Die Beitragszahlung ist für Ihren Versicherungsschutz entscheidend. Denn wir können Leistung bzw. Arztrechnung erst dann erstatten, wenn die Beiträge fristgerecht eingegangen sind. In diesem Zusammenhang bedeutet fristgerecht vor Beginn des Versicherungszeitraumes, auf den sich die Zahlung bezieht. |
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Die Versicherungsbeiträge werden in der Regel bis zu einer Woche nach Versicherungsbeginn eingezogen. Sie erhalten einige Tage vor dem Einzug eine Benachrichtigung (Pre-Notification). Der Kontoinhaber sollte gewährleisten, dass genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. |
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Sie haben nach Erhalt der zweiten Mahnung 31 Tage Zeit, den Vertrag zu reaktivieren. Das heißt, Sie haben innerhalb dieser Frist Gelegenheit, durch Zahlung Ihres offen stehenden Beitrages den Vertrag fortzuführen. Ist nach der 31-Tage-Frist keine Zahlung eingegangen, kann es durch fehlenden Versicherungsschutz bei visapflichtigen Aufenthalten zum Verlust Ihrer Aufenthaltsgenehmigung führen. |
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Eine Erstattung von Beiträgen kann immer dann erfolgen, sofern ein Nachweis (Ablehnungsschreiben von Botschaften und Behörden, Versicherungsbescheinigungen anderer Versicherer, Flugtickets, Abmeldebestätigungen oder Attest eines Arztes) in Textform vorgelegt werden kann. |
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