Fenster schliessen
Verbraucherinformation
Designelement 1 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 2 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 4 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 5 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 6 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 7 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 7 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 8 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 9 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 10 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 11 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 12 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 12 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 14 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 15 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 16 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 19 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 17 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 18 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 18 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 20 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 21 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 20 zur Auslandskrankenversicherung
Verbraucherinformation
Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte :

Deutsche Familienversicherung AG (Rechtsform Aktiengesellschaft)
Postfach 102465
D-60024 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 86 969
Fax +49 69 86 958
vertreten durch den Vorstand: Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny (Generalbevollmächtigter) Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Hans-Werner Rhein

Eintragung im Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012
Zuständiger Versicherungsvermittler:
Ihr Vertrag kommt mit Hilfe der Care Concept AG als Vermittler zustande. Diese steht Ihnen unter
Care Concept AG, Postfach 30 02 62, 53182 Bonn
Telefon: +49 228 97735 – 0
Fax: +49 228 9735 – 35
E Mail: info@care-concept.de
zur Verfügung
Hauptgeschäftstätigkeit der Deutschen Familienversicherung AG, im Folgenden "DFV AG" genannt:
Die Hauptgeschäftstätigkeit der DFV AG ist der Betrieb von privaten Schaden- und Unfallversicherungen sowie privater Kranken- und Pflegezusatzversicherungen.
Name und Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
www.bafin.de
Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen:
Es besteht für den Bereich der Auslandsdreisekrankenversicherung keine Teilnahme an gesonderten Garantiefonds oder anderen Entschädigungsregelungen.
Wesentliche Merkmale der Leistungen::
Die DFV AG betreibt Schaden- und Unfallversicherungen sowie private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungen, insbesondere Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen ergeben sich aus dem Antrag, den Allgemeinen und ggf. Besonderen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.

Ist die Leistungspflicht der DFV AG dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen, es sei denn, im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall sind behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer und / oder eine versicherte Person eingeleitet worden.
Gesamtpreis und Preisbestandteile:
Die zu entrichtende Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind den Antragsunterlagen zu entnehmen.

Die genannten Prämien enthalten – bis auf die Krankenversicherung, die versicherungsteuerfrei ist – die aktuelle gesetzliche Versicherungssteuer.
Zusätzliche Kosten, Steuern oder Gebühren:
Grundsätzlich entstehen keine zusätzlichen Kosten, Steuern oder Gebühren. Im Einzelfall können jedoch Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR für die erste, bzw. 5,– EUR für die 2. Mahnung, Gebühren für die Rückbuchung von Lastschriften in Höhe von 4,– EUR, eine Bearbeitungsgebühr bei Durchführung von Beitragsrückerstattungen in Höhe von 5,– EUR, eine Geschäftsgebühr in Höhe von 15,– EUR bei Rücktritt der DFV AG wegen Nichtzahlung der Prämie, sowie über den pauschalen Erstattungsbetrag hinausgehende Telekommunikationskosten in Abhängigkeit von dem gewählten Kommunikationsweg / Provider entstehen.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung:
Die Prämie ist eine Einmalprämie und bei Beginn des Vertrages zu zahlen; Näheres ist dem Versicherungsantrag zu entnehmen. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen:
Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig.
Beginn des Vertrages, des Versicherungsschutzes, Dauer der Bindefrist bei Antragstellung:
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der hierfür vorgesehene Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt bei der DFV AG eingeht, auch soweit er in elektronischer Form zu stellen ist, und die DFV AG den Antrag mit Übersendung des Versicherungsscheines annimmt.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch

  • nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn),
  • nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland,
  • nicht vor Zahlung der Prämie.

Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.

In der Reise-Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz darüber hinaus nicht vor dem Zeitpunkt der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie vor Ablauf eventueller Wartezeiten. Ein Abschluss nach erfolgter Ausreise ist grundsätzlich möglich. Die näheren Voraussetzungen für den Abschluss der Versicherung entnehmen Sie bitte § 2 I der beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen.
Wichtiger Hinweis gemäß § 37 Abs. 2 VVG:
Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist die DFV AG nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Soweit Ihr Versicherungsvertrag eine Laufzeit von einem Monat oder länger hat, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die Care Concept AG, Postfach 30 02 62, 53182 Bonn
Telefon +49 228 97735-0, Fax +49 228 97735-35, E-Mail: info@care-concept.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und die DFV AG erstattet Ihnen bereits entrichtete Prämien zurück. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Eventuell bereits empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren.
Besondere Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl vom zuständigen Versicherer als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Die DFV AG behält sich vor, zu viel oder zu unrecht erhaltene Prämien von Ihnen zurück zu fordern.
Informationen über die Laufzeit der Versicherung:
Der Vertrag ist je nach gewählter Dauer befristet. Die Mindestversicherungsdauer beträgt dabei 1 Tag, die Höchstversicherungsdauer 185 Tage.
Ende des Vertrages, Kündigungsrecht, Geschäftsgebühr:
Der Versicherungsschutz endet:
  • zum vereinbarten Zeitpunkt
  • mit Beendigung des Versicherungsvertrages
  • mit Ablauf der Versicherungsdauer im Rahmen der Deckungserweiterung für kurzfristige Aufenthalte in den NAFTA Staaten bei Auswahl der Nicht-NAFTA Zielregion, spätestens 18 Tage nach entsprechender Einreise
  • mit Ablauf der Versicherungsdauer im Rahmen der Deckungserweiterung für Heimatlandaufenthalte, spätestens 18 Tage nach Einreise in das Heimatland

Tritt die DFV AG wegen Nichtzahlung der ersten bzw. einmaligen Prämie gem. § 37 Abs. 1 S.3 VVG vom Vertrag zurück, erhebt sie eine Geschäftsgebühr gem. § 39 Abs. 2 VVG in Höhe von 15,00 € je Versicherungsvertrag.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, soweit sich nicht aufgrund vorrangiger Regeln, wie z.B. dem europäischen Recht zwingend etwas anderes ergibt. Klagen gegen die DFV AG können erhoben werden in Frankfurt am Main oder an dem Ort, an dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klage-erhebung seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Vertragssprache:
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren:
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der DFV AG nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Für die Reise(Auslands-)-Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Beschwerden gegen die DFV AG können erhoben werden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
www.bafin.de
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Wem gegenüber müssen Sie Ihre Erklärungen abgeben?
Sämtliche Erklärungen, die Ihr Versicherungsverhältnis betreffen sind an die
Care Concept AG, Postfach 30 02 62, 53182 Bonn,
Telefon: +49 228 97735 – 0
Fax: +49 228 97735 – 35
E Mail: info@care-concept.de
zu richten.
Mit Zugang Ihrer Erklärung im Hause der Care Concept AG gilt diese auch gegenüber der DFV AG als zugegangen.
Verbraucherinformationen herunterladen

 Verbraucherinformationen als PDF herunterladen (81KB)