Care Concept - FAQ Beantragung
Allgemeine Vertragsfragen
- Für Bildungsreisen: education@care-concept.de
- Für kürzere Reisen und Incoming-Versicherungen: travel@care-concept.de
- Für längere und geschäftliche Aufenthalte: business@care-concept.de
- Für alle chinesischen Anfragen: chinaservice@care-concept.de
- Für Fragen zur Antragsstellung, Versicherungsbestätigungen und Vertragsänderungen: vertrag@care-concept.de
- Für Prüfung und Erstattung von Rechnungen: leistung@care-concept.de
- Für Beitragszahlungen und Mahnungen: inkasso@care-concept.de
- Für Presseanfragen: presse@care-concept.de
Bitte tragen Sie sich selbst als volljährigen Versicherungsnehmer ein. Ihr Kind wird anschließend unter „Versicherte Person“ im Antrag hinterlegt.
So stellen Sie sicher, dass der Antrag korrekt ausgefüllt und verarbeitet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Tarife von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängen.
Gerne beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung. Wenden Sie sich dazu einfach telefonisch an unser Travel-Team unter der 📞0228 977 35 86.
Bank: HypoVereinsbank AG
IBAN: DE23200300000000111161
BIC: HYVEDEMM300
Inhaber: CareConcept
Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt Ihre Versicherungsnummer im Verwendungszweck an, um eine korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten.
Alternativ können Sie auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um die Versicherungsbeiträge bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie in den FAQ zur Prämienzahlung.
Wichtige Punkte:
- Widerrufsrecht: In Deutschland haben Sie grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Stornierung in der Regel kostenfrei möglich.
- Nach Ablauf des Widerrufs: Wird die Versicherung nach Ablauf der 14 Tage storniert, können je nach Tarif Bearbeitungsgebühren oder anteilige Prämien anfallen.
Wichtige Details:
- Die Karte dient als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes und enthält alle relevanten Informationen zu Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsnummer.
- Sie wird per Post an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse versendet.
- Für den Zugang zu zusätzlichen Leistungen können Sie oft auch digitale Versicherungsdokumente über das Care Concept Kundenportal herunterladen.
Dadurch verschiebt sich der Versicherungsbeginn entsprechend, bis Ihnen Ihr Visum vorliegt.
Ihre Auslandskrankenversicherung beginnt, sobald Ihr vollständig ausgefüllter Antrag bei uns eingegangen ist und der erste Beitrag bezahlt wurde. Damit der Versicherungsschutz schnell und ohne Verzögerung startet, empfehlen wir die Zahlung per Lastschrifteinzug. In diesem Fall buchen wir die fällige Versicherungsprämie automatisch von Ihrem Konto ab.
Bitte beachten Sie:
Der Versicherungsschutz tritt nicht rückwirkend in Kraft, sondern erst ab dem bestätigten Versicherungsbeginn. Wer rechtzeitig eine Auslandskrankenversicherung abschließt, ist bei Einreise nach Deutschland oder Österreich sofort abgesichert und erfüllt gleichzeitig wichtige gesetzliche Vorgaben, die insbesondere für ausländische Studierende, Au-pairs oder Arbeitnehmer gelten.Ihre Versicherungsbestätigung wird nicht per Post verschickt. Stattdessen können Sie das Dokument direkt nach Vertragsabschluss jederzeit in unserem My Care Concept Kundenportal herunterladen. Dort steht Ihnen die Bestätigung sofort digital zur Verfügung, sodass Sie sie bei Bedarf ausdrucken oder elektronisch weiterleiten können.
Offizieller Nachweis:
Diese Versicherungsbestätigung dient als Nachweis Ihrer Auslandskrankenversicherung und ist beispielsweise für Visa-Anträge, Behörden, Hochschulen oder Arbeitgeber erforderlich.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Auslandsreise-Krankenversicherung, daher
können
wir
deutsche Staatsbürger in Deutschland grundsätzlich nicht dauerhaft privat
versichern.
Im Rahmen bestimmter Auslandstarife ist jedoch auch ein kurzfristiger
Aufenthalt
im
Heimatland mitversichert, zum Beispiel im Tarif Care College.
Eine Ausnahme besteht mit dem neuen DAK Garantietarif 120: Darüber können
auch
deutsche Angestellte und Studierende in Deutschland gesetzlich
krankenversichert
werden. Damit bieten wir neben dem klassischen Auslandsschutz auch eine
Möglichkeit
der Absicherung innerhalb Deutschlands, sofern die Voraussetzungen erfüllt
sind.
Eine Kündigung Ihrer Auslandskrankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn Sie:
- in eine gesetzliche Krankenversicherung (z. B. AOK, TK oder DAK) eintreten,
- dauerhaft aus- oder wieder einreisen,
- dauerhaft im Ausland oder in Deutschland bleiben,
- die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit nicht mehr erfüllen.
Einreichung & Nachweise:
Die Kündigung muss in Textform erfolgen (E-Mail, Fax
oder
Post)
oder direkt über das
My Care
Concept
Kundenportal oder unser
Online Service-Portal.
Dazu ist ein Nachweis erforderlich, wie z. B. eine Kopie des
Flugtickets,
die
Mitgliedsbestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine
schriftliche
Erklärung zum Ende des Aufenthalts.
Kündigungsfristen: Eine feste Frist gibt es nicht. Unter den genannten Voraussetzungen kann die Kündigung bis zu 4 Wochen rückwirkend (bei Versicherungspflicht bis zu 3 Monate) durchgeführt werden. Für eine schnelle Bearbeitung empfehlen wir die Einreichung über unsere Online-Portale.
Ja, bei einer Kündigung werden zu viel gezahlte Prämien für Ihre Auslandskrankenversicherung taggenau zurückerstattet. Von dem Erstattungsbetrag wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 5,– EUR einbehalten. Auf diese Weise zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung Ihrer Kündigung und der eingereichten Nachweise automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto.
Eine Verlängerung Ihrer Auslandskrankenversicherung muss vor Ablauf der ursprünglichen Versicherungsdauer in Textform beantragt werden - per E-Mail, Fax, Post, über das My Care Concept Kundenportal oder im Online Service-Portal. Ob eine Verlängerung möglich ist, wird individuell geprüft. Dabei spielen unter anderem der bisherige Versicherungsverlauf, bereits angefallene Kosten sowie eingereichte Arztrechnungen eine Rolle. Nach der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung. Wird Ihr Antrag genehmigt, stellen wir Ihnen eine neue Versicherungsbestätigung aus. Wir empfehlen, den Verlängerungsantrag frühzeitig über unser Kundenportal einzureichen, um eine lückenlose Absicherung sicherzustellen.
Leistungsabwicklung und Vertragsverwaltung einer Auslandskrankenversicherung
Den Antrag auf Versicherungsschutz müssen Sie entweder vor der Ausreise oder spätestens innerhalb eines Jahres nach der Einreise stellen.
Wartezeit:
Liegt Ihre Einreise jedoch mehr als 31 Tage vor dem gewünschten
Versicherungsbeginn, gilt eine Wartezeit von 31 Tagen.
Während dieser Wartezeit ist der Versicherungsschutz auf eingetretene
Unfälle begrenzt – andere medizinische Behandlungen
sind in
diesem
Zeitraum nicht abgedeckt.
Hinweis: Die Wartezeit entfällt, wenn Sie uns eine lückenlose Vorversicherung unmittelbar vor Beginn Ihres neuen Vertrags nachweisen können.
Ja, bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn sich wichtige Angaben ändern. Dazu gehören insbesondere:
- eine neue Adresse oder geänderte Bankverbindung,
- der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Reiselandes,
- der Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung,
- der Verlust Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis.
Einfach online melden:
Teilen Sie uns solche Änderungen am besten direkt über das
My Care
Concept
Kundenportal oder das
Online Service-Portal mit.
So stellen Sie sicher, dass wir Sie jederzeit erreichen können und Ihr
Versicherungsschutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.
Sobald Ihr Antrag bestätigt ist, können Sie im My Care Concept Kundenportal wichtige Unterlagen zu Ihrem Versicherungsschutz herunterladen.
Besuch beim Arzt:
Legen Sie die heruntergeladenen Dokumente Ihrem Arzt vor. Der Arzt kann
die
Rechnung
dann direkt an uns senden.
Da kein direktes
Vertragsverhältnis
zwischen
uns und den behandelnden Ärzten besteht, kann es vorkommen, dass die
Rechnung
zunächst an Sie geschickt wird. In diesem Fall reichen Sie die
Unterlagen
einfach
bei uns ein.
Dieser Ablauf gilt unter anderem für die Care Au-Pair-Versicherung, die Care College Basic/Comfort/Premium sowie die Care Economy-Versicherung.
Wenn Sie von einem Arzt eine Rechnung erhalten, reichen Sie diese bitte zur Kostenerstattung bei uns ein.
Wichtiger Hinweis zur Diagnose:
Wichtig ist, dass die Rechnung eine Krankheitsbezeichnung
(Diagnose)
enthält.
Bei Röntgen- oder Laborrechnungen fehlt die Diagnose jedoch häufig. In
diesem Fall
benötigen wir zusätzlich die Rechnung des behandelnden Arztes, der die
Untersuchung
veranlasst hat. Nur so können wir die Erstattung schnellstmöglich
veranlassen.
Wenn Ihr Vertrag einem aktiven Kundenkonto zugeordnet ist, können Sie Ihre Rechnung direkt über den Button „Belege einreichen“ im Kundenportal einreichen. Alternativ können Sie auch unsere Rechnungs-App nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Falls Ihr Vertrag noch keinem Kundenkonto zugeordnet ist, müssen Sie zunächst den Vertrag hinzufügen oder sich für das Kundenportal registrieren. Sollten Sie unsicher sein oder Probleme beim Einreichen Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Antragsabteilung (vertrag@care-concept.de) oder unseren Online Service-Portal. Wir unterstützen Sie gerne.
Nein, bei einer direkten Kostenerstattung an den Arzt erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Sie erhalten jedoch immer eine schriftliche Mitteilung, wenn die eingereichte Rechnung nicht oder nur teilweise übernommen werden kann. So sind Sie in jedem Fall informiert, falls es Abweichungen bei der Erstattung gibt.
Medikamente werden nur übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind. Sie bezahlen die Arzneimittel zunächst direkt in der Apotheke.
Wichtig für die Erstattung:
Reichen Sie das Rezept (mit Apothekenstempel und Kaufpreis) bitte
zusammen
mit der Arztrechnung bei uns ein. Nur so lässt sich Ihr
Leistungsanspruch prüfen.
Sollten wir Ihre Bankverbindung noch nicht vorliegen haben, teilen Sie
uns
diese
bitte gleichzeitig mit, damit wir die Erstattung direkt überweisen
können.
Teilen Sie dem Krankenhaus bitte direkt bei der Aufnahme mit, dass Sie bei uns versichert sind und legen Sie ggf. Ihre Versichertenkarte vor.
Kostenübernahme:
Wir übernehmen die Kosten der allgemeinen Pflegeklasse. Das Krankenhaus stellt einen Kostenübernahmeantrag, den wir prüfen und dann direkt abwickeln.
Gilt u.a. für Care Au-Pair, Care College und Care Economy.
Care College Basic / Care College Comfort / Care College Premium
Care College Basic/-Comfort/-Premium
Ihre Leistungen auf einen Blick*
Care College Basic ab 27,50 € / Monat |
Unser Bestseller Care College Comfort ab 34,00 € / Monat |
Care College Premium ab 48,00 € / Monat |
|---|---|---|
Stationäre Behandlung |
||
| Stationäre Behandlung, Mehrbettzimmer, ohne Wahlleistungen | ||
| Stationäre Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie | ||
| Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Behandlung | ||
| 500,– € | 1.250,– € | |
| Krankenhaustagegeld, pauschal 100 € bei stationären Aufenthalten von mehr als 14 Tagen | ||
| Krankentransporte | ||
Ambulante Behandlung |
||
| Ambulante Behandlung | ||
| Max. Erstattungssatz nach GOÄ in Deutschland | ||
| 1,8 | 2,3 | 2,3 |
| Medikamente und Verbandmittel, ärztlich verordnet | ||
| Heilmittel, je Versicherungsjahr | ||
| 250,– € | 500,– € | 1.500,– € |
| Unfallbedingte Hilfsmittel, je Versicherungsjahr | ||
| 250,– € | 500,– € | |
| Sehhilfen Wartezeit: 3 Monate | ||
| 100 € | ||
| Ambulante Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie | ||
Zahnärztliche Behandlung |
||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, je Versicherungsjahr | ||
| 500,– € | 750,– € | 1.250,– € |
| Max. Erstattungssatz nach GOZ in Deutschland | ||
| 1,8 | 2,3 | 2,3 |
| Zahnersatz, in 2 Versicherungsjahren, Wartezeit: 8 Monate | ||
| 50 % bis 500,– € | 70 % bis 1.000,– € | |
| Unfallbedingter Zahnersatz | ||
| bis 1.000,– € | bis 2.500,– € | |
Schwangerschaft |
||
| Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung. Wartezeit: 8 Monate | ||
Rücktransport |
||
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport | ||
| bis 10.000,– € | ||
| Nachhaftung | ||
| 4 Wochen | 4 Wochen | 8 Wochen |
| Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten | ||
| bis 25.000,– EUR | bis 25.000,– EUR | bis 25.000,– EUR |
Weitere Leistungen |
||
| Selbstbehalt, je Versicherungsjahr | ||
| 120,– € | 0,– € | 0,– € |
| Versicherungsschutz im Heimatland (laufzeitabhängig) | ||
| Geld-zurück-Garantie: Rückerstattung von 2 Monatsprämien bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres | ||
| Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung, je Versicherungsjahr | ||
| 1.500,– € | 2.500,– € | |
| 24/7-Notrufnummer | ||
| Digitale Versicherungskarte | ||
| Plastik-Versicherungskarte | ||
| Jetzt buchen | ||
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Care College Basic/-Comfort/-Premium
Ihre Leistungen auf einen Blick*
| Unser Bestseller |
|||
|---|---|---|---|
| Care College Versicherte Leistungen* |
Basic ab 27,50 € / Monat |
Comfort ab 34,00 € / Monat |
Premium ab 48,00 € / Monat |
Stationäre Behandlung |
|||
| Stationäre Behandlung, Mehrbettzimmer, ohne Wahlleistungen | |||
| Stationäre Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie | |||
| Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Behandlung bei stationären Aufenthalten von mehr als 14 Tagen | 500,– € | 1.250,– € | |
| Krankenhaustagegeld, pauschal 100 € bei stationären Aufenthalten von mehr als 14 Tagen | |||
| Krankentransporte | |||
Ambulante Behandlung |
|||
| Ambulante Behandlung | |||
| Max. Erstattungssatz nach GOÄ in Deutschland | 1,8 | 2,3 | 2,3 |
| Medikamente und Verbandmittel, ärztlich verordnet | |||
| Heilmittel, je Versicherungsjahr | 250,– € | 500,– € | 1.500,– € |
| Unfallbedingte Hilfsmittel, je Versicherungsjahr | 250,– € | 500,– € | |
| Sehhilfen | 100,– € | ||
| Ambulante Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie | |||
Zahnärztliche Behandlung |
|||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, je Versicherungsjahr | 500,– € | 750,– € | 1.250,– € |
| Max. Erstattungssatz nach GOZ in Deutschland | 1,8 | 2,3 | 2,3 |
| Zahnersatz, in 2 Versicherungsjahren, Wartezeit: 8 Monate | 50 % bis 500,– € | 70 % bis 1.000,– € | |
| Unfallbedingter Zahnersatz | bis 1.000,– € | bis 2.500,– € | |
Schwangerschaft |
|||
| Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung, Wartezeit: 8 Monate | |||
Rücktransport |
|||
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport | bis 10.000,– € | ||
| Nachhaftung | 4 Wochen | 4 Wochen | 8 Wochen |
| Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten | bis 25.000,– EUR | bis 25.000,– EUR | bis 25.000,– EUR |
Weitere Leistungen |
|||
| Selbstbehalt, je Versicherungsjahr | 120,– € | 0,– € | 0,– € |
| Versicherungsschutz im Heimatland (laufzeitabhängig) | |||
| Geld-zurück-Garantie: Rückerstattung von 2 Monatsprämien bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres | |||
| Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung, je Versicherungsjahr | 1.500,– € | 2.500,– € | |
| 24/7-Notrufnummer | |||
| Digitale Versicherungskarte | |||
| Plastik-Versicherungskarte | |||
| Jetzt buchen | |||
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Je länger jemand versichert ist, desto höher ist für den Versicherer das Risiko, dass ein Versicherungsfall eintritt. Daher können wir für kurzfristige Aufenthalte einen günstigeren Beitrag anbieten.
Au-Pair Versicherung "Care Au-Pair"
Nicht selten kommt es vor, dass ein Au-pair während seines Aufenthaltes im Ausland die Familie wechselt oder die Gastfamilie ihrerseits das Au-pair wechselt.
In diesen Fällen ist der Vertrag der bisherigen Gasteltern zu beenden und von der neuen Gastfamilie ist ein Anschluss- oder Neuvertrag abzuschließen.
Krankenversicherung für ausländische Gäste | Care Economy
Innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 730 Tagen können Sie Ihren Versicherungsvertrag verlängern. Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Versicherungsdauer in unserem My Care Concept Kundenportal oder im Online Service-Portal bei uns vorliegen.
Verlängerungsanträge können von uns auch abgelehnt werden. Deshalb raten wir Ihnen, sich von vornherein für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes zu versichern.
Bei einer Verlängerung ist die gesamte Versicherungsdauer Grundlage der Prämienberechnung. Die bereits geleistete Zahlung für den ursprünglichen Versicherungszeitraum wird angerechnet z.B.:
| Beschreibung | Dauer | Betrag |
|---|---|---|
| Alter der versicherten Person | bis zu 64 Jahren | |
| Ursprünglich beantragte Versicherungsdauer | 90 Tage |
Prämie
(90 × 1,00 EUR): 90,00 EUR
|
| Verlängerung um | 90 Tage |
Prämie für den
Verlängerungszeitraum
(90 × 1,35 EUR): 121,50 EUR
|
| Prämie für den gesamten Versicherungszeitraum: 211,50 EUR | ||

