- 65,00 Euro bis 49 Jahre
- 71,50 Euro ab 50 Jahre
- 97,50 Euro ab 65 Jahre
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Die BDAE GRUPPE lebt die Offenheit und Transparenz, denn sie sind die Voraussetzungen für Vertrauen. Daher finden Sie nachfolgend die wichtigsten Ausschlüsse von unserem Versicherungsschutz.
Einschränkungen beim Versicherungsschutz
- bei Krankheiten und Beschwerden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind oder bestehen bzw. die während der vereinbarten Wartezeit eingetreten sind
- bei Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- bei einer durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingten Behandlung
- bei Behandlungen durch Ehegatten, Eltern, Kinder, in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen mit denen die versicherte Person zusammenlebt
- bei Behandlungen wegen Sterilität einschließlich künstlicher Befruchtung und alle dazugehörigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen
- bei Behandlung geistiger und seelischer Störungen, Hypnose, Psychoanalyse, Psychotherapie sowie Selbstmordversuche und deren Folgen
- für Immunisierungsmaßnahmen
- Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung
- Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren sowie Behandlungen eines Abhängigkeitssyndroms und deren Folgen
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| Die vollständigen Ausschlüsse finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Teil I und Teil II. |
Stand: 2013
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