Zuzahlung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Zuzahlung

Zuzahlung

Unter Zuzahlung versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (besipielsweise pro Schadensfall). Der Betrag der Zuzahlung wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Über den Betrag des Zuzahlung hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.

In der Auslandskrankenversicherung gibt es Tarife, in denen eine Zuzahlung geleistet werden muss (entweder pro Versicherungsfall oder pro Versicherungsjahr). Es gibt auch Tarife ohne Zuzahlung. Welche Tarife mit, bzw. ohne Zuzahlung sind, können Sie den Leistungsübersichten der Tarife entnehmen.

Synonyme für "Zuzahlung"
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