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     Krankenversicherung im Ausland



Care College - günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten

Care College - günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten

Care College Health insurance

Beschreibung



Ausführliche Beschreibung Versicherungstarif Care College Basic/Comfort/Premium
Designelement zur Sprachschüler Versicherung
Designelement zur Sprachschüler Versicherung
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Designelement zur Sprachschüler Versicherung
Designelement zur Sprachschüler Versicherung
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Warum eine Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt?

Viele Sprachschüler*innen, Teilnehmer*innen an Sprachkursen, Besucher*innen von Sprachschulen und Studenten*innen, die sich für eine bestimmte Zeit im Ausland aufhalten, haben oft keinen oder nur unzureichenden Krankenversicherungsschutz. Krankheiten, Unfälle oder Haftpflichtschäden lassen sich jedoch leider nie ganz ausschließen und können mit erheblichen finanziellen Schäden verbunden sein. Mit der Tariflinie Care College sind Sie im Ausland gegen die Kosten medizinisch notwendiger Versorgung abgesichert.

Produktbeschreibung Tarif Care College Basic

Versichert sind folgende Leistungen:

Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse)
  • Arzneimittel zu 100 %
  • schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis max. 500,– EUR/VJ)
  • Selbstbehalt 120,– EUR / Versicherungsjahr
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • unfallbedingte Hilfsmittel bis 250,– EUR (jedoch keine Sehhilfen)
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes ins Heimatland bis zu 10.000,– EUR
  • Überführungskosten und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 25.000,– EUR
  • Nachhaftung bis zu 4 Wochen
  • Versicherungsschutz im Heimatland / Drittland
    • bis zu 14 Tage (Laufzeit bis zu 4 Monaten)
    • bis zu 28 Tage (Laufzeit mehr als 4 Monate und weniger als 12 Monate)
    • bis zu 42 Tage/Versicherungsjahr (Laufzeit genau 1 Jahr)
    • bis zu 42 Tage im ersten Versicherungsjahr, je weiteres angefangenes halbes Versicherungsjahr bis zu 21 Tage (Laufzeit länger als 1 Jahr)
    Der Aufenthalt muss der Care Concept AG vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Der Tarif sieht einen generellen Selbstbehalt von 120,– EUR je Versicherungsjahr vor. Erstattet werden die Kosten bis zum jeweils 1,8-fachen Satz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ).
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Produktbeschreibung Tarif Care College Comfort

Grundlage ist der Tarif Care College Basic. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

Krankenversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Rückerstattung von 2 Monatsprämien bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres
  • schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis max. 750,– EUR/VJ)
  • Erstattung im Rahmen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) ohne Begrenzung auf den 1,8-fachen Satz
  • 50 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 500,– EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
  • unfallbedingter Zahnersatz zu 100 % bis maximal 1.000,– EUR
  • unfallbedingte Hilfsmittel bis 500,– EUR/Versicherungsjahr
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes ins Heimatland zu 100 %
  • Ausfallgeld von 1.500,– EUR (pro Versicherungsjahr) bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung (mindestens 14 Tage) mit anschließender Arbeitsunfähigkeit (insgesamt mindestens 90 Tage)
  • Transportkosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mehr als 14 Tagen Dauer bis max. 500,– EUR (auf Antrag)
Produktbeschreibung Tarif Care College Premium

Grundlage ist der Tarif Care College Comfort. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

Krankenversicherung:

  • schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis max. 1250,– EUR/Versicherungsjahr)
  • 70 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 1.000,– EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
  • unfallbedingter Zahnersatz zu 100 % bis maximal 2.500,– EUR
  • unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 % in einfacher Ausführung
  • Sehhilfen bis zu 100,– EUR (Wartezeit 3 Monate)
  • Nachhaftung bis zu 8 Wochen
  • Ausfallgeld von 2.500,– EUR (pro Versicherungsjahr) bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung (mindestens 14 Tage) mit anschließender Arbeitsunfähigkeit (insgesamt mindestens 90 Tage)
  • Transportkosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mehr als 14 Tagen Dauer bis max. 1.250,– EUR (auf Antrag)
  • Krankenhaustagegeld (pauschal 100,– EUR bei Krankenhausaufenthalten von mehr als 14 Tagen)
Prämienliste:

