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Glossar - Auslandskrankenversicherung - Heilmittel

Auslandskrankenversicherung

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Heilmittel

Heilmittel

Ein Heilmittel ist ein Stoff, Gegenstand oder Behandlungsverfahren, von dem eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen soll. In der Umgangssprache wird der Begriff Heilmittel synonym zu Arzneimittel oder Medikament benutzt.

Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuch von 1988 erklärt den Begriff Heilmittel: "Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden dürfen."

Heilmittel sind:

  • Maßnahmen der physikalischen Therapie
  • Maßnahmen der podologischen Therapie
  • Maßnahmen der Stimmtherapie
  • Maßnahmen Sprechtherapie
  • Maßnahmen der Sprachtherapie
  • Maßnahmen der Ergotherapie.

Die Leistungen mit Heilmitteln dürfen nur entsprechend ausgebildete Personen erbringen.

Arzneimittel und Hilfsmittel sind im deutschen Sozialrecht keine Heilmittel.

In den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife der Auslandskrankenversicherung ist festgelegt, welche Heilmittel erstattet werden.

Synonyme für "Heilmittel"
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