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Glossar - Auslandskrankenversicherung - Selbstbehalt

Auslandskrankenversicherung

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Selbstbehalt

Selbstbehalt

Unter Selbstbehalt versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (beispielsweise pro Schadensfall). Der Betrag des Selbstbehalts wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Über den Betrag des Selbstbehalt hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Auslandskrankenversicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.

In der Auslandskrankenversicherung gibt es Tarife, in denen ein Selbstbehalt geleistet werden muss (entweder pro Versicherungsfall oder pro Versicherungsjahr). Es gibt auch Tarife ohne Selbstbehalt. Für welche Tarife ein Selbstbehalt gezahlt werden muss, können Sie den Leistungsübersichten der einzelnen Tarife entnehmen.

Synonyme für "Selbstbehalt"
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