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Verpflichtungserklärung Einem Ausländer, der selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann man durch eine Verpflichtungserklärung zu einem Aufenthaltstitel verhelfen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, bietet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit dafür, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen. Die Verpflichtungserklärung wird auch im Verfahren für Kurzbesuchervisa (Schengen-Visum) als Einladungsnachweis verwendet. Falls Sie im Rahmen der Verpflichtungserklärung die Adresse einer Ausländerbehörde suchen, können Sie unseren kostenlosen Service nutzen: Verpflichtungserklärung suchen. |
Bei Verpflichtungserklärung empfehlen wir Ihnen den Abschluss folgender Krankenversicherung: |
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Care Economy Krankenversicherung für Verpflichtungserklärung |