mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
mit deutscher Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit österreichischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland
sofern diese Personen bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung nicht älter als 35 Jahre sind.
2. Geltungsbereich der Au-pair-Versicherung
Die Versicherungen gelten nur während des Aufenthaltes im Ausland (ausgenommen sind: USA, Kanada, Mexiko). Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich. Au-pairs können nicht längerfristig für ihr Heimatland versichert werden.
3. Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
Versicherungsschein (Police)
Versicherungsbedingungen, inklusive Verbraucherinformationen, Merkblatt zur Datenverarbeitung und Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir buchen dann die Prämie(n) unter Angabe der Versicherungsnummer(n) und gemäß Ihrer Zahlungsweise von Ihrem Konto ab.
Eine Verlängerung muss in Textform vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages beantragt werden. Bitte beachten Sie:
Der Zahlungseingang bei der Care Concept® gilt als erfolgt, wenn mit Vertragsabschluss eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird und das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist.
4. Versicherungsdauer
Der jeweilige Vertrag beginnt frühestens mit Eingang des Antrages bei der Care Concept® und endet nach Ablauf der beantragten Versicherungsdauer; er sollte innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet in der Krankenversicherung spätestens nach zwei Jahren. Er ist nur für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Sofern die versicherte Person bereits ausgereist bzw. vor mehr als 31 Tagen eingereist ist, gilt eine allgemeine Wartezeit von 31 Tagen ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung. Bei einem Wechsel der Gastfamilie besteht innerhalb der Versicherungsdauer auch für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen Versicherungsschutz, in dem die versicherte Person wegen Wechsels keine Tätigkeit als Au-pair ausüben kann.
Die Verlängerung der Versicherung(en) ist möglich. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die ursprünglich vereinbarte Versicherungsdauer nur dann verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung in Textform (My Care Concept Kundenportal, E-Mail, Fax, Post) vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei der Care Concept® vorgelegen hat und der Versicherer diesem ausdrücklich zustimmt.
Bei Verlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer – einschließlich aller Verlängerungen – beträgt für die Krankenversicherung zwei Jahre.
Jede Verlängerung muss unmittelbar an die Vorversicherung anschließen.
6. Kündigung – Stornierung
Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die versicherte Person
vorzeitig Deutschland oder Österreich verlässt bzw. von der Auslandsreise zurückkehrt oder
sozialversicherungspflichtig im Reiseland wird oder
eine Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages entfällt, z. B. in der Krankenversicherung durch die Beendigung des Au-pair-Verhältnisses.
Die Versicherung kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die entsprechende
Mitteilung bei der Care Concept® in Textform eingeht. Für jede Rücküberweisung zuviel gezahlter Prämien wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– EUR erhoben.
7. Produkte Care Au-Pair
Sie haben die Möglichkeit, zwischen vier Versicherungstarifen für Au-pairs mit unterschiedlichen Leistungsspektren zu wählen. Detaillierte Produktbeschreibungen finden Sie nachfolgend. Für weitere Fragen steht Ihnen die Care Concept® unter den gebührenfreien Servicenummern aus dem deutschen Festnetz
Telefon: 0800 9773500 Fax: 0800 9773535
gerne zur Verfügung. Ansonsten wählen Sie
Telefon: +49 228 97735-44; Fax: +49 228 97735944
E-Mail:
Premium overview Care Au-Pair
Au-Pair Product
Care Au-Pair Si
Care Au-Pair S
Care Au-Pair M
Care Au-Pair XL
Premium
Care Au-Pair Si: €21.00 / Month
Care Au-Pair S: €26.00 / Month
Care Au-Pair M: €35.00 / Month
Care Au-Pair Si: €43.00 / Month
Produktbeschreibung – Care Au-Pair Si
Der monatliche Beitrag beträgt 21,– EUR und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair Si ist für alle Leistungen der Krankenversicherung ein Selbstbehalt von 50,– EUR je Versicherungsfall vorgesehen.
Versichert sind folgende Leistungen:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt oder Zahnarzt bis zum 1,8fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Versicherungsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von insgesamt 250,– EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR.
Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– EUR.
Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland.
Produktbeschreibung – Care Au-Pair S
Die monatliche Prämie beträgt 26,– EUR und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au-pair S ist für alle Leistungen der Krankenversicherung ein Selbstbehalt von 35,– EUR je Versicherungsfall vorgesehen.
Versichert sind folgende Leistungen:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 250,– EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250,– EUR vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR
Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– EUR
Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
Produktbeschreibung – Care Au-Pair M
Die monatliche Prämie beträgt 35,– EUR und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair M baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair S auf und bietet Ihnen wesentlich verbesserte Leistungen ohne den Selbstbehalt in der Krankenversicherung an.
Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
kein Selbstbehalt für alle tariflichen Leistungen
schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 500,– EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– EUR vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000,– EUR je Versicherungsjahr
Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 10,– EUR pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Produktbeschreibung – Care Au-Pair XL
Die monatliche Prämie beträgt 43,– EUR und bietet Ihnen Top-Versicherungsschutz zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair XL baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair M auf und bietet Ihnen deutlich verbesserte Leistungen ebenfalls ohne den Selbstbehalt in der Krankenversicherung an.
Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 1.000,– EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– EUR vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem 6. Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu maximal 1.500,– EUR (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 20,– EUR pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind, sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– EUR *
Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben
kosmetische Behandlungen (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
Wahlleistungen im Krankenhaus
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Zahnersatz (außer Reparaturen und im Tarif M/XL unfallbedingter Zahnersatz)
Zahnsteinentfernungen, Parodontosebehandlungen
Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
Bescheinigungen und Gutachten
nicht unfallbedingte Hilfsmittel
*Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– EUR je Versicherungsjahr.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung:
Liability insurance protects you against claims for damages from third parties. Accident insurance protects you against the financial consequences of a decline in your ability to work due to disability or death following an accident.
In addition to health insurance we offer – in a legally independent policy – personal liability insurance or a personal liability/accident insurance package with the following benefits:
Personal liability insurance
Type S
Type M
Type XL
Lump sum coverage for personal injury and property damage
Type S: 1 Mio. EUR
Type M: 2 Mio. EUR
Type XL: 2.5 Mio. EUR
Deportation costs to cover legal obligations of the policyholder against German authorities
Type S: 1.000,– EUR
Type M: 2.000,– EUR
Type XL: 3.000,– EUR
Co-insurance of damage to rented property for immovable objects, deductible 10%, minimum EUR 250.00 per claim
Type S: 10.000,– EUR
Type M: 25.000,– EUR
Type XL: 50.000,– EUR
Loss-of-key coverage for private dwellings (i.e. room or apartment), deductible EUR 100.00 per claim
Type S: -
Type M: -
Type XL: 1.000,– EUR
Professional liability
Type S: -
Type M: -
Type XL: up to EUR 25,000.00
Loss of receivables insurance
Type S: -
Type M: -
Type XL: up to EUR 10,000.00
Coverage in home country (from one year term)
Type S: -
Type M: -
Type XL: 6 weeks
General deductible per claim
Type S: 250,– EUR
Type M: 0,– EUR
Type XL: 0,– EUR
Accident insurance
Type S
Type M
Type XL
Basic disability benefit
Type S: -
Type M: 30.000,– EUR
Type XL: 40.000,– EUR
Maximum disability benefit with a degree of disability of 350%
Type S: -
Type M: 105.000,– EUR
Type XL: 140.000,– EUR
Death benefit in the event of accidental death
Type S: -
Type M: 15.000,– EUR
Type XL: 25.000,– EUR
Rescue costs following an accident
Type S: -
Type M: 7.500,– EUR
Type XL: 10.000,– EUR
Cosmetic operations due to an accident
Type S: -
Type M: 2.500,– EUR
Type XL: 5.000,– EUR
Monthly premium*
Type S: 2,– EUR
Type M: 4,– EUR
Type XL: 7,50 EUR
*
You can only pay the premium for the liability insurance/accident-liability insurance on a monthly basis if you have selected direct debit monthly as your payment method/frequency and have chosen at least 6 months as the duration of insurance coverage. Insurance coverage is only provided when the insurance premium has been paid in full. For a complete list of benefits see the Terms and conditions of liability/accident insurance.
Legal note: The information contained in this publication does not constitute the basis of any contract, but rather serves solely as to provide a product overview/description. Only the General Terms and Conditions of Insurance and the policy terms and conditions, upon which your contract is based, are legally binding.
Please note that the English translation is offered as a service for convenience only. The legally binding version is the German version.