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Working-Holiday Bei Working-Holiday-Programmen handelt es sich um Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte junger Leute. Je zwei Staaten schließen einen Vertrag, um jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen Auslandsaufenthalt (in der Regel 1 Jahr) zu ermöglichen. Finanziert werden kann das Ganze durch Jobs im Rahmen von Work & Travel. Die mögliche Arbeitsstelle muss sich jeder Teilnehmer selber suchen. Deutschland hat dafür ein Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hong Kong geschlossen. Beim Working-Holiday-Visum kann man eine zeitlich befristete Arbeit aufnehmen. Zu beachten ist, dass Working-Holiday-Visa nur einmal im Leben und nur bis zu einem Höchstalter des Antragstellers von 30 Jahren (bzw. 25 Jahren in Japan und 35 Jahren in Kanada gewährt werden. Bei einem Aufenthalt im Ausland im Rahmen eines Working-Holiday-Programms sollte man unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit man nicht die oft sehr hohen Krankheitskosten im Ausland bezahlen muss. |
Bei Working-Holiday empfehlen wir Ihnen den Abschluss folgender Krankenversicherung: |
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Care College Krankenversicherung für Working-Holiday |