Ausländeramt Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Ausländeramt

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Unter 'Ausländeramt' versteht man das Amt, das für die Erteilung / Versagung von Aufenthaltserlaubnissen, für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und die Entscheidung / Durchführung von Abschiebungen zuständig ist.

Beim Besuch des Ausländeramtes zum Zweck der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Care Concept® bietet speziell für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beim Ausländeramt gültige Auslandskrankenversicherungen für Ausländer an.

Synonyme für "Ausländeramt"
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