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Allgemeine Fragen zum Coronavirus
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Fragen zur Krankenversicherung
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Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
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Allgemeine Fragen zum Corona-Virus

Was sind Corona-Viren?

Corona-Viren verursachen diverse Erkrankungen beim Menschen. Das neuartige Corona-Virus tritt als Erreger von leichten Erkältungen bis hin zu schweren Krankheiten auf.

Was ist der Unterschied zwischen SARS-CoV-2 und COVID-19?

Die Bezeichnung des neu identifizierten Coronavirus ist SARS-CoV-2. Die eigentliche Erkrankung, die das Virus verursachen kann und die als Auslöser der Coronavirus-Pandemie gilt, trägt den Namen COVID-19.

Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?

Beim Coronavirus gelten die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen, die auch bei einer Influenza-Infektion schützen. Husten und Niesen Sie nicht in Ihre Hände, sondern in Ihre Armbeuge oder in ein Taschentuch. Achten Sie auch auf richtiges Händewaschen und halten Sie Abstand zu Erkrankten. Auch auf den Besuch von Großveranstaltungen und aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut.

Was soll ich tun, wenn ich auffällige Symptome zeige?

Wer Erkältungssymptome aufweist sollte zunächst seine Hausarztpraxis anrufen und die Beschwerden schildern. Dort wird dann das weitere Vorgehen geklärt. Wenn dort niemand zu erreichen ist und Sie sich in Deutschland befinden, ist der Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Nummer 116 117 rund um die Uhr erreichbar. Bei Notfällen rufen Sie bitte die gängigen Notfallnummern an.


Fragen zur Krankenversicherung

Greift mein Versicherungsschutz im Ausland auch, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wurde?

Wir möchten Sie ausdrücklich davor warnen in Länder mit Reisewarnung zu reisen, da dies auch anderweitig Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben kann. Die Liste der Länder mit Reisewarnungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Greift mein Versicherungsschutz, wenn ich an Corona erkrankt bin?

Im Rahmen unserer tarifgemäßen Leistungen, schützt Sie unsere Auslandskrankenversicherung, wie bei anderen Erkrankungen, auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus. Dies ändert sich auch nicht durch die Einstufung des Coronavirus durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie. Die Einstufung hat ebenfalls keine Auswirkung auf die Antragsannahme. Bitte beachten Sie, dass wenn Symptome und Beschwerden der Krankheit bereits vor Beantragung der Versicherung aufgetreten sind, dies als Vorerkrankung gilt und somit nicht im Leistungsumfang mit inbegriffen sein kann.

Was passiert, wenn ich meine (Rück-)Reise aufgrund einer Quarantäne-Situation nicht antreten kann?

Da eine Quarantäne-Situation keine Erkrankung darstellt, wird sie nicht von unserem Versicherungsschutz umfasst.

Wie verhalte ich mich, wenn ich mich im Rahmen der Heimatlanddeckung meiner Krankenversicherung in meinem Heimatland aufhalte und wegen der Coronakrise länger als vereinbart bleiben muss?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an leistung@care-concept.de und schildern uns kurz Ihre Situation. Wir werden Ihren Fall prüfen und gemeinsam versuchen, die bestmögliche Lösung zu finden.

Ich bin im Ausland, kann aufgrund der Coronakrise aktuell nicht zurück nach Deutschland reisen und meine Auslandskrankenversicherung läuft ab. Können Sie mir helfen?

Für diesen Fall können wir mehrere passende Produkte anbieten. Welches genau, variiert von Fall zu Fall. Daher melden Sie sich bitte umgehend unter +49 228 97735-44 oder . Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.

Ich befinde mich in einem Land, für das jetzt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Hat die Reisewarnung Auswirkungen auf meinen Versicherungsschutz?

Wenn Sie sich bereits in einem Land befinden, für das nun eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, so hat dies allein keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Dieser bleibt - im Rahmen der vereinbarten Bedingungen - bestehen.

Ich befinde mich als Ausländer in Deutschland oder Österreich, kann aufgrund der Coronakrise aktuell nicht zurück in mein Heimatland reisen und meine Krankenversicherung läuft ab. Können Sie mir helfen?

Auch für diesen Fall können wir Ihnen passende Produkte anbieten. Melden Sie sich bitte umgehend unter +49 228 97735-44 oder . Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.

Ich befinde mich auf dem Rückweg nach Deutschland. Ein Transitland (z.B. Thailand oder Kambodscha) fordert eine Bescheinigung über ausreichenden Versicherungsschutz. Können Sie mir diese Bescheinigung ausstellen?

Wenn Sie in einem von uns vermittelten Produkt versichert sind, können wir Ihnen die benötigte Bescheinigung ausstellen. Bitte kontaktieren Sie uns umgehend telefonisch unter +49 228 97735-44, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz können Sie sich zu unseren Öffnungszeiten unter der Nummer 0228 977 35-0 an unseren Kunden-Service-Center wenden. Weitere Informationen zum Virus erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut oder dem Auswärtigen Amt.

Gibt es Einschränkungen bei der Beantragung von Versicherungsschutz (Neuabschlüsse und Anschlussdeckung)?

Sie können in allen unseren Produkten weiterhin Versicherungsschutz beantragen. Folgende Produkte können bis zum 1.7.2021 nicht für Reisen in die USA, Kanada und Mexiko beantragt werden:

  • Care Global
  • Care Expatriate

Das Produkt Care Discover kann nicht für Reisen in die USA, Kanada und Mexiko beantragt werden.
Unser Produkt Care College USA ist nur noch für neue Reisen in die USA abschließbar. Befinden Sie sich bereits in den USA, kann der Vertrag nicht verlängert werden.


Fragen zur Reise-Rücktrittsversicherung

Ich habe Angst vor Infektionen auf meiner Reise. Wann greift meine Reise-Rücktrittsversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus?

Unsere Reise-Rücktrittsversicherung greift, wenn Sie bei schweren und unerwarteten Erkrankungen von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Ängste und Verunsicherungen ernst nehmen, diese allein jedoch kein versichertes Ereignis darstellen.

Greift meine Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich mich am Coronavirus infiziert habe?

Bei einer Erkrankung am Coronavirus greift unsere Reise-Rücktrittsversicherung im Rahmen unserer tariflichen Leistungen. Zur Absicherung einer Quarantäne vor oder während der Reise empfehlen wir den Abschluss unseres Corona-Zusatzschutz.

Greift meine Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich wegen eines Einreisestopps nicht einreisen darf?

Ein Einreisestopp stellt keine Erkrankung dar und ist somit nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Quarantäne, eine Beförderungsverweigerung (z.B. durch die Fluggesellschaft) oder die Verweigerung des Zutritts zu einem Mietobjekt (z.B. Ferienwohnung) können Sie mit unserem Corona-Zusatzschutz absichern


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