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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Care Concept® AG über die Abwicklung der Versicherungsvermittlung für Verbraucher
Designelement 1 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 2 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 3 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 4 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 5 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 6 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 7 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 8 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 9 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 10 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 11 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 12 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 15 zur Auslandskrankenversicherung
§ 1 Anwendungsbereich
  1. Sachlich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Berechnungen, Leistungen der Firma Care Concept AG sowie alle An- und Verträge bei und mit der Firma Care Concept AG. Insbesondere gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Online-Abwicklung von Versicherungsverhältnissen.
  2. Persönlich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die unter a. dieses Paragraphen genannten Rechtsverhältnisse, soweit diese von oder mit Verbrauchern zustande kommen.

    Verbraucher (auch „Nutzer“, „Interessenten“, „Antragsteller“, „Versicherungsnehmer“, „versicherte Personen“) in diesem Sinne sind zunächst als natürliche oder juristische Person solche Interessenten, die – auch im weitesten Sinne – keine Vermittler und/oder Anbieter von Versicherungsprodukten sind.
    Verbraucher sind darüber hinaus auch alle Vermittler und/oder Anbieter von Versicherungsprodukten.
  3. Wirksamkeit
    Durch die Nutzung des Dienstleistungsangebotes der Care Concept AG gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
    Darüber hinaus anderslautenden Regelungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Leistungen
  1. Umfang
    Die Care Concept AG entwickelt, verwaltet und verkauft günstige Reiseversicherungen, Auslandsversicherungen und Auslandskrankenversicherungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit informiert die Care Concept AG über Versicherungsangebote der mit ihr in geschäftlicher Verbindung stehenden Anbieter. Bei diesen handelt es sich nur um einen Ausschnitt der am Markt insgesamt verfügbaren Anbieter. Im Einzelfall kann es daher vorkommen, dass weitere Anbieter am Markt günstigere Angebote vorhalten, die durch die Care Concept AG keine Berücksichtigung finden.

    Im Online-Bereich erhält der Verbraucher eine systemtechnische Beratung.

    Sofern der Verbraucher im Rahmen der Online-Abwicklung im Einzelfall eine persönliche Beratung wünscht, ist er gehalten, sich vor Absenden des Antrags auf Versicherungsschutz außerhalb des Online-Bereichs an die Care Concept AG (persönlich, telefonisch, in Textform) zu wenden und seinen Wunsch nach persönlicher Beratung ausdrücklich kenntlich zu machen.

    In diesem Falle bestimmen sich die vertraglichen Bedingungen nach den gesondert vereinbarten Beratungsbedingungen bzw. – soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird – nach den durch Rechtsprechung und Gesetz bestimmten Grundsätzen.
  2. Gewerbliche/kommerzielle Nutzung
    Eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung der durch die Care Concept AG zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Berechnungen ist – soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde – ausdrücklich untersagt. Insbesondere dürfen die ermittelten Daten bzw. vorgehaltenen Informationen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Care Concept AG an Medien (Presse, Funk, Fernsehen, Internet etc.) z.B. zur Veröffentlichung weitergegeben werden.

    Der Zugriff auf Programmdaten jeglicher Art, gleich mit welchen technischen Möglichkeiten, ist ausdrücklich untersagt. Das Anfertigen von vollständigen oder teilweisen Kopien der Anwendungen der Care Concept AG oder der darin vorkommenden Daten ist – soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde – ausdrücklich untersagt.
    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 5.000,– EUR zu zahlen, wobei die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausdrücklich ausgeschlossen ist.
    Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Zustandekommen eines Versicherungsvertrages
  1. Vertragspartner
    Der vom Verbraucher beantragte Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem als Risikoträger fungierenden Versicherungsunternehmen zustande.
  2. Beginn
    Der zwischen Versicherungsunternehmen und Verbraucher geschlossene Vertrag kommt – soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde – frühestens durch ausdrückliche Annahme oder Übersendung des Versicherungsscheins zustande.
  3. Richtigkeit und Vollständigkeit der zu machenden Angaben
    Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der als Grundlage eines Vertragsabschlusses dienenden Angaben ist jeder Verbraucher, insbesondere als Nutzer des/der durch die Care Concept AG zur Verfügung gestellten Online-Portals/-Portale, allein verantwortlich.

    Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben im Rahmen eines Vertragsabschlusses haftet die Care Concept AG in keinem Fall.

