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Care Amerika
Auslandskrankenversicherung
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FAQ
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FAQ zur Krankenversicherung "Care Amerika" für Aufenthalte in Amerika (USA), Kanada und Mexiko
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Wer kann sich in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Amerika versichern ?
| Versicherbar sind in Deutschland oder Österreich lebende Personen zwischen 14 und 74 Jahren, die sich für eine bestimmte Zeit in den USA, Mexiko oder Kanada (NAFTA) aufhalten werden. Über die Auslandskrankenversicherung Care Amerika können Au-pairs, Schüler, Studenten und alle Privatpersonen versichert werden. |
Welche Laufzeiten sind möglich?
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Die Mindest-Vertragslaufzeit in der Auslandsversicherung "Care Amerika" beträgt 1 Tag. |
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Die maximale Versicherungslaufzeit beträgt 25 Monate inkl. aller Verlängerungen. |
Was muss bei einer Verlängerung beachtet werden?
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Verlängerungsanträge können frühestens 6 Wochen und müssen mindestens 14 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei uns eingegangen sein. |
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Verlängerungsanträge sind schriftlich einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie ><. |
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Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle und Beschwerden, die nach Beantragung der Vertragsverlängerung neu eingetreten sind. |
Rechenbeispiel für eine 34-jährige Person
| Ursprünglich beantragte Versicherungsdauer |
30 Tage |
Prämie € 63,- |
| Verlängerung auf |
365 Tage |
Gesamtprämie € 766,50 |
| Prämie für den Verlängerungszeitraum [ € 766,50 - € 63 = € 703,50 ] |
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Wie und wann kann ich die USA-Krankenversicherung "Care Amerika" kündigen?
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Wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird, kann die Versicherung schriftlich gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt über eine taggenaue Abrechnung, abzüglich 5,-€ Bearbeitungsgebühr. |
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Sollte das Visum nicht gewährt werden oder die Einreise aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ist die schriftliche Stornierung der beantragten Versicherung vor Versicherungsbeginn möglich. |
Wie erhalte ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbestätigung?
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Sie erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten Ihre Versicherungsdokumente per E-Mail zugeschickt. Diese können Sie auch zur Beantragung eines Visums nutzen. Zusätzlich senden wir Ihnen innerhalb von zwei Werktagen alle Versicherungsunterlagen inklusive Police per Post zu. |
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Die Auslandsreisekrankenversicherung Care Amerika sollte stets vor Reiseantritt abgeschlossen werden, jedoch spätestens 14 Tage nach Einreise in die USA, Kanada oder Mexiko. Liegen zwischen Einreise und Versicherungbeginn mehr als zwei Wochen, besteht in den ersten 14 Tagen nach Versicherungsbeginn nur bei Unfällen Versicherungsschutz. Der volle Leistungsumfang beginnt dann mit Ablauf der 14-tägigen Wartezeit ab Versicherungsbeginn. |
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Ist es möglich, die Beiträge zu überweisen, anstatt diese abbuchen zu lassen?
Sie können die Gesamtprämie unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an die untenstehende Kontoverbindung überweisen, eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen oder bei einer beliebigen Bank oder Postbank eine Bareinzahlung tätigen. Bitte achten Sie bei eigener Überweisung oder Bareinzahlung unbedingt auf die Angabe der vollständigen Versicherungsscheinnummer.
Am einfachsten und sichersten ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung. Leider ist dies jedoch nur von deutschen und österreichischen Girokonten möglich. Bitte beachten Sie bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, dass Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügt.
Kontoverbindung: Hypovereinsbank AG, BLZ 200 300 00, Kto.-Nr. 15 51 92 |
Ist es möglich die Beiträge monatlich zu zahlen anstatt einer Einmalzahlung?
Der Tarif Care Amerika kann nur einmalig - bei Beginn der Versicherungszeit - bezahlt werden. Die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung ist in der Auslandsversicherung "Care Amerika" nicht möglich. |
Sind Krankenhausaufenthalte und Behandlungen bei Fachärzten versichert?
| Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandsversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z. B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. |
Was ist nicht versichert?
- Schäden, die von der versicherten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren; Behandlungen im Ausland, die der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die der versicherten Person vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bekannt sind
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
- Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren
- Schwangerschaftsunterbrechungen, sofern diese nicht medizinisch indiziert waren
- Schäden - einschließlich deren Folgen - sowie Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind
- Hilfsmittel (z. B. Brillen, Einlagen, Stützstrümpfe sowie sanitäre Bedarfsartikel wie Bestrahlungsanlagen und Fieberthermometer)
- Bescheinigungen, Gutachten, und Untersuchungen zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung
- Vorsorge- u. Kontrolluntersuchungen (z. B. Krebsvorsorge, Schutzimpfungen, Laborscreening, Allergietests)
- kosmetische Behandlungen (z. B. auch Akne, Haarausfall, Muttermal- und Warzenentfernung)
- Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen und kieferorthopädische Behandlungen
- Krankengymnastik, außer nach Unfällen
- Behandlung durch Heilpraktiker
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Allgemeinen & Besonderen Versicherungsbedingungen. |
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