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Care Travel - preiswerte Auslandskrankenversicherung

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Auslandskrankenversicherung

FAQ



FAQ zur Auslandskrankenversicherung Care Travel
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preiswerte Auslandskrankenversicherung Bild 4 preiswerte Auslandskrankenversicherung Bild 6 preiswerte Auslandskrankenversicherung Bild 3 preiswerte Auslandskrankenversicherung Bild 6
1. Ich habe eine Vorerkrankung (z.B. Diabetes). Kann ich mich trotzdem versichern?

Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung Care Travel besteht Versicherungsschutz bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen, die während der versicherten Reise eintreten. Für Sie bedeutet das, dass Sie grundsätzlich auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Travel versichert sind.
Nicht versichert sind jedoch Kosten aus Behandlungen, von denen bei Reiseantritt bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten oder die vorhersehbar waren sowie Behandlungen, deren Durchführung der Anlass der Reise ist.
Bsp. Diabetes: Kommt es bei einer gut eingestellten und seit Jahren stabilen Diabetes zu einer unerwarteten Entgleisung (Zuckerschock), sind die hierdurch ausgelösten medizinisch notwendigen Heilbehandlungen eingeschlossen, jedoch nicht die Kosten für die regelmäßig benötigten Insulinpräparate und die hiermit in Verbindung stehenden Untersuchungskosten und Gebühren.

2. Ist ein Aufenthalt im Heimatland während der Versicherungszeit möglich?

Ja, nach vorheriger schriftlicher Meldung sind Reisen in das eigene Heimatland bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen mitversichert.

3. Ich möchte Tauchurlaub machen. Kann ich mich trotzdem versichern?

Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie im Ausland einen Tauchurlaub machen möchten. Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn im Ausland als Folge des Tauchens eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird (z. B. bei einer Dekompensationskrankheit nach einem zu schnellen Auftauchen).

4. Sind Kinder und Säuglinge in der Auslandskrankenversicherung Care Travel versicherbar?

Ja, wie bei den Vorerkrankungen gilt aber auch in diesem Fall, dass Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, nicht erstattungsfähig sind. Dazu gehören beispielsweise auch die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9.

5. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen?

Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Travel muss vor Beginn der Reise beantragt werden.

6. Kann man den Versicherungsvertrag widerrufen? Ist eine Kündigung möglich?

Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen in Schriftform ohne Angabe eines Grundes widerrufen, wenn der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die beantragte Vertragslaufzeit weniger als einen Monat beträgt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nicht möglich.

7. Ist eine Verlängerung der Versicherung aus dem Ausland möglich?

Ja, bitte benutzen Sie dafür den Vordruck "Verlängerungsantrag" unter dem Navigationspunkt Service. Ob der Verlängerung zugestimmt werden kann, entscheidet dann der Versicherer binnen weniger Tage. Stellen Sie den Verlängerungsantrag bitte unbedingt vor dem Ende der ursprünglich beantragten Versicherungslaufzeit.

8. Wann muss ich die Prämie zahlen? Was muss ich wissen, wenn ich die Prämie nicht oder nicht rechtzeitig zahle?

Die Prämie ist als Einmalzahlung für den gesamten versicherten Zeitraum zu leisten. Sie ist grundsätzlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Die Prämie wird wenige Tage vor Versicherungsbeginn automatisch vom angegebenen Girokonto eingezogen.
Bitte beachten Sie: Wird die einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt und ist die Nichtzahlung von Ihnen zu vertreten, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unabhängig davon besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die eingetreten sind, bevor Sie die Einmalprämie bezahlt haben. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Nichtzahlung der Prämie von Ihnen zu vertreten ist (Bsp.: Ihr Konto weist zum Zeitpunkt des vereinbarten Prämienabrufs nicht die nötige Deckung auf). Werden Sie auf der Reise krank und ist die Prämie schuldhaft nicht von Ihnen gezahlt worden, können Sie keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beanspruchen.

9. Wie kann ich die Prämie zahlen?

Vorerst ist nur die einmalige Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren von deutschen und österreichischen Girokonten und per Kreditkarte und PayPal möglich.

10. Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?

In unserem My Care Concept Kundenportal können Sie ihre Bankverbindung bequem ändern.

11. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung schließt die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Fachärzte (z. B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. Sie haben die freie Wahl unter den ortsansässigen medizinischen Einrichtungen. Bei einer stationären Behandlung stellt das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag, der dann unmittelbar verarbeitet wird.

12. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?

Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie schwanger sind. Für Erkrankungen (z. B. einem grippalen Infekt) oder Unfallfolgen besteht natürlich auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie schwanger sind. Entbindungskosten sowie Folgen der Entbindung sind jedoch nicht versichert. Eine Ausnahme bilden akut auftretende Komplikationen, die eine außerplanmäßige Entbindung nötig machen. In diesem Fall sind Leistungen, die zum Schutz des Lebens von Mutter und/oder Kind notwendig sind, erstattungsfähig.

13. Besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die Rückreise aufgrund einer Erkrankung unmöglich ist?

Erkranken oder verunfallen Sie auf der Reise im Ausland und können Sie die Rückreise wegen hieraus resultierenden Transportunfähigkeit nicht planmäßig antreten, besteht der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit ins Heimatland.

14. Muss man jede Reise vorher anmelden?

Nein, Sie können mit diesem Tarif innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit beliebig in der Welt umherreisen. Sie sind sogar im Heimatland bis zu 4 Wochen versichert, wenn Sie anschließend Ihren Auslandsaufenthalt fortsetzen.

15. Wird Zahnersatz bezahlt?

Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert.

16. Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Sofern eine Leistung in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Travel mitversichert ist, werden die Kosten für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel zu 100 % erstattet. Im Geltungsbereich inklusive USA, Kanada, Mexiko gibt es eine Selbstbeteiligung von 50,– EUR je Versicherungsfall.

17. Wie heißt die Notrufnummer, an die man sich wenden soll?

Die weltweite Notrufnummer zur Organisation medizinischer Hilfeleistungen und zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen lautet: +49 221 14836525.

18. Warum ist es wichtig, ausreichend im Ausland abgesichert zu sein?

Eine ausreichende Absicherung ist für das Ausland sehr wichtig, so können im Ausland sehr hohe Behandlungskosten entstehen, die weit über die deutschen Abrechnungsverfahren gehen können.

19. Für wen ist diese Versicherung geeignet?

Die Auslandskrankenversicherung ist für alle Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich geeignet.

20. Wie lange kann ich diese Versicherung abschließen?

Diese Versicherung hat eine maximale Laufzeit von 12 Monaten und kann taggenau gebucht werden.

21. Kann ich die Auslandskrankenversicherung Care Travel als Anschlussversicherung buchen?

Die Auslandskrankenversicherung kann nicht als Anschlussversicherung gebucht werden.

22. Kann ich die Versicherung auch im Ausland abschließen?

Nein, die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

23. Gibt es eine Höchstgrenze und eine Selbstbeteiligung?

Die Krankenversicherung bietet einen Kostenersatz von 100 % ohne Begrenzung der Leistung. Es ist im Krankheitsfall auch keine Selbstbeteiligung zu zahlen (Ausnahme: Im Geltungsbereich inklusive USA, Kanada, Mexiko gibt es eine Selbstbeteiligung von 50,– EUR je Versicherungsfall).

24. Bin ich auch im Heimatland versichert?

Die Versicherung gewährt 4 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland.

25. In welchen Ländern bin ich versichert?

Die Versicherung gilt je nach Auswahl für alle Länder.

26. Über welches Versicherungsunternehmen bin ich versichert?

Der Risikoträger ist das Versicherungsunternehmen AXA Krankenversicherung AG.

27. Kann ich die Versicherung jederzeit stornieren und verlängern?

Ja, die Versicherung kann auf Anfrage verlängert oder storniert werden. Bitte zeigen Sie uns die Verlängerung vor Ablauf des Versicherungszeitraums an. Bei einer Stornierung des Vertrages wird eine Stornogebühr von 5,– EUR belastet.

28. Kann ich meine Kinder mitversichern?

Die Familienmitglieder können sich bei der Auslandskrankenversicherung Care Travel nur einzeln versichern. Sie haben nach Beantragung der ersten versicherten Person die Möglichkeit, unter dem selben Versicherungsnehmer weitere Familienmitglieder zu versichern.

29. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Ihr Antrag wird sofort bearbeitet. Wenn wir Sie versichern können, erhalten Sie innerhalb von 10 Minuten per E-Mail einen Versicherungsschein.

30. Wieviele Monate soll ich im Antrag als Versicherungsdauer eingeben, wenn ich noch gar nicht weiß, wie lange mein Auslandsaufenthalt dauern wird??

Bitte geben Sie als "Versicherungsdauer" die maximale Dauer an, für die Sie sich voraussichtlich im Ausland aufhalten werden. Wenn sich eine Änderung ergibt, teilen Sie uns diese per E-Mail mit.

31. Stellen Sie auch eine englische Police aus?

Sie erhalten per E-Mail auch einen englischen Versicherungsschein.

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

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Care Travel

Versicherungstyp: Auslandskrankenversicherung für weltweite Geschäftsreisen & Privatreisen bis zu einem Jahr



© Care Concept AG 2024
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Versicherungstyp: Auslandskrankenversicherung weltweit

Versicherbare Personen: Deutsche und österr. Privat- u. Geschäftsreisende weltweit

Eintrittsalter: 0+ Jahre

Laufzeit: 1 - 365 Tage


Care Travel

Leistungen*

  • Ambulante, stationäre und schmerzstilllende zahnmedizinische Behandlung
  • Nachhaftung bei Transportunfähigkeit
  • Kein Selbstbehalt (außer bei USA-, Kanada-, Mexiko-Reisen)
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen