Care Concept - FAQ Beantragung

Allgemeine Vertragsfragen

Im Online-Antrag kann Ihr Kind nicht als Versicherungsnehmer eingetragen werden, da Minderjährige keine rechtsgültige Willenserklärung abgeben dürfen.

Bitte tragen Sie sich selbst als volljährigen Versicherungsnehmer ein. Ihr Kind wird anschließend unter „Versicherte Person“ im Antrag hinterlegt.
So stellen Sie sicher, dass der Antrag korrekt ausgefüllt und verarbeitet werden kann.

Für die meisten Versicherungen gilt ein Höchstalter von 74 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Tarife von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängen.
Gerne beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung. Wenden Sie sich dazu einfach telefonisch an unser Travel-Team unter der 📞0228 977 35 86.

Die Bankverbindung der Care Concept AG für Zahlungen lautet:

Bank: HypoVereinsbank AG
IBAN: DE23200300000000111161
BIC: HYVEDEMM300
Inhaber: CareConcept

Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt Ihre Versicherungsnummer im Verwendungszweck an, um eine korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten.

Alternativ können Sie auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um die Versicherungsbeiträge bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie in den FAQ zur Prämienzahlung.

Bei Care Concept hängt die Gebührenregelung für die Stornierung Ihrer gebuchten Versicherung von dem gewählten Tarif und dem Zeitpunkt der Stornierung ab.

Wichtige Punkte:

  • Widerrufsrecht: In Deutschland haben Sie grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Stornierung in der Regel kostenfrei möglich.
  • Nach Ablauf des Widerrufs: Wird die Versicherung nach Ablauf der 14 Tage storniert, können je nach Tarif Bearbeitungsgebühren oder anteilige Prämien anfallen.

Ja, bei Abschluss einer Krankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung bei Care Concept in Deutschland erhalten Sie in der Regel eine Versicherungskarte.

Wichtige Details:

  • Die Karte dient als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes und enthält alle relevanten Informationen zu Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsnummer.
  • Sie wird per Post an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse versendet.
  • Für den Zugang zu zusätzlichen Leistungen können Sie oft auch digitale Versicherungsdokumente über das Care Concept Kundenportal herunterladen.
Diese Karte ist besonders wichtig, wenn Sie medizinische Leistungen in Deutschland oder im Ausland in Anspruch nehmen.

Nein, eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. Ihre Versicherung endet automatisch zu dem im Vertrag festgelegten Enddatum, welches Sie auch im Online-Antrag angegeben haben.

Wenn Sie Ihr Visum noch nicht erhalten haben, aber bereits einen Antrag bei uns eingereicht haben, können Sie im Kundenportal ganz einfach eine Beginnverlegung beantragen.

Dadurch verschiebt sich der Versicherungsbeginn entsprechend, bis Ihnen Ihr Visum vorliegt.

Ihre Auslandskrankenversicherung beginnt, sobald Ihr vollständig ausgefüllter Antrag bei uns eingegangen ist und der erste Beitrag bezahlt wurde. Damit der Versicherungsschutz schnell und ohne Verzögerung startet, empfehlen wir die Zahlung per Lastschrifteinzug. In diesem Fall buchen wir die fällige Versicherungsprämie automatisch von Ihrem Konto ab.

Bitte beachten Sie:

Der Versicherungsschutz tritt nicht rückwirkend in Kraft, sondern erst ab dem bestätigten Versicherungsbeginn. Wer rechtzeitig eine Auslandskrankenversicherung abschließt, ist bei Einreise nach Deutschland oder Österreich sofort abgesichert und erfüllt gleichzeitig wichtige gesetzliche Vorgaben, die insbesondere für ausländische Studierende, Au-pairs oder Arbeitnehmer gelten.

Ihre Versicherungsbestätigung wird nicht per Post verschickt. Stattdessen können Sie das Dokument direkt nach Vertragsabschluss jederzeit in unserem My Care Concept Kundenportal herunterladen. Dort steht Ihnen die Bestätigung sofort digital zur Verfügung, sodass Sie sie bei Bedarf ausdrucken oder elektronisch weiterleiten können.

Offizieller Nachweis:

Diese Versicherungsbestätigung dient als Nachweis Ihrer Auslandskrankenversicherung und ist beispielsweise für Visa-Anträge, Behörden, Hochschulen oder Arbeitgeber erforderlich.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Auslandsreise-Krankenversicherung, daher können wir deutsche Staatsbürger in Deutschland grundsätzlich nicht dauerhaft privat versichern.

Im Rahmen bestimmter Auslandstarife ist jedoch auch ein kurzfristiger Aufenthalt im Heimatland mitversichert, zum Beispiel im Tarif Care College.

Eine Ausnahme besteht mit dem neuen DAK Garantietarif 120: Darüber können auch deutsche Angestellte und Studierende in Deutschland gesetzlich krankenversichert werden. Damit bieten wir neben dem klassischen Auslandsschutz auch eine Möglichkeit der Absicherung innerhalb Deutschlands, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Kündigung Ihrer Auslandskrankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn Sie:

  • in eine gesetzliche Krankenversicherung (z. B. AOK, TK oder DAK) eintreten,
  • dauerhaft aus- oder wieder einreisen,
  • dauerhaft im Ausland oder in Deutschland bleiben,
  • die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit nicht mehr erfüllen.

Einreichung & Nachweise:

Die Kündigung muss in Textform erfolgen (E-Mail, Fax oder Post) oder direkt über das My Care Concept Kundenportal oder unser Online Service-Portal.

Dazu ist ein Nachweis erforderlich, wie z. B. eine Kopie des Flugtickets, die Mitgliedsbestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine schriftliche Erklärung zum Ende des Aufenthalts.

Kündigungsfristen: Eine feste Frist gibt es nicht. Unter den genannten Voraussetzungen kann die Kündigung bis zu 4 Wochen rückwirkend (bei Versicherungspflicht bis zu 3 Monate) durchgeführt werden. Für eine schnelle Bearbeitung empfehlen wir die Einreichung über unsere Online-Portale.

Ja, bei einer Kündigung werden zu viel gezahlte Prämien für Ihre Auslandskrankenversicherung taggenau zurückerstattet. Von dem Erstattungsbetrag wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 5,– EUR einbehalten. Auf diese Weise zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung Ihrer Kündigung und der eingereichten Nachweise automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto.

Eine Verlängerung Ihrer Auslandskrankenversicherung muss vor Ablauf der ursprünglichen Versicherungsdauer in Textform beantragt werden - per E-Mail, Fax, Post, über das My Care Concept Kundenportal oder im Online Service-Portal. Ob eine Verlängerung möglich ist, wird individuell geprüft. Dabei spielen unter anderem der bisherige Versicherungsverlauf, bereits angefallene Kosten sowie eingereichte Arztrechnungen eine Rolle. Nach der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung. Wird Ihr Antrag genehmigt, stellen wir Ihnen eine neue Versicherungsbestätigung aus. Wir empfehlen, den Verlängerungsantrag frühzeitig über unser Kundenportal einzureichen, um eine lückenlose Absicherung sicherzustellen.

Leistungsabwicklung und Vertragsverwaltung einer Auslandskrankenversicherung

Den Antrag auf Versicherungsschutz müssen Sie entweder vor der Ausreise oder spätestens innerhalb eines Jahres nach der Einreise stellen.

Wartezeit:

Liegt Ihre Einreise jedoch mehr als 31 Tage vor dem gewünschten Versicherungsbeginn, gilt eine Wartezeit von 31 Tagen.

Während dieser Wartezeit ist der Versicherungsschutz auf eingetretene Unfälle begrenzt – andere medizinische Behandlungen sind in diesem Zeitraum nicht abgedeckt.

Hinweis: Die Wartezeit entfällt, wenn Sie uns eine lückenlose Vorversicherung unmittelbar vor Beginn Ihres neuen Vertrags nachweisen können.

Ja, bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn sich wichtige Angaben ändern. Dazu gehören insbesondere:

  • eine neue Adresse oder geänderte Bankverbindung,
  • der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Reiselandes,
  • der Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung,
  • der Verlust Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis.

Einfach online melden:

Teilen Sie uns solche Änderungen am besten direkt über das My Care Concept Kundenportal oder das Online Service-Portal mit.

So stellen Sie sicher, dass wir Sie jederzeit erreichen können und Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.

Sobald Ihr Antrag bestätigt ist, können Sie im My Care Concept Kundenportal wichtige Unterlagen zu Ihrem Versicherungsschutz herunterladen.

Besuch beim Arzt:

Legen Sie die heruntergeladenen Dokumente Ihrem Arzt vor. Der Arzt kann die Rechnung dann direkt an uns senden.

Da kein direktes Vertragsverhältnis zwischen uns und den behandelnden Ärzten besteht, kann es vorkommen, dass die Rechnung zunächst an Sie geschickt wird. In diesem Fall reichen Sie die Unterlagen einfach bei uns ein.

Dieser Ablauf gilt unter anderem für die Care Au-Pair-Versicherung, die Care College Basic/Comfort/Premium sowie die Care Economy-Versicherung.

Wenn Sie von einem Arzt eine Rechnung erhalten, reichen Sie diese bitte zur Kostenerstattung bei uns ein.

Wichtiger Hinweis zur Diagnose:

Wichtig ist, dass die Rechnung eine Krankheitsbezeichnung (Diagnose) enthält.

Bei Röntgen- oder Laborrechnungen fehlt die Diagnose jedoch häufig. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich die Rechnung des behandelnden Arztes, der die Untersuchung veranlasst hat. Nur so können wir die Erstattung schnellstmöglich veranlassen.

Wenn Ihr Vertrag einem aktiven Kundenkonto zugeordnet ist, können Sie Ihre Rechnung direkt über den Button „Belege einreichen“ im Kundenportal einreichen. Alternativ können Sie auch unsere Rechnungs-App nutzen.

Wichtiger Hinweis:

Falls Ihr Vertrag noch keinem Kundenkonto zugeordnet ist, müssen Sie zunächst den Vertrag hinzufügen oder sich für das Kundenportal registrieren. Sollten Sie unsicher sein oder Probleme beim Einreichen Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Antragsabteilung (vertrag@care-concept.de) oder unseren Online Service-Portal. Wir unterstützen Sie gerne.

Nein, bei einer direkten Kostenerstattung an den Arzt erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Sie erhalten jedoch immer eine schriftliche Mitteilung, wenn die eingereichte Rechnung nicht oder nur teilweise übernommen werden kann. So sind Sie in jedem Fall informiert, falls es Abweichungen bei der Erstattung gibt.

Medikamente werden nur übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind. Sie bezahlen die Arzneimittel zunächst direkt in der Apotheke.

Wichtig für die Erstattung:

Reichen Sie das Rezept (mit Apothekenstempel und Kaufpreis) bitte zusammen mit der Arztrechnung bei uns ein. Nur so lässt sich Ihr Leistungsanspruch prüfen.

Sollten wir Ihre Bankverbindung noch nicht vorliegen haben, teilen Sie uns diese bitte gleichzeitig mit, damit wir die Erstattung direkt überweisen können.

Teilen Sie dem Krankenhaus bitte direkt bei der Aufnahme mit, dass Sie bei uns versichert sind und legen Sie ggf. Ihre Versichertenkarte vor.

Kostenübernahme:

Wir übernehmen die Kosten der allgemeinen Pflegeklasse. Das Krankenhaus stellt einen Kostenübernahmeantrag, den wir prüfen und dann direkt abwickeln.

Gilt u.a. für Care Au-Pair, Care College und Care Economy.

Care College Basic / Care College Comfort / Care College Premium

Care College Basic/-Comfort/-Premium
Ihre Leistungen auf einen Blick*


Care College
Basic
ab 27,50 € / Monat
Unser Bestseller
Care College
Comfort

ab 34,00 € / Monat

Care College
Premium
ab 48,00 € / Monat

Stationäre Behandlung
Stationäre Behandlung, Mehrbettzimmer, ohne Wahlleistungen
Ja Ja Ja
Stationäre Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie
Ja Ja Ja
Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Behandlung
Nein 500,– € 1.250,– €
Krankenhaustagegeld, pauschal 100 € bei stationären Aufenthalten von mehr als 14 Tagen
Nein Nein Ja
Krankentransporte
Ja Ja Ja

Ambulante Behandlung
Ambulante Behandlung
Ja Ja Ja
Max. Erstattungssatz nach GOÄ in Deutschland
1,8 2,3 2,3
Medikamente und Verbandmittel, ärztlich verordnet
Ja Ja Ja
Heilmittel, je Versicherungsjahr
250,– € 500,– € 1.500,– €
Unfallbedingte Hilfsmittel, je Versicherungsjahr
250,– € 500,– € Ja
Sehhilfen Wartezeit: 3 Monate
Nein Nein 100 €
Ambulante Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie
Ja Ja Ja

Zahnärztliche Behandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlung, je Versicherungsjahr
500,– € 750,– € 1.250,– €
Max. Erstattungssatz nach GOZ in Deutschland
1,8 2,3 2,3
Zahnersatz, in 2 Versicherungsjahren, Wartezeit: 8 Monate
Nein 50 % bis 500,– € 70 % bis 1.000,– €
Unfallbedingter Zahnersatz
Nein bis 1.000,– € bis 2.500,– €

Schwangerschaft
Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung. Wartezeit: 8 Monate
Ja Ja Ja

Rücktransport
Medizinisch sinnvoller Rücktransport
bis 10.000,– € Ja Ja
Nachhaftung
4 Wochen 4 Wochen 8 Wochen
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten
bis 25.000,– EUR bis 25.000,– EUR bis 25.000,– EUR

Weitere Leistungen
Selbstbehalt, je Versicherungsjahr
120,– € 0,– € 0,– €
Versicherungsschutz im Heimatland (laufzeitabhängig)
Ja Ja Ja
Geld-zurück-Garantie: Rückerstattung von 2 Monatsprämien bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres
Nein Ja Ja
Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung, je Versicherungsjahr
Nein 1.500,– € 2.500,– €
24/7-Notrufnummer
Ja Ja Ja
Digitale Versicherungskarte
Ja Ja Ja
Plastik-Versicherungskarte
Nein Ja Ja
Jetzt buchen

*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen

Care College Basic/-Comfort/-Premium
Ihre Leistungen auf einen Blick*

Unser Bestseller
Care College
Versicherte Leistungen*
Basic
ab 27,50 € / Monat
Comfort
ab 34,00 € / Monat
Premium
ab 48,00 € / Monat

Stationäre Behandlung
Stationäre Behandlung, Mehrbettzimmer, ohne Wahlleistungen Ja Ja Ja
Stationäre Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie Ja Ja Ja
Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Behandlung bei stationären Aufenthalten von mehr als 14 Tagen Nein 500,– € 1.250,– €
Krankenhaustagegeld, pauschal 100 € bei stationären Aufenthalten von mehr als 14 Tagen Nein Nein Ja
Krankentransporte Ja Ja Ja

Ambulante Behandlung
Ambulante Behandlung Ja Ja Ja
Max. Erstattungssatz nach GOÄ in Deutschland 1,8 2,3 2,3
Medikamente und Verbandmittel, ärztlich verordnet Ja Ja Ja
Heilmittel, je Versicherungsjahr 250,– € 500,– € 1.500,– €
Unfallbedingte Hilfsmittel, je Versicherungsjahr 250,– € 500,– € Ja
Sehhilfen Nein Nein 100,– €
Ambulante Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Ausnahme von Psychoanalyse und -therapie Ja Ja Ja

Zahnärztliche Behandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlung, je Versicherungsjahr 500,– € 750,– € 1.250,– €
Max. Erstattungssatz nach GOZ in Deutschland 1,8 2,3 2,3
Zahnersatz, in 2 Versicherungsjahren, Wartezeit: 8 Monate Nein 50 % bis 500,– € 70 % bis 1.000,– €
Unfallbedingter Zahnersatz Nein bis 1.000,– € bis 2.500,– €

Schwangerschaft
Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung, Wartezeit: 8 Monate Ja Ja Ja

Rücktransport
Medizinisch sinnvoller Rücktransport bis 10.000,– € Ja Ja
Nachhaftung 4 Wochen 4 Wochen 8 Wochen
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten bis 25.000,– EUR bis 25.000,– EUR bis 25.000,– EUR

Weitere Leistungen
Selbstbehalt, je Versicherungsjahr 120,– € 0,– € 0,– €
Versicherungsschutz im Heimatland (laufzeitabhängig) Ja Ja Ja
Geld-zurück-Garantie: Rückerstattung von 2 Monatsprämien bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres Nein Ja Ja
Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung, je Versicherungsjahr Nein 1.500,– € 2.500,– €
24/7-Notrufnummer Ja Ja Ja
Digitale Versicherungskarte Ja Ja Ja
Plastik-Versicherungskarte Nein Ja Ja
Jetzt buchen

*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen

Je länger jemand versichert ist, desto höher ist für den Versicherer das Risiko, dass ein Versicherungsfall eintritt. Daher können wir für kurzfristige Aufenthalte einen günstigeren Beitrag anbieten.

Au-Pair Versicherung "Care Au-Pair"

Nicht selten kommt es vor, dass ein Au-pair während seines Aufenthaltes im Ausland die Familie wechselt oder die Gastfamilie ihrerseits das Au-pair wechselt.


In diesen Fällen ist der Vertrag der bisherigen Gasteltern zu beenden und von der neuen Gastfamilie ist ein Anschluss- oder Neuvertrag abzuschließen.

Krankenversicherung für ausländische Gäste | Care Economy

Innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 730 Tagen können Sie Ihren Versicherungsvertrag verlängern. Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Versicherungsdauer in unserem My Care Concept Kundenportal oder im Online Service-Portal bei uns vorliegen.

Verlängerungsanträge können von uns auch abgelehnt werden. Deshalb raten wir Ihnen, sich von vornherein für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes zu versichern.

Bei einer Verlängerung ist die gesamte Versicherungsdauer Grundlage der Prämienberechnung. Die bereits geleistete Zahlung für den ursprünglichen Versicherungszeitraum wird angerechnet z.B.:

Beispiel: einmalige Zahlung – Tarif mit 25 EUR Selbstbeteiligung
Beschreibung Dauer Betrag
Alter der versicherten Person bis zu 64 Jahren
Ursprünglich beantragte Versicherungsdauer 90 Tage
Prämie
(90 × 1,00 EUR): 90,00 EUR
Verlängerung um 90 Tage
Prämie für den Verlängerungszeitraum
(90 × 1,35 EUR): 121,50 EUR
Prämie für den gesamten Versicherungszeitraum: 211,50 EUR

We take care of you!

Telefon 0228 97735 44
Schaden melden - Kundenportal