Medikamente Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Medikamente

Medikament, das; -[e]s, -e [lat. medicamentum, zu: medicari = heilen]:

Der Begriff Medikamente ist gleichbedeutend mit dem Begriffen Arzneien und Arzneimittel und stammt vom lateinischen medicamentum - das Heilmittel ab.

Es gibt zwei grundlegende gesetzliche Regelwerke über die Human- und Tierarzneimittel in der Europäischen Union, die Richtlinien 2001/83/EG [1] (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und 2001/82/EG [2] (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel). Sie liefern die Definition für den Begriff Medikamente:

"Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind oder aber im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen bzw. Tier verabreicht werden können, um entweder die menschlichen bzw. tierischen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen."

Für die meisten unserer Auslandsversicherungsprodukte gilt:
Medikamente müssen ärztlich verordnet sein. Sie bezahlen sie direkt in der Apotheke, die dann den Kaufpreis auf dem Rezept vermerkt und die Ausgabe der Medikamente an Sie mit einem Stempel bestätigt. Bitte reichen Sie das Rezept zusammen mit der Rechnung des behandelnden Arztes ein. Wir können sonst Ihren Leistungsanspruch nicht prüfen. Wenn wir Ihre Bankverbindung noch nicht kennen, teilen Sie sie uns bitte gleichzeitig mit, damit die Erstattung gemäß den Versicherungsbedingungen für Ihren Tarif vorgenommen werden kann. In der Regel werden verschriebene Medikamente zu 100% erstattet sofern kein Leistungsausschluss für die eingereichte Rechnung vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Antikonzeptionsmittel und Impfungen.

Auszug aus den Bedingungen:
Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel müssen von gesetzlich anerkannten und zugelassenen Ärzten verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Als Arzneimittel, auch wenn sie als solche verordnet sind, gelten nicht Nähr- und Stärkungsmittel, Mineralwasser, Desinfektions- und kosmetische Mittel, Diät- und Säuglingskost und dergleichen.

Ob Medikamente in der Auslandskrankenversicherung erstattet werden, kann man den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Versicherungstarife entnehmen. Beispielweise in den Tarifen des Care Expatriate - der Auslandskrankenversicherung für Expatriates und Langzeitreisende - werden verordnete Medikamente und Verbandmitteln zu 100 % erstattet.

Synonyme für "Medikamente"
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