Care Travel: Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich, die sich bis zur Dauer von maximal einem Jahr im Ausland aufhalten. Dabei sind sowohl Privatreisen als auch Geschäftsreisen versicherbar. Ausnahmen bilden dabei Leistungssportler sowie Personen, die dauernd pflegebedürftig sind. Care Travel für USA, Kanada, Mexiko: Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich, die sich bis zur Dauer von maximal einem Jahr im Ausland einschließlich der Staaten USA, Kanada, Mexiko aufhalten. Versicherbar sind: Privatreisende, Geschäftsreisenden, Au-pairs, Studenten, Sprach- und Austauschschüler und Bildungsreisende. |
Die Auslandskrankenversicherung Care Travel/Care Travel für USA, Kanada, Mexiko hat einen weltweiten Geltungsbereich wahlweise mit oder ohne Länder USA, Mexiko, Kanada. Eine Ausnahme bildet das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. |
AXA Krankenversicherung AG • Colonia-Allee 10-20 • D-51067 Köln |
In der Auslandskrankenversicherung Care Travel/Care Travel USA, Kanada, Mexiko können Sie sich ab einer Laufzeit von 1 Tag bis zu 365 Tagen durchgängig versichern. Da eine Verlängerung innerhalb der 365 Tage der Zustimmung des Versicherers bedarf, empfehlen wir Ihnen, den Vertrag von vornherein für die gesamte Reisedauer abzuschließen. |
Krankenversicherung | |
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Leistungen* | Care Travel |
ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten | |
ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel | |
stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) - ohne Wahlleistungen (einschließl. Anschlussheilbehandlung) | |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | |
Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus | |
stationäre Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl | |
schmerzstillende Zahnbehandlung, inkl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von Zahnersatz | |
medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | |
Überführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,– EUR. Bei Teilnahme an Austauschprogrammen J1 und J2, die vom Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) des amerikanischen Außenministeriums verwaltet werden, werden die Überführungskosten bis zu der Höhe, die für die Erlangung des Visums vorgeschriebenen sind, erstattet. |
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Nachhaftung bei Transportunfähigkeit bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | |
Keine Selbstbeteilung im Geltungsbereich OHNE USA, Kanada, Mexiko | |
Selbstbeteiligung in der Tarifvariante mit dem Geltungsbereich USA, Kanada, Mexiko 50,– EUR | 50,– EUR |
Mitversicherung von Vorerkrankungen mit Ausnahme der Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten | |
Kosten für ambulante oder stationäre psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung durch Ärzte bis 500,– EUR einmalig | |
Heimaturlaub | 4 Wochen |
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Alter | Geltungsbereich | Prämie pro Tag |
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Alter:bis 60 Jahre | Geltungsbereich:Weltweit ohne US, CA, MX | Prämie pro Tag:1,91 EUR / Tag |
Alter:bis 60 Jahre | Geltungsbereich:Weltweit inkl. US, CA, MX | Prämie pro Tag: 3,82 EUR / Tag |
Alter:ab 61 Jahre | Geltungsbereich:Weltweit ohne US, CA, MX | Prämie pro Tag: 8,07 EUR / Tag |
Alter:ab 61 Jahre | Geltungsbereich:Weltweit inkl. US, CA, MX | Prämie pro Tag: 16,14 EUR / Tag |
Mindestprämie pro Person: 8,50 EUR |
Der Abschluss erfolgt über die Online-Beantragung unter Online-Antrag . |
Kurzinformation Care Travel als PDF (107 KB) herunterladen |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.