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Care Au-Pair - günstige Auslandskrankenversicherung für Au-pairs

Care Au-Pair

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Produktinformationsblatt zur Auslandsreise-Krankenversicherung Care Au-Pair (PIB)

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Auslandskrankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Advigon Versicherung AG
Produkt: Care Au-Pair

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihren Versicherungsunterlagen, insbesondere dem Versicherungsantrag, dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen sowie ggf. späteren schriftlichen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Auslandskrankenversicherung.

Was ist versichert?Was ist versichert?


  • ambulante Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen
  • stationäre Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen sowie Entbindung nach Ablauf der Wartezeit
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Überführungs- und Bestattungskosten

Der Umfang und die im Einzelnen zutreffenden Leistungen Ihres Vertrages werden durch die Versicherungsbedingungen sowie durch die Tarifbedingungen bestimmt. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

Was ist nicht versichert?Was ist nicht versichert?

  • Versicherungsfälle, die durch den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt worden sind
  • Eine Behandlung im Ausland, wenn die Behandlung zumindest auch Grund für den Antritt der Reise war
  • Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
  • Organspenden und deren Folgen

Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Höhe der Versicherungsleistung hängt davon ab, welches Versicherungsprodukt und welche Tarifvariante Sie gewählt haben. In Betracht kommen insbesondere Deckungsbeschränkungen

  • in zeitlicher Hinsicht (z.B. Höchstdauer beim Heimatlandaufenthalt, zeitliche Begrenzung bei der Nachhaftung)
  • in Bezug auf persönliches Verhalten (z.B. bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplans)
  • in finanzieller Hinsicht (z.B. Selbstbehalte, Höchstversicherungssummen)

Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

Wo bin ich versichert?Wo bin ich versichert?

Die Versicherung zugunsten der jeweils versicherten Person gilt im Ausland. Je nach gewähltem Tarif besteht

  • weltweiter Versicherungsschutz (die Auslandskrankenversicherung hat einen weltweiten Geltungsbereich)
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne NAFTA (die Auslandskrankenversicherung hat einen weltweiten Geltungsbereich. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist jedoch der Aufenthalt in einem Staat der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (USA, Kanada, Mexiko))
  • europaweiter Schutz (der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Länder der Europäischen Union und die der Schengenstaaten)

Der konkrete Geltungsbereich Ihres Versicherungsschutzes wird durch das von Ihnen gewählte Versicherungsprodukt, insbesondere durch den von Ihnen gewählten Tarif, bestimmt. Bitte beachten Sie, dass je nach der von Ihnen gewählten Tarifvariante auch ein temporärer Schutz im Heimatland mitversichert sein kann. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

>Welche Verpflichtungen habe ich?

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • rechtzeitige Beitragszahlung
  • Beachtung der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannten Anzeigepflichten, so z.B. das unverzügliche Anzeigen eines Schadens
  • Übersenden einer vollständigen und vollständig ausgefüllten Schadenanzeige
  • Sie sind verpflichtet, den Schaden nach Eintritt des Versicherungsfalles möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte
  • Wahrung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten

Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

Wann und wie zahle ich?Wann und wie zahle ich?

Die Versicherungsprämie ist grundsätzlich eine Einmalprämie, welche nach vertraglicher Vereinbarung auch als monatliche Prämie entrichtet werden kann. Die Einmal- bzw. Erstprämie ist je nach vertraglicher Vereinbarung bei Abschluss des Versicherungsvertrages oder mit Versicherungsbeginn fällig. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen, insbesondere Ihrem Versicherungsschein.
Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsschluss gewählten Zahlungsart. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

Wann beginnt und endet die Deckung?Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, jedoch grundsätzlich nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung der Erst- bzw. Einmalprämie. Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Ob Sie ein ordentliches Kündigungsrecht haben, wird durch das von Ihnen gewählte Versicherungsprodukt bestimmt. Sofern ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart worden ist, bedarf die Kündigungserklärung der Textform (E-Mail, Fax oder Post). Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.

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Care Au-Pair

Versicherungstyp: Auslandsversicherung für Au-Pairs ab € 21,00 / Deutsche Au-Pairs weltweit & ausländische AuPairs in Deutschland



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