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Expat retired
Introduction

Leben, wo andere Urlaub machen - aber was passiert im Krankheitsfall?

Expat retired
  • Versicherungsschutz für Privatpersonen
  • weltweite Gültigkeit (Ausnahme: USA, Kanada, Deutschland, Heimatland des Versicherten)
  • keine Altersbegrenzung
  • Höchstalter bei Versicherungseintritt: maximal 67 Jahre
  • Kündigung einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres möglich

Wir bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Produkte. Daher erhalten Sie neben einem Basis-Paket EXPAT RETIRED BASIS das Zusatz-Modul EXPAT RETIRED TOP.


Ihre Leistungen auf einen Blick
EXPAT RETIRED BASIS EXPAT RETIRED TOP
Jaambulante Behandlungen: 100% JaZahnersatz: 80%; unter Beachtung der tariflichen Zahnstaffel und Wartezeiten
Jastationäre Behandlungen: 100%; Unterbringung im Ausland als Privatpatient im Zweibettzimmer, im Heimatland in der allgemeinen Pflegeklasse JaAmbulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen: 100%
JaArznei-, Verband- und Heilmittel: 100% JaSehhilfen: 50 Euro pro Versicherungsjahr
Jazahnmedizinische Behandlungen: 100% JaBandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehhilfen in einfacher Ausführung: 100%
JaKrankentransport: 100%
JaRepatriierungen bis zu 250.000 Euro pro Schadenereignis
JaÜberführung im Todesfall bis zu 10.000 Euro
Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Teil I und Teil II.

Zusätzlich zu den individuellen Vertragsleistungen erhalten Sie folgende Leistungen:
  • Versicherungsschutz im Heimatland drei Monate pro Versicherungsjahr
  • Hilfs-, Notfall- und Serviceangebote (Bsp.: mehrsprachige 24h Notfallrufnummer)
  • weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung

Monatsbeitrag
EXPAT RETIRED BASIS
  • 139,00 Euro bis 49 Jahre
  • 152,90 Euro ab 50 Jahre
  • 208,50 Euro ab 65 Jahre
EXPAT RETIRED TOP
  • 65,00 Euro bis 49 Jahre
  • 71,50 Euro ab 50 Jahre
  • 97,50 Euro ab 65 Jahre

Die BDAE GRUPPE lebt die Offenheit und Transparenz, denn sie sind die Voraussetzungen für Vertrauen. Daher finden Sie nachfolgend die wichtigsten Ausschlüsse von unserem Versicherungsschutz.

Einschränkungen beim Versicherungsschutz
  • bei Krankheiten und Beschwerden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind oder bestehen bzw. die während der vereinbarten Wartezeit eingetreten sind
  • bei Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
  • bei einer durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingten Behandlung
  • bei Behandlungen durch Ehegatten, Eltern, Kinder, in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen mit denen die versicherte Person zusammenlebt
  • bei Behandlungen wegen Sterilität einschließlich künstlicher Befruchtung und alle dazugehörigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen
  • bei Behandlung geistiger und seelischer Störungen, Hypnose, Psychoanalyse, Psychotherapie sowie Selbstmordversuche und deren Folgen
  • für Immunisierungsmaßnahmen
  • Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung
  • Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren sowie Behandlungen eines Abhängigkeitssyndroms und deren Folgen
Die vollständigen Ausschlüsse finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Teil I und Teil II.
Stand: 2013

Please note that the English translation is for convenience only. The legally binding version is the German one.


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