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Care College
大学生医疗险,意外事故险以及第三人责任险
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用户者信息
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用户者信息
保险人身份 (名称,地址):
HanseMerkur Reiseversicherung AG (法律形式: 股份公司)
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
电话: +49 40 4119-1000
传真: +49 40 4119-3030
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商业登记注册号:
| 汉堡初级法院 HRB 19768
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HanseMerkur Reiseversicherung AG公司登记地址及法定代理人:
| HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 汉堡
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董事会成员:
| Fritz Horst Melsheimer (董事长), Dr. Andreas Gent, Peter Ludwig, Eberhard Sautter, Holger Ehses
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HanseMerkur Reiseversicherung AG公司(以下简称 HanseMerkur)的主要经营范围如下:
HanseMerkur从事涉及旅游风险的保险。
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有管辖权的监督委员会名称和地址:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 波恩
www.bafin.de
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有保障的基金或其他赔偿金的规定::
在此提到的产品中不包含有保障的基金或其他赔偿金的规定。
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保险范围的主要特点:
Hanse Merkur提供旅游中发生的各种损失险和意外事故的保险.根据不同的保险的范围,HanseMerkur制定了不同种类的保险,分别有旅游医疗保险,旅游意外事故险,旅游第三人责任险,旅游行李险或因故旅游取消险. 保险的范围由保险申请人在保险合同中确定.由保险申请人选择的保险种类和范围的具体规定可以在保险的合同中有关保险范围和保险条件的条款中获悉.一旦Hansemerkur审核了报销原因并确认了报销数额后,会在一个月之内支付赔偿费.如果因被保险人的过失,HanseMerkur的审核程序不能顺利进行,那么报销时间同样会自动拖长.
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总费用和费用的组成部分:
总的保险费根据保险申请人选择的保险范围而定。保险费的组成部分和提供的保险,可以在相关的保险合同中获悉。
此保险费用包括目前法定的保险税,医疗保险费部分免税。
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付款细节:
保险费应在缔结合同时一次性付清。也可以按照分期付款的方式交纳保险费。具体细节请参见保险合同。
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所提供信息有效期限的规定:
所提供的信息无时间期限的有效。
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合同的开始,保险的开始,申请时的时间期限:
一旦保险费支付,合同即成立。保险开始的时间是保险合同上注明的保险开始时间,但是不早于保险费支付之前。如果保险费由一个达成协议的帐户支付,而该帐户在保险公司抽款时可以拿到保险费,同时保险申请人同意自动抽款这种付款方式,视为按时付款。如果保险费在不能归责于保险申请人的情况下,不能自动抽款,在保险人书面的付款要求后及时的支付了保险费,仍视为按时付款。
旅行医疗保险的保险开始日不能早于被保险人离开德国境内的日期,或者被保险人离开拥有住所地国家的日期,假如有等待期,保险只有在等待期过后才有效。
缔结保险合同的条件请参考所附的保险条件条款第二条。
没有申请受约束期限。.
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根据 § 37 Abs. 2 VVG的重要提示:
在保险合同缔结后,一次性的或第一笔保险费仍未支付时,出现的保险事由, Hanse Merkur 不承担保险的义务, 除非保险申请人能证明,此未付款的原因不在他身上。
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撤回申请权:
保险合同在一个月以上的,保险申请人可以在不出示任何理由的情况下, 2周内以书面的形式(例如信件,传真,电子邮件)
撤回合同。此2周的期限,从收到确认时开始起算。撤回期限以发出撤回申请日为准。
撤回申请:
邮寄地址:Care Concept AG, Postfach 33 01 51, 53203 Bonn
电话号码: +49 228 97735-0, 传真:+49 228 97735-35,
电子邮件地址: info@care-concept.de
撤回申请的后果:
在保险合同有效的撤回后,Hanse Merkur会退回已支付的保险费。
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有关保险期限的信息:
保险合同在所约定的期限内有效。
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保险合同的终止, 解约权,费用:
故旅游取消险合同在旅游开始时终止,其他的旅游险合同在旅游结束时或在约定的保险终止日期终止。旅游医疗保险在被保险人返回德国或者返回被保险人拥有住所的国家终止。提前解除合同原则上是不允许的,例外的情况请参见不同的保险合同。
因未支付第一次或一次性的保险费,HanseMerkur可根据 § 37 Abs. 1 VVG 撤消合同,并根据 § 39 Abs. 1 VVG的规定
收手续费15欧元。
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适用的法律和管辖法院:
合同关系适用德国法律。针对HanseMerkur的诉讼可以在汉堡初级法院,或者是在保险申请人提出诉讼时的住所地或惯常居所地(在缺乏住所地时)法院提出。
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合同语言:
合同关系的语言和在合同有效期内与保险申请人交流的语言是德语。
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法庭外的投诉程序:
在不能与Hanse Merkur取得一致的情况下,
法庭外的投诉可以向以下组织提出:
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关于旅游医疗保险:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 柏林
www.pkv-ombudsmann.de
关于其他保险:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 柏林
www.versicherungsombudsmann.de
在此不排除通过法律途径的诉讼可能性。
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向有管辖权的监督机构申诉的可能性:
针对Hanse Merkur的申诉可以向以下有管辖权的监督委员会提出:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 波恩
www.bafin.de
德文内容为本保险的唯一法律有效内容, 汉语部分仅供参考。
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个人数据保护注意事项及特此声明
- 解除有关人员保持沉默的义务
我知道, 保险公司在履行保险人义务的时候, 需要核实我所提供的医院、医生报销
单据.为此, 我特此声明, 同意给我治疗过的医院和医务人员, 解除他们的沉默义
务, 向保险公司提供所需信息.同时也声明, 如果我本人发生意外而身亡时, 同样
同意他们解除沉默, 配合保险公司取证.此声明也同样适合于意外事故保险、医疗
保险和人寿保险所涉及到的其他保险人.所涉及到的人员随时可要求,
个别数据的抽掉只有在本人同意的情况下才可进行.
