Reiserücktrittversicherung Bei der Reiserücktrittversicherung leistet der Versicherer bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund.
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherte Gründe für eine Reiserücktrittversicherung:
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
Bei der Buchung einer Urlaubsreise lohnt es sich eigentlich immer zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
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