Warum eine Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt?
Viele Sprachschüler, Teilnehmer an Sprachkursen, Besucher von Sprachschulen und Studenten, die sich für eine bestimmte Zeit im Ausland aufhalten, haben oft keinen oder nur unzureichenden Krankenversicherungsschutz. Krankheiten, Unfälle oder Haftpflichtschäden lassen sich jedoch leider nie ganz ausschließen und können mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Mit der Tariflinie Care College sind Sie im Ausland gegen die Kosten medizinisch notwendiger Versorgung abgesichert.
Kostenübernahme bei Arzneimittel und Heilmitteln zu 100 %
unfallbedingte Hilfsmittel bis 250,– € werden ersetzt (jedoch keine Sehhilfen)
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
(Selbstbeteiligung je Untersuchung 50,– €) – sofern die Schwangerschaft bei
Versicherungsbeginn bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –
sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate, Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 250,– €)
schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis 250,– €, darüber hinaus 50 %)
Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes ins Heimatland bis zu 10.000,– €
Versicherungsschutz im Heimatland bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr
Der Tarif sieht eine generelle Selbstbeteiligung von 50,– € je Versicherungsfall vor. Erstattet werden die Kosten bis zum jeweils 1,8-fachen Satz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ).
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Produktbeschreibung Tarif Care College Comfort
Grundlage ist der Tarif Care College Basic. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
Krankenversicherung:
Übernahme von 50 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 500,– € innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimatland zu 100 %
keine Selbstbeteiligung außer bei frauenärztlichen Untersuchungen und Entbindungen
Erstattung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) ohne Begrenzung auf den 1,8-fachen Satz
Rückerstattung einer Monatsprämie bei Leistungsfreiheit innerhalb von 12 Monaten
Produktbeschreibung Tarif Care College Premium
Grundlage ist der Tarif Care College Comfort. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
Krankenversicherung:
unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 % in einfacher Ausführung
Übernahme von 70 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 1.000,– € innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 15.000,– €
Nachhaftung bis zu 8 Wochen
keine Selbstbeteiligung außer bei Entbindungen
Prämienliste:
Die Produktlinie Care College können Sie nicht nur mit unterschiedlichen Leistungsspektren, sondern auch mit unterschiedlichen Laufzeiten abschließen. Die Prämien sind nach der Vertragslaufzeit gestaffelt.
Bei Vertragslaufzeiten über 18 Monaten erhöht sich die zu zahlende Prämie ab dem 19. Monat. Die jeweilige Monatsprämie
entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
Prämienübersicht Care College
Produkt
Care College Basic
Care College Comfort
Care College Premium
Laufzeit
1 - 18 Monate
Ab dem 19. Monat
1 - 18 Monate
Ab dem 19. Monat
1 - 18 Monate
Ab dem 19. Monat
€ / Monat
26,00
48,00
31,00
53,00
52,00
74,00
Service-Leistungen
24-Stunden-Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr
Beantwortung von Fragen zum bestehenden Versicherungsschutz und den Serviceleistungen
Auskünfte über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im In- und Ausland
Benennung von niedergelassenen Ärzten, Kliniken oder Spezialkliniken mit entsprechenden Sprachkenntnissen
Benennung von ärztlichen und zahnärztlichen Notdiensten sowie Apothekennotdiensten
Benennung von Rechtsanwälten
Unterstützung bei sprachlichen Problemen, z.B. beim Arzt oder im Krankenhaus
allgemeine Informationen über Art, mögliche Ursache und Behandlungsmöglichkeiten einer Erkrankung
auf Wunsch Information der Angehörigen im Ausland
Organisation von Rettungsflügen und Rücktransport
Hinweise zum Versicherungsschutz
Wer kann sich mit dem Care College versichern?
Zur Durchführung von Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen können sich
Ausländer, die vorübergehend nach Deutschland oder in die EU-/Schengen-Staaten reisen,
Ausländer, die in Deutschland oder Österreich wohnen und vorübergehend ins weltweite Ausland – außer USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) – reisen,
Deutsche oder Österreicher, die vorübergehend ins weltweite Ausland – außer USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) – reisen,
Deutsche oder Österreicher, die seit mindestens zwei Jahren im Ausland wohnen und vorübergehend nach Deutschland oder in die EU-/Schengen-Staaten reisen
über den Care College versichern. Die versicherte Person muss bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung mindestens 12 und darf nicht älter als 35 Jahre sein.
Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Hinweis: Der Hauptgrund des Aufenthaltes im Reiseland muss die Aus- bzw. Weiterbildung sein.
Geltungsbereich
Die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes in Deutschland oder in den EU-/Schengen-Staaten bzw. im Ausland
(ausgenommen sind die Staaten der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA: USA, Kanada, Mexiko). Der Versicherungsschutz hat auch dann Gültigkeit, wenn sich der Aufenthalt im Ausland auf mehr als ein Gastland bezieht und der Wechsel im Zusammenhang mit der Spracherlernung bzw. dem Studium/der Ausbildung steht. Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich.
Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
Versicherungsschein (Police)
Behandlungsschein
Fragebogen zur Versicherungsfähigkeit
Versicherungsbedingungen, inklusive Verbraucherinformationen, Merkblatt zur Datenverarbeitung und Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Zusätzlich erhalten Sie per Post binnen zwei Arbeitstagen Ihre Versicherungsbestätigung mit Versicherungskarte, Ihren Versicherungsschein und für den Fall, dass Sie per Überweisung zahlen, Ihre Rechnung.
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie: Der Zahlungseingang bei der Care Concept AG gilt als erfolgt, wenn mit Vertragsabschluss eine
Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird und das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist.
Versicherungsdauer und Wartezeit
Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden.
Er beginnt und endet zu den im Versicherungsschein genannten Zeitpunkten; er sollte innerhalb
von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder EU-/Schengen-Staaten bzw. vor Antritt
der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet in der Krankenversicherung spätestens nach 4 Jahren.
Sofern Sie bereits ausgereist bzw. vor mehr als 31 Tagen eingereist sind, können Sie dennoch die Versicherung abschließen. In diesem Fall gilt lediglich in der Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von 31 Tagen. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung, an die die neue Versicherung nahtlos anschließt.
Verlängerung (Anschlussvertrag) Dauert der Aufenthalt länger als geplant, sollten Sie vor Vertragsablauf einen Anschlussvertrag abschließen. Der Antrag muss aber im Onlineverfahren unter folgendem Link: https://www.care-concept.de/krankenversicherung/sprachschueler_und_studenten/online_verlaengerung.php vor dem ursprünglichen Ablauf der Versicherung an die Care Concept AG gesendet werden und der Versicherer muss diesem ausdrücklich zustimmen. Bei Verlängerungen sind nur die Versicherungsfälle versichert, die nach der Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind, deshalb ist es ratsam, von Beginn an längere Laufzeiten abzuschließen. Die Höchstversicherungsdauer – einschließlich aller Verlängerungen – beträgt für die Krankenversicherung vier Jahre.
Jeder Anschlussvertrag muss unmittelbar an die Vorversicherung anschließen.
Kündigung – Stornierung
Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die versicherte Person
vorzeitig Deutschland oder die EU-/Schengen-Staaten verlässt bzw. von der Auslandsreise zurückkehrt oder
sozialversicherungspflichtig im Reiseland wird oder
eine Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages entfällt, z. B. in der Krankenversicherung durch die Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme.
Die Versicherung kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die entsprechende Mitteilung bei der Care Concept AG in Textform eingeht. Für jede Rücküberweisung zuviel gezahlter Prämien wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– € erhoben.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Care Concept AG unter den gebührenfreien Service-Nummern aus dem deutschen Festnetz gerne zur Verfügung.
