Studentenversicherung - - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung –
Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

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Wer kann sich versichern:

Wenn Sie in Deutschland ein Studium beginnen möchten, dann müssen Sie in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Studentenversicherung abschließen. Als offizieller Kooperationspartner der DAK - Gesundheit machen wir es Ihnen sehr einfach: Wenn Sie nicht älter als 29 Jahre sind und ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität in Deutschland im ersten Fachsemester beginnen, können Sie Ihre gesetzliche Studentenversicherung direkt online beantragen.

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Was leistet die Versicherung:

In der gesetzlichen Studentenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung für Studenten) genießen Sie bei der DAK vom ersten Semestertag an zusätzlich zum kompletten gesetzlichen Versicherungsschutz eine Vielzahl an besonderen Leistungen (siehe Beschreibung der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten). Nutzen Sie das hervorragende Serviceangebot: Betreuung für Studenten rund um die Uhr, fremdsprachliche Beratung für ausländische Studenten, persönliche Ansprechpartner in über 800 Servicestellen der DAK - Gesundheit bundesweit.
Unser Tipp: DAK Fit & Travel kostenlos mitbeantragen!

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Was kostet die Versicherung:

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten) ist für alle Studenten gesetzlich festgelegt. Hinzu kommt der individuelle Zuschlag der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Monatsprämie beträgt ab 1.1.2023 96,79 EUR für die Krankenversicherung und 24,77 EUR für die Pflegeversicherung (für kinderlose Studenten ab 23 Jahren 27,61 EUR).

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Wie kann man die Versicherung abschließen:

Sie können die gesetzliche Studentenversicherung online beantragen. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer vorläufigen Bescheinigung zur studentischen Krankenversicherung, die in der Regel bei der Immatrikulation anerkannt wird.
Innerhalb von vier Werktagen erhalten Sie dann per E-Mail Ihre endgültige Bescheinigung zur studentischen Krankenversicherung mit Ihrer persönlichen Krankenversicherungsnummer, die bei der Immatrikulation in jedem Fall anerkannt wird.

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