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Exmatrikulation Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Exmatrikulation

Exmatrikulation

Unter Exmatrikulation versteht man die Streichung aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Hochschule.

Viele Hochschulen exmatrikulieren automatisch zum Ende des Semesters, in welchem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Studium als beendet gilt.
Studenten, die die Hochschule vorzeitig verlassen wollen, können im Studentensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen der Hochschule beantragen.

Es kann auch zur Zwangsexmatrikulation kommen, unter anderem, wenn:

  • ein Studenten sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet hat
  • ein Student die Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreicht.

Das kann passieren, wenn der Student ein halbes Jahr keine Versicherungsgebühren zahlt. Der Student erhält einen Brief und ist mit Erreichen dieses Briefes exmatrikuliert. Die einzige Möglichkeit besteht darin, innerhalb von 10 Tagen eine Versicherungsbescheinigung nachzureichen.

Der Gegensatz zur Exmatrikulation ist die Immatrikulation.

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