| Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung | Leistung | Allgemeine Fragen. |
Für unsere Bearbeitung brauchen wir immer eine Krankheitsbezeichnung (Diagnose). In der Regel hat Ihr Arzt sie bereits auf der Rechnung vermerkt. Auf Röntgen- oder Laborrechnungen sind häufig keine Diagnosen vermerkt. In diesem Fall benötigen wir zur Prüfung auch die Rechnung des behandelnden Arztes, der die Untersuchung veranlasst hat.
Wir prüfen dann Ihren Leistungsanspruch und zahlen die Erstattung in der Regel direkt an den Arzt. |
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| Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic / Comfort / Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste |
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