Storno Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Storno

Storno

Ein Storno ist die Rückabwicklung einer Buchung / eines Vertrags.

Im Rechnungswesen werden beim Storno Buchungen mit einer Gegenbuchung rückgängig gemacht. Dies nennt man auch Generalumkehr. Dabei werden aktive Beträge auf die passive Gegenseite gebucht und umgekehrt. Ein Storno ist durch eine Löschung nicht möglich, denn damit würde der gesamte Geschäftsvorfall aus der Buchführung verschwinden.

Im Vertragswesen kann einfach vom Vertrag zurückgetreten werden, wenn die Vertragspartner einverstanden sind. Unter Umständen fallen jedoch beim Storno Stornogebühren an.

Synonyme für "Storno"
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