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Care Amerika / Travel NAFTA
preiswerte Auslandskrankenversicherung
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FAQ
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FAQ zur Krankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA für Aufenthalte in Amerika (USA), Kanada und Mexiko
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Auslandskrankenversicherung
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9. Ich habe eine Vorerkrankung (z.B.: Diabetes). Kann ich mich trotzdem in der Auslandskrankenversicherung für USA, Kanada und Mexiko versichern? |
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10. Ist ein Aufenthalt im Heimatland während der Versicherungszeit möglich? |
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11. Ich möchte Tauchurlaub machen. Kann ich mich trotzdem versichern? |
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12. Sind Kinder und Säuglinge in der Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA versicherbar? |
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13. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen? |
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14. Kann man den Versicherungsvertrag widerrufen? Ist eine Kündigung möglich? |
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15. Ist eine Verlängerung der Versicherung aus dem Ausland möglich? |
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16. Wann muss ich die Prämie zahlen? Was muss ich wissen, wenn ich die Prämie nicht oder nicht rechtzeitig zahle? |
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17. Wie kann ich die Prämie zahlen? |
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18. Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun? |
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19. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke? |
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20. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist? |
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21. Besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die Rückreise aufgrund einer Erkrankung unmöglich ist? |
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22. Muss man jede Reise vorher anmelden? |
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23. Wird Zahnersatz bezahlt? |
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24. Gibt es eine Selbstbeteiligung? |
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25. Wie heißt die Notrufnummer, an die man sich wenden soll? |
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26. Warum ist es wichtig, ausreichend im Ausland abgesichert zu sein? |
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27. Für wen ist diese Versicherung geeignet? |
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28. Wie lange kann ich diese Versicherung abschließen? |
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29. Kann ich die Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA als Anschlussversicherung buchen? |
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30. Kann ich die Versicherung auch im Ausland abschließen? |
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31. Gibt es eine Höchstgrenze und eine Selbstbeteiligung? |
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32. Bin ich auch im Heimatland versichert? |
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33. In welchen Ländern bin ich versichert? |
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34. Über welches Versicherungsunternehmen bin ich versichert? |
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35. Kann ich die Versicherung jederzeit stornieren und verlängern? |
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36. Kann ich meine Kinder mitversichern? |
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37. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages? |
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38. Wieviele Monate soll ich im Antrag als Versicherungsdauer eingeben, wenn ich noch gar nicht weiß, wie lange mein Auslandsaufenthalt dauern wird? |
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39. Stellen Sie auch eine englische Police aus? |
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1. Wer kann sich in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA versichern ?
| Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, die sich für eine bestimmte Zeit in den USA, Mexiko oder Kanada (NAFTA) aufhalten werden. Über die Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA können Au-pairs, Schüler, Studenten, Geschäftsleute und alle Privatpersonen versichert werden. |
2. Welche Laufzeiten sind möglich?
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Die Mindest-Vertragslaufzeit in der Auslandsversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA beträgt 1 Tag. Die Mindestprämie beträgt 8,50 €. |
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Die maximale Versicherungslaufzeit beträgt 12 Monate inkl. aller Verlängerungen. |
4. Was muss bei einer Verlängerung beachtet werden?
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Verlängerungsanträge können frühestens 6 Wochen und müssen mindestens 14 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei uns eingegangen sein. |
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Verlängerungsanträge sind schriftlich einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie ><. |
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Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle und Beschwerden, die nach Beantragung der Vertragsverlängerung neu eingetreten sind. |
5. Wie und wann kann ich die USA-Krankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA kündigen?
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Wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird, kann die Versicherung schriftlich gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt über eine taggenaue Abrechnung, abzüglich 5,-€ Bearbeitungsgebühr. |
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Sollte das Visum nicht gewährt werden oder die Einreise aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ist die schriftliche Stornierung der beantragten Versicherung vor Versicherungsbeginn möglich. |
6. Wie erhalte ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbestätigung?
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Sie erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten Ihre Versicherungsdokumente per E-Mail zugeschickt. Diese können Sie auch zur Beantragung eines Visums nutzen. Zusätzlich senden wir Ihnen innerhalb von zwei Werktagen alle Versicherungsunterlagen inklusive Police per Post zu. |
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Die Auslandsreisekrankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA muss stets vor Reiseantritt abgeschlossen werden. |
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7. Ist es möglich, die Beiträge zu überweisen, anstatt diese abbuchen zu lassen?
Nein, Sie müssen eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen oder per Kreditkarte zahlen.
Die Lastschrifteinzugsermächtigung ist jedoch nur von deutschen und österreichischen Girokonten möglich. Bitte beachten Sie bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, dass Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügt.
Kontoverbindung: Hypovereinsbank AG, BLZ 200 300 00, Kto.-Nr. 15 51 92 |
8. Ist es möglich die Beiträge monatlich zu zahlen anstatt einer Einmalzahlung?
Der Tarif Care Amerika / Care Travel NAFTA kann nur einmalig - bei Beginn der Versicherungszeit - bezahlt werden. Die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung ist in der Auslandsversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA nicht möglich. |
9. Ich habe eine Vorerkrankung (z.B. Diabetes). Kann ich mich trotzdem versichern?
Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung Care Amerika/ Care Travel NAFTA besteht Versicherungsschutz bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen, die während der versicherten Reise eintreten. Für Sie bedeutet das, dass Sie grundsätzlich auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Amerika/Care Travel NAFTA versichert sind.
Nicht versichert sind jedoch Kosten aus Behandlungen, von denen bei Reiseantritt bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten oder die vorhersehbar waren sowie Behandlungen, deren Durchführung der Anlass der Reise ist.
Bsp. Diabetes: Kommt es bei einer gut eingestellten und seit Jahren stabilen Diabetes zu einer unerwarteten Entgleisung (Zuckerschock), sind die hierdurch ausgelösten medizinisch notwendigen Heilbehandlungen eingeschlossen, jedoch nicht die Kosten für die regelmäßig benötigten Insulinpräparate und die hiermit in Verbindung stehenden Untersuchungskosten und Gebühren.
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11. Ich möchte Tauchurlaub machen. Kann ich mich trotzdem versichern?
| Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie im Ausland einen Tauchurlaub machen möchten. Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn im Ausland als Folge des Tauchens eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird (z. B. bei einer Dekompensationskrankheit nach einem zu schnellen Auftauchen). |
13. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen?
| Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA muss vor Beginn der Reise beantragt werden. |
14. Kann man den Versicherungsvertrag widerrufen? Ist eine Kündigung möglich?
Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen in Schriftform ohne Angabe eines Grundes widerrufen, wenn der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die beantragte Vertragslaufzeit weniger als einen Monat beträgt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nicht möglich.
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15. Ist eine Verlängerung der Versicherung aus dem Ausland möglich?
| Ja, bitte benutzen Sie dafür den Vordruck "Verlängerungsantrag" unter dem Navigationspunkt Service. Ob der Verlängerung zugestimmt werden kann, entscheidet dann der Versicherer binnen weniger Tage. Stellen Sie den Verlängerungsantrag bitte unbedingt vor dem Ende der ursprünglich beantragten Versicherungslaufzeit. |
16. Wann muss ich die Prämie zahlen? Was muss ich wissen, wenn ich die Prämie nicht oder nicht rechtzeitig zahle?
Die Prämie ist als Einmalzahlung für den gesamten versicherten Zeitraum zu leisten. Sie ist grundsätzlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Die Prämie wird wenige Tage vor Versicherungsbeginn automatisch vom angegebenen Girokonto eingezogen.
Bitte beachten Sie: Wird die einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt und ist die Nichtzahlung von Ihnen zu vertreten, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unabhängig davon besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die eingetreten sind, bevor Sie die Einmalprämie bezahlt haben. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Nichtzahlung der Prämie von Ihnen zu vertreten ist (Bsp.: Ihr Konto weist zum Zeitpunkt des vereinbarten Prämienabrufs nicht die nötige Deckung auf). Werden Sie auf der Reise krank und ist die Prämie schuldhaft nicht von Ihnen gezahlt worden, können Sie keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beanspruchen.
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18. Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?
| Unter dem Menüpunkt Service -> Einzugsermächtigung finden Sie ein Vordruck zur Änderung der Bankverbindung. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben entweder per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an info[ät]care-concept[Punkt]de. |
19. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?
| Die Auslandsreise-Krankenversicherung schließt die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Fachärzte (z. B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. Sie haben die freie Wahl unter den ortsansässigen medizinischen Einrichtungen. Bei einer stationären Behandlung stellt das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag, der dann unmittelbar verarbeitet wird. |
20. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?
| Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie Schwanger sind. Für Erkrankungen (z. B. einem grippalen Infekt) oder Unfallfolgen besteht natürlich auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie schwanger sind. Entbindungskosten, sowie Folgen der Entbindung sind jedoch nicht versichert. Eine Ausnahme bilden akut auftretende Komplikationen, die eine außerplanmäßige Entbindung nötig machen. In diesem Fall sind Leistungen, die zum Schutz des Lebens von Mutter und/oder Kind notwendig sind, erstattungsfähig. |
22. Muss man jede Reise vorher anmelden?
| Nein, Sie können mit diesem Tarif innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit grundsätzlich beliebig in der Welt umherreisen. Eine Ausnahme bilden lediglich vorübergehende Reisen in das Heimatland. Dort haben Sie bis zu 4 Wochen Versicherungsschutz, wenn Sie die Reise in Ihr Heimatland vor Ihrem Reiseantritt bei der Axa Krankenversicherung AG oder der Care Concept AG bekannt gegeben haben. |
23. Wird Zahnersatz bezahlt?
| Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
24. Gibt es eine Selbstbeteiligung?
| Sofern eine Leistung in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA mitversichert ist, werden die Kosten für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel zu 100 % erstattet. Von den versicherten Leistungen trägt jede versicherte Person jedoch einen Selbstbehalt von 50,- EUR je Versicherungsfall. |
25. Wie heißt die Notrufnummer, an die man sich wenden soll?
| Die weltweite Notrufnummer zur Organisation medizinischer Hilfeleistungen und zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen lautet: +49 221 82779114. |
31. Gibt es eine Höchstgrenze und eine Selbstbeteiligung?
Die Krankenversicherung bietet im Allgemeinen einen Kostenersatz von 100% ohne Begrenzung der Leistung. Eine Begrenzung der Leistungen finden Sie zum Beispiel bei psychoanalytischer und psychotherapeutischer Behandlung 500,– € und bei Überführung/Bestattung 10.000,– €.
Je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 50,– € je Versicherungsfall zu leisten. |
36. Kann ich meine Kinder mitversichern?
| Die Familienmitglieder können sich bei der Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel NAFTA nur einzeln versichern. Sie haben nach Beantragung der ersten versicherten Person die Möglichkeit, unter dem selben Versicherungsnehmer weitere Familienmitglieder zu versichern. |
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