Glossar - Auslandskrankenversicherung - Ausländeramt

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Ausländeramt

Ausländeramt

Unter 'Ausländeramt' versteht man das Amt, das für die Erteilung / Versagung von Aufenthaltserlaubnissen, für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und die Entscheidung / Durchführung von Abschiebungen zuständig ist.

Beim Besuch des Ausländeramtes zum Zweck der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Care Concept® bietet speziell für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beim Ausländeramt gültige Auslandskrankenversicherungen für Ausländer an.

Sie suchen die Adresse Ihres zuständigen Ausländeramtes? Hier können Sie die Adresse der Ausländerbehörde finden.

Synonyme für "Ausländeramt"
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