- 有权接收保险赔偿
保险申请人委托保险人在一定的情况下将该合同的赔偿直接与被保险人或治疗人结算.
- 同意
我同意, 保险人为了判断风险的大小, 或是否有其他保险公司以及其他保险协会如
HUK协会(第三责任保险、意外事故保险, 机动车辆保险及法律事务保险协会),
同样有履行保险义务时, 可将我合同中所提供的必要数据(保险费的支付情况,保
险事故率的高低,风险的大小、合同的变更等)提供给再保险人或私人医疗保险协
会等.此声明适合于所有现正在办理中的(保险)合同和以后的所有合同.
另外, 如果是用于正常处理我的保险事宜, 我同意HanseMerkur Versicherungsgruppe 将我
合同中的数据及报帐情况在数据库里统一管理并转有关负责处理保险事务的中介人.
健康状况数据只允许告知保险人和再保险人.只有在与签订合同有关的必要范围内才可通知中介人.以下声明与此合同无关, 且可随时撤回.即:本人同意中介人将申请及合同中所提供的数据及报帐情况提供给其他经济调研部门.(如不同意请将您的意见以书面形式或通过邮寄,或通过电子信箱或通过传真通知我们).
但前提是, 我本人得知道“数据保护条令”的大致内容.如用于其他目的, 本人有权随时书面或口头撤回声明.保险人在技术、组织许可的范围内, 将尽快把客人的意见落到实处.
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发生保险事故和发生疾病后特别注意事项
医生的账单和其它事故的账单,请注明保险号码,直接将原始账单寄给保险公司.
地址
Care Concept AG
Postfach 33 01 51
53203 Bonn
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意外事故
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即使事故发生后,已通知过保险人,但一旦因意外事故而导致死亡时,最晚48小时之内要向Care Concept AG 保险公司作死亡通知,
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第三责任事故
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发生责任事故后,不可当面承认是自己的过失.只有 Care Concept AG 保险公司才有权利鉴定,是否确有责任
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医疗事故
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看病时, 请将看病联单签字后交给医生.在德国和澳地利我们直接和医生结算(,减去客人自己该承担的部分)
如果需要住院治疗, 请通知院方, 向 Care Concept AG. 公司索取承担费用声明表.传真号码 +49 228 97735-922
处方药费. 在收到您买药的张单后和在收到相关的医生帐单后, 我们会将款汇到您
指定的帐户上.(减去客人自己该承担的部分)
注意:
如果在其它国家看病, 请将付款后的原始账单寄给 Care Concept AG
请注意, 一定要有医生的诊断书. 如果属于报销范围我们会将款汇到您指定的帐户上
(减去客人自己该承担的部分) |
Merkblatt zur Datenverarbeitung
Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. |
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall
vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine
sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in
Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach
dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung
des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer
in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des
Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf.
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz
oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht
zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung
und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
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Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung
von Daten, die - wie z.B. beim Arzt - einem Berufsgeheimnis unterliegen,
eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)
voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung)
ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel
enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele
für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
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1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag
notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag
(Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische
Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme,
Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls
die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen
oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall
speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben
von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit,
die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden
oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag
(Leistungsdaten).
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2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer
wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen
Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen
Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab.
Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende
versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer,
Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags
sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer
bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung
gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer
weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Daten übergeben.
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3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat
der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung
des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände
anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten
und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige
andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder
gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären
oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden
zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer
um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen
zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen,
gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen)
eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern.
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und
Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und
des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und
Schadentag.
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4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines
Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch
Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer
zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer
zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und beim Verband der privaten
Krankenversicherung (PKV) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme
in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu
Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen,
also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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5. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-,
Kranken-, Sachversicherung) werden durch rechtlich selbstständige
Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz
anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig
in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei
einzelne Bereiche zentral nur einmal gespeichert, auch wenn Sie
Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen;
und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge,
ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre
allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in
einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog.
Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,
Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen
der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer
richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der
zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge
können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt
verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags-
und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen
der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung
und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen
verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung",
bei der die Vorschriften des BDSG zu beachten sind. Branchenspezifische
Daten - wie z.B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben
dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen
Unternehmen.
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6. Für den Fall der Betreuung durch Versicherungsvermittler
Falls Sie in Ihren Versicherungsangelegenheiten
(sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer
Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners) durch einen
Vermittler betreut werden, erhält der Vermittler zu diesen
Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen
Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B.
Versicherungsnummer, Beiträge und Höhe von Versicherungsleistungen,
um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der
Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler
auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Vermittler in
diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften.
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen
Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden.
Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten
Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich
verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen
Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis)
zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler
wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser
Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages
oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung
neu; Sie werden hierüber informiert.
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7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem BDSG
neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf
Auskunft, sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte
und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch
ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder
Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten
Daten stets an Ihren Versicherer.
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