Sie interessieren sich für eine Advigon Versicherung AG Reise-Versicherung – eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne diesem Informationsblatt. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen nicht abschließend sind!
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsantrag, dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen, ggf. späteren schriftlichen Vereinbarungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, und er somit im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine Reisekrankenversicherung für Personen, die sich zeitlich befristet im Ausland aufhalten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt Kosten für unvorhersehbare, akut während des Aufenthalts im Ausland medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Der Umfang und die einzelnen Leistungen werden durch den gewählten Tarif bestimmt.
Care College Basic/-Comfort/-Premium - Alle Leistungen auf einen Blick*
Krankenversicherung |
Leistungen* |
Care College Basic |
Care College Comfort |
Care College Premium |
|
Basic: Online-Antrag |
Comfort: Online-Antrag |
Premium: Online-Antrag |
ambulante Behandlung beim Arzt |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
ärztlich verordnete Medikamente und Krankentransporte |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
stationäre Behandlung im Krankenhaus |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
schmerzstillende Zahnbehandlung |
Basic:
bis 500,– EUR/ Versicherungsjahr |
Comfort:
bis 750,– EUR/ Versicherungsjahr |
Premium: bis 1.250,– EUR/ Versicherungsjahr |
Zahnersatzkosten (in 2 Versicherungsjahren; Wartezeit 8 Monate) |
Basic: - |
Comfort: 50 % bis 500,– EUR |
Premium: 70 % bis 1.000,– EUR |
unfallbedingter Zahnersatz |
Basic: - |
Comfort: bis 1.000,– EUR |
Premium: bis 2.500,– EUR |
ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall (einfache Ausführung) |
Basic: bis 250,– EUR/ Versicherungsjahr |
Comfort:
bis 500,– EUR/ Versicherungsjahr |
Premium:
zu 100 % |
Heilmittel |
Basic: bis 250,– EUR/ Versicherungsjahr |
Comfort: bis 500,– EUR/ Versicherungsjahr |
Premium: bis 1.500,– EUR/ Versicherungsjahr |
Sehhilfen (bis 100,– EUR; Wartezeit 3 Monate) |
Basic: - |
Comfort: - |
Premium: |
Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports |
Basic: bis 10.000,– EUR |
Comfort: zu 100 % |
Premium: zu 100 % |
Selbstbehalt / Versicherungsjahr |
Basic: 120,– EUR |
Comfort: kein Selbstbehalt |
Premium: kein Selbstbehalt |
Kostenerstattung Heilbehandlungskosten nach GOÄ/GOZ in Deutschland |
Basic: bis max. 1,8 facher Satz |
Comfort: bis max. 2,3 facher Satz |
Premium: bis max. 2,3 facher Satz |
Notfallservice weltweit |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
Nachhaftung |
Basic: 4 Wochen |
Comfort: 4 Wochen |
Premium: 8 Wochen |
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten |
Basic: bis 25.000,– EUR |
Comfort: bis 25.000,– EUR |
Premium: bis 25.000,– EUR |
Geltungsbereich weltweit (ohne USA, Kanada, Mexiko) |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
Versicherungsschutz im Heimatland (laufzeitabhängig) |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse und Psychotherapie |
Basic: |
Comfort: |
Premium: |
Versicherungskarte |
Basic: digital |
Comfort: digital |
Premium: digital |
Rückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres
|
Basic: - |
Comfort: 2 Monatsprämien |
Premium: 2 Monatsprämien |
Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung |
Basic: - |
Comfort: 1.500,– EUR/ Versicherungsjahr |
Premium: 2.500,– EUR/ Versicherungsjahr |
Transportkosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mehr als 14 Tagen |
Basic: - |
Comfort: 500,– EUR |
Premium: 1.250,– EUR |
Krankenhaustagegeld (pauschal 100,– EUR bei Krankenhausaufenthalten von mehr als 14 Tagen) |
Basic: - |
Comfort: - |
Premium: |
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Alle Angaben sind ein Auszug aus dem Leistungskatalog. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Wie hoch ist die Prämie, wann ist sie zu zahlen und was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Der Beitrag für Ihre Versicherung ist eine Monatsprämie. Er ergibt sich aus dem gewählten Tarif sowie der gewählten Laufzeit. Bitte beachten Sie, dass sich bei Vertragslaufzeiten über 18 Monaten die Versicherungsprämie ab dem 19. Monat erhöht. Die derzeit aktuellen Prämien bitten wir der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Aus dieser können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen.
Die Erst- oder Einmalprämie ist bei Vertragsbeginn fällig. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Wird der Betrag der Erst- oder Einmalprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gewährleistende Versicherer zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird, bzw. werden durch Sie eine oder mehrere Folgeprämien nach Zahlungsaufforderung und Fristsetzung durch den Versicherungsschutz gewährenden Versicherer nicht gezahlt, so ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3, Teil A, Allgemeine Bedingungen der vereinbarten Versicherungsbedingungen)
Prämienübersicht Care College
Produkt |
Care College Basic |
Care College Comfort |
Care College Premium |
1. - 24. Monat / bis 29 Jahre |
Basic: 1. - 24.Monat / bis 29 Jahre 24,50 EUR |
Comfort: 1. - 24.Monat / bis 29 Jahre 32,00 EUR |
Premium: 1. - 24.Monat / bis 29 Jahre 48,00 EUR |
1. - 24. Monat / ab 30 Jahre |
Basic: 1. - 24.Monat / ab 30 Jahre 30,00 EUR |
Comfort: 1. - 24.Monat / ab 30 Jahre 48,00 EUR |
Premium: 1. - 24.Monat / ab 30 Jahre 75,00 EUR |
Ab dem 25. Monat / bis 29 Jahre |
Basic: Ab dem 25. Monat / bis 29 Jahre 49,50 EUR |
Comfort: Ab dem 25. Monat / bis 29 Jahre 57,00 EUR |
Premium: Ab dem 25. Monat / bis 29 Jahre 73,00 EUR |
Ab dem 25. Monat / ab 30 Jahre |
Basic: Ab dem 25. Monat / ab 30 Jahre 55,00 EUR |
Comfort: Ab dem 25. Monat / ab 30 Jahre 73,00 EUR |
Premium: Ab dem 25. Monat / ab 30 Jahre 99,00 EUR |
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus, denn ansonsten müssten wir eine sehr hohe Prämie verlangen.
Generell nicht versichert sind beispielsweise Versicherungsfälle in denen der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, der Versicherungsfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde oder der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person arglistig über die Umstände zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus insbesondere
- für die Behandlung im Ausland, die zumindest auch Grund für den Antritt der Reise war,
- für Entziehungsmaßnahmen oder Kuren,
- für Hypnose, psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung,
- für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung sowie
- für Organspenden und deren Folgen.
Die vollständigen Angaben zu den Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 6, Teil A: Allgemeine Bedingungen der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Zu beachtende Pflichten (Obliegenheiten): Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Bei Vertragsabschluss müssen alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Ein Verstoß hiergegen führt zur Gefährdung des Versicherungsschutzes.
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Der Schaden ist möglichst gering zu halten! Es ist alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und die übersandte Schadenanzeige wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Die vollständigen Angaben zu den Pflichten, wenn der Versicherungsfall eintritt, entnehmen Sie bitte § 7, Teil A: Allgemeine Bedingungen der vereinbarten Versicherungsbedingungen
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherungsschutz gewährende Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu finden Sie in § 10 Ziff 6, Teil A: Allgemeine Bedingungen der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages und der Zahlung der Erstprämie. Der Versicherungsschutz endet:
- zum vereinbarten Zeitpunkt,
- mit Beendigung des Versicherungsvertrages,
- mit dem Zeitpunkt, in dem eine der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit der versicherten Person entfällt,
- mit Ende des Auslandaufenthaltes.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 6 Ziff. 3, Teil A: Allgemeine Bedingungen der vereinbarten Versicherungsbedingungen).
Wem gegenüber müssen Sie Ihre Erklärungen abgeben?
Sämtliche Erklärungen, die Ihr Versicherungsverhältnis betreffen sind an die
Care Concept AG, Postfach 30 02 62, 53182 Bonn
Telefon: +49 228 97735-0
FAX: +49 228 97735-35
E-Mail: info@care-concept.de
zu richten.
Mit Zugang Ihrer Erklärung im Hause der Care Concept AG gilt diese auch gegenüber dem zuständigen Versicherer als zugegangen.
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