Krankenversicherung für ausländische Au-Pairs und deutsche Au-Pairs weltweit
Designelement zur Au-Pair Versicherung
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Hinweise zur Au-Pair Auslandsversicherung

1. Wer kann sich versichern?

Versichert werden Au-Pairs


  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit österreichischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland

sofern diese Personen bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung nicht älter als 35 Jahre sind.

2. Geltungsbereich der Au-pair-Versicherung

Die Versicherungen gelten nur während des Aufenthaltes im Ausland (ausgenommen sind: USA, Kanada, Mexiko). Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich.
Au-pairs können nicht längerfristig für ihr Heimatland versichert werden.

3. Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
  • Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
    • Versicherungsschein (Police)
    • Versicherungsbedingungen, inklusive Verbraucherinformationen, Merkblatt zur Datenverarbeitung und Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
    Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Wir buchen dann die Prämie(n) unter Angabe der Versicherungsnummer(n) und gemäß Ihrer Zahlungsweise von Ihrem Konto ab.

Eine Verlängerung muss in Textform vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
  • Der Zahlungseingang bei der Care Concept® gilt als erfolgt, wenn mit Vertragsabschluss eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird und das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist.
4. Versicherungsdauer

Der jeweilige Vertrag beginnt frühestens mit Eingang des Antrages bei der Care Concept® und endet nach Ablauf der beantragten Versicherungsdauer; er sollte innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet in der Krankenversicherung spätestens nach zwei Jahren. Er ist nur für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Sofern die versicherte Person bereits ausgereist bzw. vor mehr als 31 Tagen eingereist ist, gilt eine allgemeine Wartezeit von 31 Tagen ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung. Bei einem Wechsel der Gastfamilie besteht innerhalb der Versicherungsdauer auch für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen Versicherungsschutz, in dem die versicherte Person wegen Wechsels keine Tätigkeit als Au-pair ausüben kann.

5. Verlängerung

Die Verlängerung der Versicherung(en) ist möglich. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die ursprünglich vereinbarte Versicherungsdauer nur dann verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung in Textform (My Care Concept Kundenportal, E-Mail, Fax, Post) vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei der Care Concept® vorgelegen hat und der Versicherer diesem ausdrücklich zustimmt.
Bei Verlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer – einschließlich aller Verlängerungen – beträgt für die Krankenversicherung zwei Jahre.
Jede Verlängerung muss unmittelbar an die Vorversicherung anschließen.

6. Kündigung – Stornierung

Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die versicherte Person

  • vorzeitig Deutschland oder Österreich verlässt bzw. von der Auslandsreise zurückkehrt oder
  • sozialversicherungspflichtig im Reiseland wird oder
  • eine Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages entfällt, z. B. in der Krankenversicherung durch die Beendigung des Au-pair-Verhältnisses.

Die Versicherung kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die entsprechende Mitteilung bei der Care Concept® in Textform eingeht. Für jede Rücküberweisung zuviel gezahlter Prämien wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– EUR erhoben.

7. Produkte Care Au-Pair

Sie haben die Möglichkeit, zwischen vier Versicherungstarifen für Au-pairs mit unterschiedlichen Leistungsspektren zu wählen. Detaillierte Produktbeschreibungen finden Sie nachfolgend. Für weitere Fragen steht Ihnen die Care Concept® unter den gebührenfreien Servicenummern aus dem deutschen Festnetz

Telefon: 0800 9773500 Fax: 0800 9773535

gerne zur Verfügung.
Ansonsten wählen Sie

Telefon: +49 228 97735-44; Fax: +49 228 97735944

E-Mail:





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Produktbeschreibung – Care Au-Pair Si

Der monatliche Beitrag beträgt 21,– EUR und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair Si ist für alle Leistungen der Krankenversicherung ein Selbstbehalt von 50,– EUR je Versicherungsfall vorgesehen.

Versichert sind folgende Leistungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt oder Zahnarzt bis zum 1,8fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Versicherungsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von insgesamt 250,– EUR pro Versicherungsjahr.
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR.
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– EUR.
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland.
Produktbeschreibung – Care Au-Pair S

Die monatliche Prämie beträgt 26,– EUR und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au-pair S ist für alle Leistungen der Krankenversicherung ein Selbstbehalt von 35,– EUR je Versicherungsfall vorgesehen.

Versichert sind folgende Leistungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 250,– EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250,– EUR vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– EUR
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
Produktbeschreibung – Care Au-Pair M

Die monatliche Prämie beträgt 35,– EUR und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair M baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair S auf und bietet Ihnen wesentlich verbesserte Leistungen ohne den Selbstbehalt in der Krankenversicherung an.

Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

  • Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
  • kein Selbstbehalt für alle tariflichen Leistungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 500,– EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– EUR vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
  • unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000,– EUR je Versicherungsjahr
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 10,– EUR pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Produktbeschreibung – Care Au-Pair XL

Die monatliche Prämie beträgt 43,– EUR und bietet Ihnen Top-Versicherungsschutz zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair XL baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair M auf und bietet Ihnen deutlich verbesserte Leistungen ebenfalls ohne den Selbstbehalt in der Krankenversicherung an.

Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 1.000,– EUR ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– EUR vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
  • Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem 6. Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu maximal 1.500,– EUR (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 20,– EUR pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Was ist nicht versichert/Leistungsausschlüsse
  • Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
  • Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind, sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– EUR *
  • Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben
  • Schwangerschaftsunterbrechung und -verhütung
  • psychotherapeutische/psychoanalytische Behandlung
  • Entziehungsmaßnahmen, Kur- und Sanatoriumsbehandlung
  • kosmetische Behandlungen (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Zahnersatz (außer Reparaturen und im Tarif M/XL unfallbedingter Zahnersatz)
  • Zahnsteinentfernungen, Parodontosebehandlungen
  • Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
  • Bescheinigungen und Gutachten
  • nicht unfallbedingte Hilfsmittel

*Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– EUR je Versicherungsjahr.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung:


责任保险可以保护你免受第三方的损害索赔。
意外保险保护你在事故发生后因残疾或死亡而导致的工作业绩下降的经济后果。

除了医疗保险以外,我们还分别为您提供私人第三人责任保险或私人第三责任保险加意外事故险。详细内容如下:

Care Protector S/M/XL
保险范围一览表*


Care Protector
S
2 € / 月
最畅销
Care Protector
M

4 € / 月

Care Protector
XL
7,50 € / 月

私人第三人责任保险
人身伤亡,财产损失最高给付金额, 每次检查自费 10 %
1 Mio.€ 2 Mio.€ 2,5 Mio.€
Abschiebekosten aus Deutschland, 每次检查自费 10 %
1,000€ 2,000€ 3,000€
不慎损坏所租赁的房屋内的非移动设施(每次事故自己承担费用10% 至少承担费用250€)
10,000€ 25,000€ 50,000€
丢失私人住宅钥匙(比如房间,公寓的钥匙。每次事故自己承担费用10 % 至少承担费用100€)
否 否 1,000€
职业责任险,每次事故需自己承担费用的10% ,至少承担200€
否 否 25,000€
损害赔偿落空险,每次事故需自己承担费用的10% ,至少承担200€
否 否 10,000€
保障范围延伸至祖籍国, (从一年的任期开始)
6 周 6 周 6 周
无自费部分
250€ 是 是

意外事故保险
伤残金额
否 30,000€ 40,000€
伤残金额最高累进率 350%
否 105,000€ 140,000€
因意外事故导致被保人死亡
否 15,000€ 25,000€
发生意外事故后的施救费
否 7,500€ 10,000€
以意外事故为前提的美容措施
否 2,500€ 5,000€
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*具体保障范围请参见保险条款。

Care Protector S/M/XL
保险范围一览表*

最畅销
Care Protector
保障范围*
S
2 € / 月
M
4 € / 月
XL
7,50 € / 月

私人第三人责任保险
人身伤亡,财产损失最高给付金额 1 Mio.€ 2 Mio.€ 2,5 Mio.€
从德国驱逐出境的费用 ,每次事故需自己承担费用的10% ,至少承担250€ 1,000€ 2,000€ 3,000€
不慎损坏所租赁的房屋内的非移动设施(每次事故自己承担费用10% 至少承担费用250€) 10,000€ 25,000€ 50,000€
丢失私人住宅钥匙(比如房间,公寓的钥匙。每次事故自己承担费用10 % 至少承担费用100€) 否 否 1,000€
职业责任险,每次事故需自己承担费用的10% ,至少承担200€ 否 否 25,000€
损害赔偿落空险,每次事故需自己承担费用的10% ,至少承担200€ 否 否 10,000€
保障范围延伸至祖籍国, (从一年的任期开始) 6 周 6 周 6 周
无自费部分 250€ 是 是

意外事故保险
伤残金额 否 30,000€ 40,000€
伤残金额最高累进率 350% 否 105,000€ 140,000€
因意外事故导致被保人死亡 否 15,000€ 25,000€
发生意外事故后的施救费 否 7,500€ 10,000€
以意外事故为前提的美容措施 否 2,500€ 5,000€
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*保险只有在保险公司收到全部保费后才生效 意外事故/第三人责任险的保险条例.

重要提示 这里提供的信息不是合同组成部分, 仅仅是产品简介。 法律依据是保险普遍条款和各产品附加条款。

中文译文仅供参考,法律依据以德文原文为准.


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中文译文仅供参考,法律依据以德文原文为准.