Telefon: 0800 -977 3500 Fax: 800 - 977 35 35
Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsabschluss bzw. Beantragung der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind, sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Beantragung der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– €*
Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsabschluss bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung bestanden
Schwangerschaftsabbruch und -verhütung
Wahlleistungen im Krankenhaus
nicht unfallbedingte Hilfsmittel
psychotherapeutische/psychoanalytische Behandlung
Entziehungsmaßnahmen, Kur- und Sanatoriumsbehandlung
kosmetische Behandlung (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
kieferorthopädische Behandlung, Aufbissbehelfe, implantologische u. gnathologische Maßnahmen
Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
Bescheinigungen und Gutachten
* Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– € je Versicherungsjahr.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wichtige Hinweise im Schaden- bzw. Krankheitsfall
Arztrechnungen bzw. Schadensmeldungen senden Sie bitte im Original formlos unter Angabe der Versicherungsscheinnummer an:
Care Concept AG
Postfach 33 0151
53203 Bonn
Telefon: 0800 9773500 (bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz) oder +49 228 97735-22
Fax: 0800 9773535 oder +49 228 97735-922
E-Mail:
Für Notfälle tragen Sie bitte immer die Versicherungskarte mit Ihren persönlichen Daten mit sich. Diese wurde Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Dort haben Sie nochmals unsere Telefonnummer zur Hand. Für Fragen zum Versicherungsschutz oder zur Abwicklung rufen Sie unsere oben genannte (bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz kostenlose) Servicenummer an.
Bei Haftpflicht
Bei Haftpflichtschäden sollte dem Geschädigten gegenüber kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Prüfung, ob ein Verschulden vorliegt, erfolgt ausschließlich durch die Care Concept AG.
Bei Unfall Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Care Concept spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.
Bei Krankheit Bei ambulanter Behandlung legen Sie dem Arzt bitte den Ihnen mit dem Versicherungsschein
zugesandten – von Ihnen unterschriebenen – Behandlungsschein vor. Um Ihnen unnötigen
Verwaltungsaufwand zu ersparen, zahlen wir die versicherten Leistungen aus dem Vertrag in Deutschland und Österreich direkt an den Arzt, gegebenenfalls unter Abzug der vereinbarten Selbstbehalte.
Bei stationärer Behandlung veranlassen Sie bitte das Krankenhaus, eine Kostenübernahmeerklärung bei der Care Concept AG, unter der Fax-Nr. +49 228 97735-922 zu beantragen. Anfallende Rezeptkosten werden – bei Anspruch – nach Erhalt der entsprechenden Arztrechnung
auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erstattet.
Hinweis: Bei Behandlungen im Ausland senden Sie uns bitte die bezahlten Rechnungen im Original an die
Care Concept AG in Bonn. Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt auf den Belegen die Diagnose
vermerkt. Eine Erstattung würde dann auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erfolgen.
Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt.
Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden.
Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung.
Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:
Privathaftpflichtversicherung
Typ S
Typ M
Typ XL
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden pauschal
*
Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Bedingungen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung .
Sorglos studieren und rundum ausgezeichnet versichert sein!
Wenn Sie später in Deutschland studieren möchten, dann müssen Sie in der Regel über eine gesetzliche Krankenkasse abgesichert sein (siehe Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch). Wir geben Ihnen die Möglichkeit, sich dann nahtlos in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Um es Ihnen leicht zu machen, bieten wir Ihnen einen besonderen Service: Für die Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität, benötigen Sie die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Das organisieren wir für Sie.
Ihre Vorteile
• optimaler Versicherungsschutz vom ersten Tag aus einer Hand
• fremdsprachliche Betreuung
• günstiger Beitrag bei hervorragendem Service
Beiträge
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt ab 2013 für die
- Krankenversicherung monatlich 64,77 €
- Pflegeversicherung von monatlich 12,24 € bzw. 13,73 € (für Kinderlose ab 23 Jahren).
So einfach geht’s
Sie genießen bei uns vom ersten Semestertag an den kompletten Versicherungsschutz mit allen Pluspunkten an Leistungen und Service. Bei der Immatrikulation legen Sie Ihre Versicherungsbescheinigung vor. Die Hochschule meldet dann den Beginn Ihres Studiums an die Krankenkasse.
Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren!
Wenn Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, rufen Sie uns unter der gebührenfreien Service-Nummer aus dem deutschen Festnetz an.
Telefon: 0800 9773500
Fax: 0800 9773535