incoming: In der Auslandsversicherung "Care College Basic/Comfort/Premium" können sich Ausländer*innen während eines Aufenthaltes zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und in EU- und Schengen-Staaten (außer Österreich) versichern. Auch nach dem Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) können sich Ausländer*innen weiterhin für Aufenthalte in Großbritannien versichern. outgoing: In der Auslandsversicherung "Care College Basic/Comfort/Premium" können sich deutsche* oder österreichische Pesonen** während eines weltweiten Aufenthaltes mit Ausnahme USA, Kanada und Mexiko zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen versichern. *Jede Person, unabhängig von ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit, gilt als Deutscher, wenn sie ihren permanenten Wohnsitz in den letzten zwei Jahren in Deutschland hatte und sich vorübergehend im Ausland aufhält. **Jede Person, unabhängig von ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit, gilt als Österreicher, wenn sie ihren permanenten Wohnsitz in den letzten zwei Jahren in Österreich hatte und sich vorübergehend im Ausland aufhält . In beiden Fällen beträgt das maximale Alter bei Vertragsabschluss 40 Jahre. Der Tarif Care College ist eine Krankenversicherung für Sprachschüler*innen, Besucher*innen der Sprachschule, an Studienkolleg, an Fachhochschulen, Gastwissenschaftler*innen, DSH Vorbereitung, auch für deutsche Studenten/Studentinnen an Universitäten im Ausland. TIPP: Sollten Sie Versicherungsschutz auch für USA, Kanada, Mexiko benötigen, empfehlen wir Ihnen den Tarif Care College USA. Für Aufenthalte in Österreich empfehlen wir Ihnen den Tarif Care Austria. |
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Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, hinterlegen wir Ihnen im My Care Concept Kundenportal bei positiver Prüfung kurze Zeit später folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich herunterladen, ausdrucken und verwenden können:
Sollten Sie sich nicht versichern können, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. |
Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandskrankenversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in der Beschreibung und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
*Encontrarás el alcance exacto de las prestaciones en las Condiciones Generales de Seguro. |
Nein, es empfiehlt sich, auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket. |
Dieser Tarif ist auch als Anschlussversicherung geeignet. Es gelten ggf. die jeweiligen Wartezeiten. |
Die Erstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Bitte nutzen Sie zur Einreichung von Leistungsfällen das My Care Concept Kundenportal oder die Care Concept RechnungsApp. |
Im Fall einer nicht in Anspruch genommenen Versicherung und bei einer Mindestversicherungsdauer von 12 Monaten kann für den Care College Comfort und den Care College Premium eine Beitragsrückerstattung von 2 Monatsprämien beantragt werden. |
Es gibt drei Tarifvarianten: Care College Basic, Care College Comfort und Care College Premium. |
Im Care College Comfort und Care College Premium erstatten wir die Kosten für gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Bildungsmaßnahmen in Form eines pauschalen Krankentagegeldes (Ausfallgeld). |
Im Care College Comfort und Care College Premium besteht Anspruch auf ein versichertes Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung / schweren Unfallfolgen, die zu einer stationären Behandlung von 14 Tagen und einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit führen, so dass stationäre Behandlung und Arbeitsunfähigkeit zusammen mindestens 90 Tage (ununterbrochen) betragen. |
Legal note: The information contained in this publication does not constitute the basis of any contract, but rather serves solely as to provide a product overview/description. Only the General Terms and Conditions of Insurance and the policy terms and conditions, upon which your contract is based, are legally binding.
Please note that the Spanish translation is for convenience only. The legally binding version is the German version.