Wer kann sich versichern:Die Auslandskrankenversicherung (Gästeversicherung/Incomingversicherung) Care Economy bietet optimalen Versicherungsschutz für ausländische Gäste und Besucher*innen innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Schengen-Staaten. Die Gästeversicherung für Ausländer*innen kann bis zu einem Alter von 74 Jahren abgeschlossen werden und hat eine maximale Laufzeit von zwei Jahren. Was leistet die Versicherung:Diese Gästeversicherung/Incomingversicherung leistet für ambulante, stationäre Behandlung und zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzt*innen zum ortsüblichen Gebührensatz. Die Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher*innen erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum. Die Besucherversicherung Care Economy sichert insbesondere Gastgeber*innen auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab. Durch die Kombination mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung Care Protector wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert. Was kostet die Versicherung:Die Prämie in der Incomingversicherung Care Economy ist laufzeit- und altersabhängig. Für 0 bis 64-Jährige beträgt die Gesamtprämie beispielsweise für 30 Tage einmalig 30,– EUR. |
Sie können die Incoming-Versicherung Care Economy direkt online abschließen und erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten eine Sofortzusage per E-Mail inkl. aller erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums zugeschickt.
Ergänzend zur Gästeversicherung empfehlen wir den Abschluss der Unfall- und Haftpflichtversicherung "Care Protector". Diese können Sie ab 2,– EUR / Monat ganz bequem zusammen mit der Krankenversicherung unter Online-Antrag abschließen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder bei Tod nach einem Unfall.