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Glossar - Auslandskrankenversicherung - Verpflichtungserklärung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung

Einem Ausländer, der selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann man durch eine Verpflichtungserklärung zu einem Aufenthaltstitel verhelfen.
Durch die Verpflichtungserklärung willigt der Erklärende ein, die Unterhaltskosten zu Gunsten eines Ausländers zu übernehmen. Der Verpflichtungsgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Diese Erklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung abgegeben.

Die Verpflichtungserklärung begründet keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, bietet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit dafür, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen.

Die Verpflichtungserklärung wird auch im Verfahren für Kurzbesuchervisa (Schengen-Visum) als Einladungsnachweis verwendet.
Um sich gegen die finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung zu schützen, bietet die Care Concept® die Auslandskrankenversicherung Care Economy für ausländische Gäste an.

Falls Sie im Rahmen der Verpflichtungserklärung die Adresse einer Ausländerbehörde suchen, können Sie unseren kostenlosen Service nutzen: Verpflichtungserklärung suchen.

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Versicherungstyp: Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste / Incomingversicherung

Versicherbare Personen: Krankenversicherung für ausländische Gäste in der EU

Eintrittsalter: 0-74 Jahre

Laufzeit: 1 Tag - 2 Jahre


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Leistungen*

  • Gültig für das Schengen-Visum
  • Ambulante, stationäre und schmerzstilllende zahnmedizinische Behandlung
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports ins Heimatland
  • Transport zum Krankenhaus
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen