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Glossar - Auslandskrankenversicherung - Working-Holiday

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Working-Holiday

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Bei Working-Holiday-Programmen handelt es sich um Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte junger Leute. Je zwei Staaten schließen einen Vertrag, um jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen Auslandsaufenthalt (in der Regel 1 Jahr) zu ermöglichen. Finanziert werden kann das Ganze durch Jobs im Rahmen von Work & Travel. Die mögliche Arbeitsstelle muss sich jeder Teilnehmer selber suchen. Deutschland hat dafür ein Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hong Kong geschlossen.

Beim Working-Holiday-Visum kann man eine zeitlich befristete Arbeit aufnehmen. Zu beachten ist, dass Working-Holiday-Visa nur einmal im Leben und nur bis zu einem Höchstalter des Antragstellers von 30 Jahren (bzw. 25 Jahren in Japan und 35 Jahren in Kanada gewährt werden.
Vor Reisebeginn müssen diese Working-Holiday-Visa von der Botschaft / vom Konsulat des zu Reiselandes in dem Land, dessen Nationalität der Antragsteller hat, ausgestellt werden.
Beispiel: Deutsche, die ein Working Holiday in Australien planen, müssen Ihr Visum vor Reisebeginn bei der Australischen Botschaft in Deutschland oder beim zuständigen Konsulats beantragen. Australier, die ein Working Holiday in Deutschland planen, müssen Ihr Visum vor Reisebeginn bei der Deutschen Botschaft in Australien oder beim zuständigen Konsulats beantragen.

Bei einem Aufenthalt im Ausland im Rahmen eines Working-Holiday-Programms sollte man unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit man nicht die oft sehr hohen Krankheitskosten im Ausland bezahlen muss.

Synonyme für "Working-Holiday"
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