Die Produktlinie Care College können Sie nicht nur mit unterschiedlichen Leistungsspektren, sondern auch mit unterschiedlichen Laufzeiten abschließen. Die Prämien sind nach der Vertragslaufzeit und dem Alter gestaffelt.
Bei Vertragslaufzeiten über 24 Monaten erhöht sich die zu zahlende Prämie ab dem 25. Monat. Außerdem erhöht sich die Prämie ab dem 30. Geburtstag. Die jeweilige Monatsprämie entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:

Prämienübersicht Care College
Produkt Care College Basic Care College Comfort Care College Premium
1. - 24.
Monat /
bis 29 Jahre
Basic:
1. - 24.Monat / bis 29 Jahre
24,50 EUR
Comfort:
1. - 24.Monat / bis 29 Jahre
32,00 EUR
Premium:
1. - 24.Monat / bis 29 Jahre
48,00 EUR
1. - 24.
Monat /
ab 30 Jahre
Basic:
1. - 24.Monat / ab 30 Jahre
30,00 EUR
Comfort:
1. - 24.Monat / ab 30 Jahre
48,00 EUR
Premium:
1. - 24.Monat / ab 30 Jahre

75,00 EUR
Ab dem
25. Monat /
bis 29 Jahre
Basic:
Ab dem
25. Monat / bis 29 Jahre
49,50 EUR
Comfort:
Ab dem
25. Monat / bis 29 Jahre
57,00 EUR
Premium:
Ab dem
25. Monat / bis 29 Jahre

73,00 EUR
Ab dem
25. Monat /
ab 30 Jahre
Basic:
Ab dem
25. Monat / ab 30 Jahre

55,00 EUR
Comfort:
Ab dem
25. Monat / ab 30 Jahre

73,00 EUR
Premium:
Ab dem
25. Monat / ab 30 Jahre

99,00 EUR
Hinweise zum Versicherungsschutz
  1. Wer kann sich mit dem Care College versichern?

    Zur Durchführung von Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen können sich
    • Ausländer und Ausländerinnen, die vorübergehend nach Deutschland oder in die EU-/Schengen-Staaten (außer Österreich) reisen,
    • Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland oder Österreich wohnen und vorübergehend ins weltweite Ausland – außer USA, Kanada und Mexiko – reisen,
    • Deutsche oder österreichische Personen, die vorübergehend ins weltweite Ausland – außer USA, Kanada und Mexiko – reisen,
    • Deutsche oder Österreicher, die seit mindestens zwei Jahren im Ausland wohnen und vorübergehend nach Deutschland oder in die EU-/Schengen-Staaten reisen
    über den Care College versichern. Die versicherte Person muss bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung mindestens 12 und darf nicht älter als 40 Jahre sein.
    Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    Hinweis: Der Hauptgrund des Aufenthaltes im Reiseland muss die Aus- bzw. Weiterbildung sein.
  2. Geltungsbereich
    Die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes in Deutschland oder in den EU-/Schengen-Staaten bzw. im weltweiten Ausland (ausgenommen: USA, Kanada, Mexiko und Österreich).
    TIPP: Sollten Sie Versicherungsschutz auch für die Staaten USA, Kanada, Mexiko benötigen, empfehlen wir Ihnen den Tarif Care College USA. Für Aufenthalte in Österreich empfehlen wir Ihnen den Tarif Care Austria.
    Der Versicherungsschutz hat auch dann Gültigkeit, wenn sich der auf mehr als ein Gastland bezieht und der Wechsel im Zusammenhang mit der Spracherlernung bzw. dem Studium/der Ausbildung steht. Aufenthalt im Ausland Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich.
  3. Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
    Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, hinterlegen wir für Sie bei positiver Prüfung kurze Zeit später Ihre Versicherungsdokumente in unserem My Care Concept Kundenportal. Dort finden Sie folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich herunterladen, ausdrucken und verwenden können:
    • Versicherungsschein (Police) zur Vorlage bei Botschaften, Visastellen und Behörden
    • Versicherungsbedingungen, inklusive Verbraucherinformationen, Merkblatt zur Datenverarbeitung und Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz

    Sollte eine Versicherung im gewählten Tarif nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
  1. Versicherungsdauer und Wartezeit
    Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Er beginnt und endet zu den im Versicherungsschein genannten Zeitpunkten; er sollte innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder EU-/Schengen-Staaten bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet in der Krankenversicherung spätestens nach 5 Jahren.
    Sofern Sie bereits ausgereist bzw. vor mehr als 31 Tagen eingereist sind, können Sie dennoch die Versicherung abschließen. In diesem Fall gilt lediglich in der Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von 31 Tagen. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung, an die die neue Versicherung nahtlos anschließt.
  2. Verlängerung
    Dauert der Aufenthalt länger als geplant, müssen Sie dies der Care Concept AG unbedingt vor dem Ende der ursprünglich geplanten voraussichtlichen Laufzeit im Tarif Care College mitteilen. Am einfachsten geht das in Ihrem Account im My Care Concept Kundenportal.
    Die Höchstversicherungsdauer – einschließlich aller Verlängerungen – beträgt für die Krankenversicherung fünf Jahre.
  3. Kündigung – Stornierung
    Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die versicherte Person
    • vorzeitig Deutschland oder die EU-/Schengen-Staaten verlässt bzw. von der Auslandsreise zurückkehrt oder
    • sozialversicherungspflichtig im Reiseland wird oder
    • eine Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages entfällt, z. B. in der Krankenversicherung durch die Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme.
    Die Versicherung kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die entsprechende Mitteilung bei der Care Concept® AG in Textform eingeht. Für jede Rücküberweisung zuviel gezahlter Prämien wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– EUR erhoben.
    Besonders bequem können Sie über das My Care Concept Kundenportal kündigen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Care Concept® AG unter den gebührenfreien Service-Nummern aus dem deutschen Festnetz gerne zur Verfügung.
Telefon: 0800 -977 35000800 -977 3500
Fax: 0800 - 977 35 35

Ansonsten wählen Sie:
Telefon: +49 228 - 977 35 - 11+49 228 - 977 35 - 11  Fax: +49 228 97735911
E-Mail :

Care College Basic/-Comfort/-Premium -
Alle Leistungen auf einen Blick*
Krankenversicherung
Leistungen* Care College Basic Care College Comfort Care College Premium
Basic: Online-Antrag Comfort: Online-Antrag Premium: Online-Antrag
ambulante Behandlung beim Arzt Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
ärztlich verordnete Medikamente und Krankentransporte Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
stationäre Behandlung im Krankenhaus Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
schmerzstillende Zahnbehandlung Basic: Ja bis 500,– EUR/ Versicherungsjahr Comfort: Ja bis 750,– EUR/ Versicherungsjahr Premium: Jabis 1.250,– EUR/ Versicherungsjahr
Zahnersatzkosten (in 2 Versicherungsjahren; Wartezeit 8 Monate) Basic: - Comfort: Ja50 % bis 500,– EUR Premium: Ja70 % bis 1.000,– EUR
unfallbedingter Zahnersatz Basic: - Comfort: Ja bis 1.000,– EUR Premium: Ja bis 2.500,– EUR
ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall (einfache Ausführung) Basic: Jabis 250,– EUR/ Versicherungsjahr Comfort: Ja bis 500,– EUR/ Versicherungsjahr Premium: Ja zu 100 %
Heilmittel Basic: Jabis 250,– EUR/ Versicherungsjahr Comfort: Jabis 500,– EUR/ Versicherungsjahr Premium: Jabis 1.500,– EUR/ Versicherungsjahr
Sehhilfen (bis 100,– EUR; Wartezeit 3 Monate) Basic: - Comfort: - Premium: Ja
Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports Basic: Jabis 10.000,– EUR Comfort: Jazu 100 % Premium: Jazu 100 %
Selbstbehalt / Versicherungsjahr Basic: Ja120,– EUR Comfort: kein Selbstbehalt Premium: kein Selbstbehalt
Kostenerstattung Heilbehandlungskosten nach GOÄ/GOZ in Deutschland Basic: Jabis max. 1,8 facher Satz Comfort: Jabis max. 2,3 facher Satz Premium: Jabis max. 2,3 facher Satz
Notfallservice weltweit Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Nachhaftung Basic: Ja4 Wochen Comfort: Ja4 Wochen Premium: Ja8 Wochen
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten Basic: Jabis 25.000,– EUR Comfort: Jabis 25.000,– EUR Premium: Jabis 25.000,– EUR
Geltungsbereich weltweit (ohne USA, Kanada, Mexiko) Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Versicherungsschutz im Heimatland (laufzeitabhängig) Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse und Psychotherapie Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Versicherungskarte Basic: Jadigital Comfort: Jadigital Premium: Jadigital
Rückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres Basic: - Comfort: Ja2 Monatsprämien Premium: Ja2 Monatsprämien
Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung Basic: - Comfort: Ja1.500,– EUR/ Versicherungsjahr Premium: Ja2.500,– EUR/ Versicherungsjahr
Transportkosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mehr als 14 Tagen Basic: - Comfort: Ja 500,– EUR Premium: Ja 1.250,– EUR
Krankenhaustagegeld (pauschal 100,– EUR bei Krankenhausaufenthalten von mehr als 14 Tagen) Basic: - Comfort: - Premium: Ja

*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen

Was ist nicht versichert?

Leistungsausschlüsse

  • Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
  • Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsabschluss bzw. Beantragung der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind, sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Beantragung der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– EUR*
  • Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsabschluss bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung bestanden
  • Schwangerschaftsabbruch und -verhütung
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • nicht unfallbedingte Hilfsmittel
  • psychotherapeutische/psychoanalytische Behandlung
  • Entziehungsmaßnahmen, Kur- und Sanatoriumsbehandlung
  • kosmetische Behandlung (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
  • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
  • Zahnsteinentfernungen, Parodontosebehandlungen
  • kieferorthopädische Behandlung, Aufbissbehelfe, implantologische u. gnathologische Maßnahmen
  • Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
  • Bescheinigungen und Gutachten

* Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– EUR je Versicherungsjahr.

Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wichtige Hinweise im Schaden- bzw. Krankheitsfall
My Care Concept Kundenportal:

Sie haben einen Schadenfall und möchten nun Belege, beispielsweise Arztrechnungen oder Apothekenquittungen, bei uns einreichen? Oder wir haben Sie im Zusammenhang mit einem Erstattungsantrag um Auskünfte gebeten (beispielsweise Selbstauskünfte oder Einreisenachweise). Diese Dokumente können Sie hier schnell und bequem hochladen: My Care Concept Kundenportal
Ihr Vorteil: Sie brauchen uns nichts per Post oder E-Mail zu schicken* und Sie erhalten sehr schnell die vertraglichen Leistungen.
*Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Originale anzufordern.

Care Concept RechnungsApp:

Care Concept RechnungsAppMit unserer Care Concept RechnungsApp können Sie Dokumente schnell und einfach von überall mit dem Handy oder Tablet scannen und sicher an uns übermitteln:
Care Concept RechnungsApp

Ihr Vorteil: Sie brauchen uns nichts per Post oder E-Mail zu schicken* und Sie erhalten sehr schnell die vertraglichen Leistungen.
*Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Originale anzufordern.

Kontaktangaben:

Care Concept® AG
Postfach 30 02 62

53182 Bonn

Telefon: 0800 -977 35000800 -977 3500 (bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz) oder +49 228 977 35-22+49 228 977 35-22
Fax: 0800 9773535 oder +49 228 97735-922
E-Mail :

Bei Haftpflicht
Bei Haftpflichtschäden sollte dem Geschädigten gegenüber kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Prüfung, ob ein Verschulden vorliegt, erfolgt ausschließlich durch die Care Concept AG®.

Bei Unfall
Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Care Concept® spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.

Bei Krankheit
Bei ambulanter Behandlung legen Sie dem Arzt bitte die Informationen zum Versicherungsschutz vor, die Sie im Kundenportal in Ihrer Vertragdetailseite herunterladen können. Um Ihnen unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, zahlen wir die versicherten Leistungen aus dem Vertrag in Deutschland und Österreich direkt an den Arzt, gegebenenfalls unter Abzug der vereinbarten Selbstbehalte.

Bei stationärer Behandlung bitten Sie das Krankenhaus, eine Kostenübernahmeerklärung bei der Care Concept AG®, unter der Fax-Nr. +49 228 97735-922 zu beantragen. Anfallende Rezeptkosten werden – bei Anspruch – nach Erhalt der entsprechenden Arztrechnung auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erstattet.

Hinweis: Bei Behandlungen im Ausland senden Sie bitte die bezahlten Rechnungen über das My Care Concept Kundenportal oder die Care Concept RechnungsApp an die Care Concept AG®. Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt auf den Belegen die Diagnose vermerkt. Eine Erstattung würde dann auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erfolgen.


Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung.


Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.
Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder bei Tod nach einem Unfall.

Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:

Privathaftpflichtversicherung Typ S Typ M Typ XL
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden pauschal Typ S: 1 Mio. EUR Typ M: 2 Mio. EUR Typ XL: 2.5 Mio. EUR
Abschiebekosten zur Absicherung bei Verpflichtungserklärungen des Versicherungnehmers gegenüber deutschen Behörden Typ S: 1.000,– EUR Typ M: 2.000,– EUR Typ XL: 3.000,– EUR
Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen, Eigenanteil 10 %, mindestens 250,– EUR je Schadenereignis Typ S: 10.000,– EUR Typ M: 25.000,– EUR Typ XL: 50.000,– EUR
Schlüsselverlustrisiko für private Wohnungen (bzw. Zimmer oder Apartment), Eigenanteil 100,– EUR je Schadenereignis Typ S: - Typ M: - Typ XL: 1.000,– EUR
Berufshaftpflicht Typ S: - Typ M: - Typ XL: bis 25.000,– EUR
Forderungsausfallversicherung Typ S: - Typ M: - Typ XL: bis 10.000,– EUR
Heimatlanddeckung
(ab Laufzeit ein Jahr)
Typ S: - Typ M: - Typ XL: 6 Wochen
Allgemeiner Selbstbehalt je Schadenfall Typ S: 250,– EUR Typ M: 0,– EUR Typ XL: 0,– EUR
 
Unfallversicherung Typ S Typ M Typ XL
Invaliditäts-Grundsumme Typ S: - Typ M: 30.000,– EUR Typ XL: 40.000,– EUR
Maximale Invaliditätssumme bei Progressionstaffel 350 % Typ S: - Typ M: 105.000,– EUR Typ XL: 140.000,– EUR
Todesfallsumme bei Unfalltod Typ S: - Typ M: 15.000,– EUR Typ XL: 25.000,– EUR
Bergungskosten nach einem Unfall Typ S: - Typ M: 7.500,– EUR Typ XL: 10.000,– EUR
Unfallbedingte kosmetische Operationen Typ S: - Typ M: 2.500,– EUR Typ XL: 5.000,– EUR
Monatsprämie* Typ S: 2,– EUR Typ M: 4,– EUR Typ XL: 7,50 EUR
* Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Bedingungen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung .

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen

Wenn Sie in Deutschland ein Studium beginnen möchten, dann können Sie in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Studentenversicherung abschließen. Als offizieller Kooperationspartner der DAK - Gesundheit machen wir es Ihnen einfach: Wenn Sie nicht älter als 29 Jahre sind und ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität in Deutschland im ersten Fachsemester beginnen, können Sie Ihre Studierendenversicherung hier direkt online beantragen.
Nur bei uns können Sie den Wahltarif DAK Fit & Travel direkt mitbuchen und den gesetzlichen Versicherungsschutz deutlich erweitern. Und das für alle bis 39 Jahre komplett kostenlos!

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen mehr erfahren

Care Student – Private Studentenversicherung

Wenn Sie in Deutschland an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität in Deutschland im ersten Fachsemester beginnen möchten, dann müssen Sie eine gesetzlich anerkannte Studierendenversicherung abschließen. Sie können Ihre Studentenversicherung Care Student, die günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung ist, hier direkt online beantragen.

Private Studentenversicherung mehr erfahren



Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten Care College 5 günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten Care College 1 günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten Care College 2 günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten Care College 7

Care College

Versicherungstyp: Auslandsversicherung für Sprachschüler, ausländische Studenten / Gastwissenschaftler / Doktoranden & working bzw. work and holiday / study programme



© Care Concept AG 2024
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Care Concept AG
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Care College x

Versicherungstyp: Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten

Versicherbare Personen: Sprachschüler, ausländische Studenten, Doktoranden

Eintrittsalter: 12-40 Jahre

Laufzeit: 1 - 60 Monate


Care College

Leistungen*

  • Gültig für das Schengen-Visum
  • Ambulante, stationäre, zahnmedizinische Behandlung
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports ins Heimatland
  • Comfort/Premium: Rückerstattung von 2 Monatsprämien bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen