Im Rahmen unserer tarifgemäßen Leistungen, schützt Sie unsere Auslandskrankenversicherung, wie bei anderen Erkrankungen, auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus. Dies ändert sich auch nicht durch die Einstufung des Coronavirus durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie. Die Einstufung hat ebenfalls keine Auswirkung auf die Antragsannahme. Bitte beachten Sie, dass wenn Symptome und Beschwerden der Krankheit bereits vor Beantragung der Versicherung aufgetreten sind, dies als Vorerkrankung gilt und somit nicht im Leistungsumfang mit inbegriffen sein kann.
|