    Im Falle vorsätzlich unwahrer und/oder unvollständiger Angaben eines Nutzer des/der durch die Care Concept AG zur Verfügung gestellten Online-Portals/-Portale behält sich die Care Concept AG vor, den betroffenen Verbraucher von der Nutzung auszuschließen. Zugleich ist die Care Concept AG berechtigt, dem betroffenen Verbraucher einen nachgewiesenen Schaden in Rechnung zu stellen.
  4. Weitergehende Betreuung
    Je nach Ausgestaltung des zustande gekommenen Versicherungsvertrages kann die Care Concept AG zur weiteren Betreuung des Versicherungsvertrages, auch in Hinblick auf versicherungsrelevante Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/der versicherten Person, der Schadenabwicklung oder des In- und Exkassos berechtigt sein. Maßgeblich ist hierbei die jeweilige Ausgestaltung des zwischen dem risikotragenden Versicherungsunternehmens und dem Verbraucher geschlossenen Vertrages.
  5. Änderung von Angaben
    Soweit sich im Nachhinein eine Änderung der als Grundlage eines Vertragsschlusses dienenden Angaben oder sich im Rahmen der weitergehenden Betreuung eines zustande gekommenen Versicherungsvertrages gemäß d. dieses Paragraphen eine Änderung (z.B. Änderung des Namens, der Anschrift, der Kontodaten) ergibt, ist der Verbraucher verpflichtet, alle Änderungen der Care Concept AG unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Zahlungsverkehr/Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
  1. Entgegennahme von Zahlungen und Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
    Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Care Concept AG durch den das Risiko tragenden Versicherer dazu ermächtigt sein, Auszahlungen zu tätigen sowie Zahlungen – insbesondere Prämienzahlungen – entgegenzunehmen. Näheres zu den Wirkungen der durch die Care Concept AG getätigten Auszahlungen bzw. der durch die Care Concept AG erfolgten Entgegennahme von Zahlungen – und hierbei insbesondere von Prämienzahlungen – bestimmt sich jeweils nach dem zwischen dem das Risiko tragenden Versicherer und dem Verbraucher geschlossenen Versicherungsvertrag.

    Um eine möglichst zügige Bereitstellung des zwischen dem Risikoträger und dem Verbraucher vereinbarten Versicherungsschutzes zu gewährleisten, wendet die Care Concept AG, u.a. im Rahmen des von ihr berechtigter Weise durchzuführenden Prämieneinzuges, das SEPA-Lastschriftverfahren mit verkürzter Vorlauffrist (COR1) an.

    Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverkehr gelten dabei die nachfolgenden Bestimmungen:
  2. Erteilung des SEPA-Basis-Lastschriftmandates
    Mit der Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates autorisiert der Verbraucher die Care Concept AG, Zahlungen, die für das zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer geschlossene Versicherungsverhältnis fällig werden, von seinem Konto einzuziehen.

    Der Verbraucher stellt sicher, dass das von ihm gegenüber der Care Concept AG im Rahmen der Erteilung des SEPA-Basis-Lastschriftmandates zur Einziehung genannte Konto grundsätzlich auch die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens mit verkürzter Vorlauffrist (COR1) ermöglicht.

    Sofern die Zahlungen, die für das (die) zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer bestehende(n) Versicherungsverhältnis(se) fällig werden, nicht vom Konto des Verbrauchers, sondern vom Konto eines Dritten eingezogen werden sollen (abweichender Kontoinhaber), so gelten zusätzlich zu den Regelungen dieses Absatzes die Regelungen unter Absatz e. entsprechend.
  3. Vorankündigung (Pre-Notification)
    Die Care Concept AG informiert den Verbraucher mindestens drei Tage vor Einzug der Zahlungen, die für das zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer geschlossene Versicherungsverhältnis fällig werdenden Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren über den Termin, die Mandatsreferenz, die Gläubiger-Identifikation, sowie die Höhe des Einzugs (sog. Pre-Notification).
  4. Erstattungsansprüche bei Rücklastschriften
    Hat der Verbraucher die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift zu vertreten (z.B. bei mangelnder Kontodeckung trotz rechtzeitiger Pre-Notification), so ist die Care Concept AG berechtigt, dem Ver-braucher die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung zu stellen.
  5. Spezielle Regelungen bei abweichendem Kontoinhaber
    Werden Zahlungen, die im Rahmen des zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer fällig sind, nicht vom Konto des Verbrauchers als Versicherungsnehmer, sondern vom Konto eines Dritten eingezogen, so gilt Folgendes:
    • Der Kontoinhaber erteilt das Mandat nach Absatz b. dieses Paragraphen; in diesem Fall ermächtigt der abweichende Kontoinhaber entsprechend Absatz b. dieses Paragraphen die Care Concept AG, die Zahlungen von seinem Konto einzuziehen;
    • der Kontoinhaber weist sein kontoführendes Kreditinstitut gleichzeitig an, die von der Care Concept AG auf sein Konto gezogene(n) Basis-Lastschrift(en) einzulösen;
    • soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, gilt der Versicherungsnehmer gegenüber der Care Concept AG als bevollmächtigt, im Namen des dritten Kontoinhabers Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen;
    • der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Care Concept AG alle Änderungen hinsichtlich des abweichenden Kontoinhabers unverzüglich mitzuteilen;
    • der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass der abweichende Kontoinhaber mit der Übermittlung der o.a. Änderungen einverstanden ist;
    • der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle in Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr stehenden Informationen, insbesondere die Pre-Notification gemäß c. dieses Paragraphen, unverzüglich an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt und/oder den Anschein erweckt, für den Kontoinhaber vertretungsbefugt aufzutreten, ohne dass eine solche Befugnis besteht, ist der Versicherungsschutz Gewährende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Zugleich ist die Care Concept AG für den Fall, dass der Versicherungsnehmer schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt und/oder den Anschein erweckt, für den Kontoinhaber vertretungsbefugt aufzutreten, ohne dass eine solche Befugnis besteht, berechtigt, den aus dem Verstoß und/oder dem erweckten Anschein der Vertretungsbefugnis nachweislich entstandenen Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend zu machen.

§ 5 Haftung
  1. Verletzung von Vertragspflichten durch die Care Concept AG
    Die Care Concept AG haftet für Schäden des Verbrauchers – unabhängig aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die Care Concept AG eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft und in einer den Vertragszweck gefährdenden Art und Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Care Concept AG oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

    Die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Ausführungen unberührt. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 1,3 Millionen EUR begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder die Care Concept AG in Textform eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
  2. Haftung für die Verletzung anderer Rechtsgüter als Leben, Körper, Gesundheit
    Die Haftung der Care Concept AG für andere Rechtsgüter als das Leben, den Körper, die Gesundheit (wie beispielsweise Sach- oder sonstige Schäden) ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Care Concept AG in Textform eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
  3. Persönliche Haftung Dritter (Arbeitnehmer der Care Concept AG etc.)
    Soweit nach den Absätzen a. und b. dieses Paragraphen die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Care Concept AG.
  4. Vertragliche Ansprüche
    Die vorstehenden Regelungen der Absätze a. bis c. gelten auch für Ansprüche auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, ungeachtet des Rechtsgrundes (z.B. wegen Mangels, unerlaubter Handlung etc.) und für den Anspruch auf Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen.
§ 6 Hinweis zum Datenschutz

Die Care Concept AG weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten, die der Verbraucher im Rahmen der Beantragung des Versicherungsverhältnisses sowie im Rahmen der Betreuung des Versicherungsverhältnisses angibt, gespeichert, verarbeitet und dem das Risiko tragenden Versicherer zugänglich gemacht werden, soweit in dem zwischen dem Verbraucher und dem Risikoträger geschlossenen Versicherungsverhältnis eine Betreuung des Versicherungsverhältnisses durch die Care Concept AG vereinbart wurde. Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie unter www.care-concept.de/datenschutz.php oder fordern Sie diese gern bei uns an.

§ 7 Anwendbares Recht, Vertragssprache
  1. Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht zwingend entgegensteht.

    Die Anwendung der Bestimmungen des UN Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CIS) bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.
  2. Vertragssprache
    Vertragssprache ist Deutsch.

    Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Abwicklung der Versicherungsvermittlung für Verbraucher oder weitere Unterlagen dem Verbraucher in einer anderen als der deutschen Sprache zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies ausschließlich als unverbindliche Serviceleistung. Verbindlich ist ausschließlich der Inhalt der deutschsprachigen Version.
§ 8 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird Bonn als Gerichtsstand vereinbart.

§ 9 Anpassungsklausel
  1. Recht zur Anpassung
    Vor Beendigung der Rechtsverhältnisse im Sinne des § 1 a. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für die Care Concept AG nicht vorhersehbare Gründe (z.B. Änderung der gesetzlichen Lage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) zu einer erheblichen Beeinträchtigung des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Interesses an einem angemessenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (sog. Äquivalenzverhältnis) führen.

    In diesem Fall ist die Care Concept AG bei bestehenden Rechtsverhältnissen im Sinne des § 1 a. dieser Regelung berechtigt, die jeweils als gültig vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher zur Beseitigung von Störungen des angemessenen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.
  2. Hinweispflicht
    Im Falle der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des Absatzes a. dieses Paragraphen ist die Care Concept AG verpflichtet, die von der Änderung betroffenen Verbraucher mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden auf die Änderung der als gültig vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher in Textform hinzuweisen. Hierbei genügt zur Erfüllung der Hinweispflicht eine in Textform gehaltene Kurzbeschreibung der anstehenden Änderung unter Hinweis auf die Einsichtmöglichkeit in das geänderte Bedingungswerk (z.B. im Rahmen eines Online-Portals).
  3. Widerspruchsmöglichkeit
    Die im Sinne des Absatzes a. dieses Paragraphen von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher betroffenen Partner der Care Concept AG haben das Recht, binnen zwei Wochen nach Versendung des Hinweises im Sinne des Absatzes b. dieses Paragraphen der Änderung in Textform zu widersprechen.
  4. Zustimmungsfiktion
    Geht der Care Concept AG bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des Absatz a. dieses Paragraphen trotz rechtzeitig erteilten Hinweises gemäß Absatz b. dieses Paragraphen von Seiten des von der Änderung betroffenen Verbrauchers innerhalb der Frist des Absatz c. dieses Paragraphen kein in Textform gehaltener Widerspruch zu, so gilt die Änderung als genehmigt und die Änderung wird Bestandteil der zwischen den Parteien im Sinne des § 1 Absatz a. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher bestehenden Rechtsverhältnisse.
  5. Außerordentliches Kündigungsrecht
    Widerspricht der Verbraucher einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des Absatz a. dieses Paragraphen, so sind sowohl der Verbraucher, als auch die Care Concept AG berechtigt, das Rechtsverhältnis im Sinne von § 1 Absatz a. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen zwei Wochen nach Eingang der Widerspruchserklärung gemäß Absatz b. dieses Paragraphen außerordentlich zu kündigen.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung umfasst dabei auch das zwischen Risikoträger und Verbraucher bestehende Rechtsverhältnis (z.B. Versicherungsvertrag), soweit in diesem Rechtsverhältnis nichts anderes bestimmt ist.
§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Die Vertragspartner sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.

§ 11 Pflichtangaben gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung
  1. Name
    Name: Care Concept AG
    Vorstand: Jörg Schmidt, Dirk Günther
    Aufsichtsrat: Hans Geisberger (Vors.)
  2. Betriebliche Anschrift
    Anschrift: Am Herz-Jesu-Kloster 20 53229 Bonn
    Telefon: +49 228 97735 - 0+49 228 - 977 35 - 0
    Telefax: +49 228 9773535
  3. Tätigkeit als
    tätig als: Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) gemäß § 34d, Absatz 1 GewO
  4. Anschrift, Name und Internetadresse der gemeinsamen Stelle nach § 11 a I GewO Vermittlerregister:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon: +49 180 60058500 180 6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
    www.vermittlerregister.info
  5. Registernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Handelsregister-Nr.: HRB 8470
    IHK-Reg.-Nr.: D-KJUH-GSQI4-87
    Ust-IdNr.: DE813961035
  6. Direkte oder indirekte Beteiligungen an Versicherungsunternehmen über 10% Beteiligung
    keine
  7. Direkte oder indirekte Beteiligungen von Versicherungsnehmern über 10% Beteiligung
    Über die HVP Hanse Vertriebspartner AG besitzt die HanseMerkur Holding AG indirekt mehr als 10% der Stimmrechte und des Kapitals der Care Concept AG.
  8. Schlichtungsstelle
    Schlichtungsstellen:
    Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin
    www.pkv-ombudsmann.de
    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
    www.versicherungsombudsmann.de
§ 12 Hinweis gemäß § 36 VSBG

Die Care Concept AG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. § 11 h) bleibt unberührt.

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