In Deutschland gibt es meistens in jedem Landkreis und auch in kreisfreien Städten eine Ausländerbehörde oder auch Ausländeramt. Diese Behörde soll das Ausländerrecht durchsetzen. Es gibt auch Bundesländer, in denen größere Städte eine Ausländerbehörde oder ein Ausländeramt haben, die nicht kreisfrei sind, sondern einem Kreis angehören. Das Aufenthaltsgesetz für Ausländer ist ein Länderrecht und kein Bundesrecht.
Zuständig ist die Ausländerbehörde und das Ausländeramt, das sich in der Nähe des gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ausländers befindet. Sie können die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde hier suchen:
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