Der Leistungsumfang der Gästeversicherung umfasst die ambulante, die stationäre Behandlung und die zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten zum ortsüblichen Gebührensatz. Die Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum.