Care Expatriate - Auslandskrankenversicherung für Expatriates

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Allgemeine Fragen zum Leistungsumfang in der Auslandskrankenversicherung Care Expatriate
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 Wer kann sich im Tarif Care Expatriate versichern?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung im weltweiten Ausland. Versicherbar sind:

  • Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein im weltweiten Ausland
  • Personen mit ständigem Wohnsitz im weltweiten Ausland bei Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein
  • Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein bei Aufenthalten in den vorgenannten Ländern

Das Höchsteintrittsalter beträgt 74 Jahre.

 Wie lange kann ich mich im Tarif Care Expatriate in Deutschland versichern (inklusive Verlängerungen)?

Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre (einschließlich aller Vertragsverlängerungen für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland)

Wie lange kann ich mich im Tarif Care Expatriate im Ausland (außer Deutschland) versichern (inklusive Verlängerungen)?

Bei Abschluss eines 5 Jahresvertrages mit Geltungsbereich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht eine einmalige Annahmegarantie für einen Anschlussvertrag bis zu maximal 5 weiteren Jahren (Care Expatriate Comfort / Care Expatriate Premium). Darüber hinaus kann bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres beliebig oft ein Verlängerungsantrag über maximal 5 weitere Jahre gestellt werden.

Was kostet die Versicherung?

Die Monatsprämie für die Auslandsversicherung Care Expatriate ist abhängig vom Eintrittsalter, dem gewählten Tarif, der Höhe des Selbstbehalts und der Zielregion (inklusive/ exklusive USA, Kanada, Mexiko).
Eine 28-jährige Person kann für den Aufenthalt außerhalb USA, Mexiko und Kanada die Krankenversicherung bereits ab 58,00 EUR / Monat abschließen. Die genaue Prämientabelle finden Sie in der Beschreibung des Tarifs.

 Gilt die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate auch in den USA, Mexiko oder Kanada?

Ja, die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate gilt auch in den USA, Mexiko und Kanada, wenn Sie ausgewählt haben, dass Versicherungsschutz auch für die USA, Mexiko und Kanada bestehen soll.
Für den Abschluss eines Vertrages von mindestens einjähriger Laufzeit mit Geltungsbereich außerhalb der USA, Mexiko und Kanada gilt folgende Besonderheit:
- während der Vertragslaufzeit sind vorübergehende Aufenthalte in USA, Mexiko und Kanada mitversichert bis zu einer Länge von maximal 42 Tagen je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn. Im Falle einer unterjährigen Vertragsdauer, auch soweit diese auf das vollendete Versicherungsjahr folgt, reduziert sich die maximale Versicherungsdauer für diese Aufenthalte anteilig auf 21 Tage bei einer Vertragsdauer von 6 Monaten sowie 31 Tage bei einer Vertragsdauer von mehr als 6 und weniger als 12 Monaten. Die einzelne Reise ist dem Versicherer in Schriftform anzuzeigen.

Bin ich bei einem Zwischenbesuch in meinem Heimatland auch versichert?

Bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland besteht auch hier Versicherungsschutz. Die Gesamtdauer beträgt je nach gewähltem Tarif 30 Tage (Basic), 45 Tage (Comfort) oder 90 Tage (Premium) je Versicherungsjahr. Der Aufenthalt im Heimatland muss der Care Concept AG vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Wird die Versicherung bei ausländischen Behörden (Botschaften, Konsulate, etc.) anerkannt?

Unsere Versicherungsprodukte sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen im Ausland zugeschnitten und entsprechen in der Regel allen Anforderungen der Visumsvergabe (z.B. Schengen-Visum). Die einzige uns derzeit bekannten Ausnahmen bildet hierbei die Schweiz.

Werden die Kosten einer Schwangerschaft übernommen?

Schwangerschaften sind mitversichert, sofern der Konzeptionszeitpunkt nicht vor Antragstellung und Versicherungsbeginn liegt. Sofern die Schwangerschaft versichert ist, gelten Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft auch als Versicherungsfälle und sind mitversichert.

Kann ich mein - während der Versicherungslaufzeit geborenes - Kind mitversichern?

Wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens 3 Monate im Care Expatriate versichert ist, die Anmeldung des Kindes spätestens 2 Monate nach dem Tage der Geburt bei uns eingeht und kein anderweitiger Versicherungsschutz vorliegt, können auch Neugeborene mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichert werden.

Werden Vorsorgeuntersuchungen übernommen?

Vorsorgeuntersuchungen sind in den Tarifvarianten Comfort (bis 250,– EUR je Versicherungsjahr) und Premium (bis 500,– EUR je Versicherungsjahr) mitversichert. Insbesondere versichert sind Untersuchungen:


  • zur Früherkennung von Krebserkrankungen
  • zur Früherkennung von Herz- Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckerkrankheit
  • zur Sicherung der normalen körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes
Werden auch Schutzimpfungen für das Reiseland übernommen?

Nein. Schutzimpfungen und Immunisierungsmaßnahmen sind in diesem Tarif ausgeschlossen.

Ist im Tarif Care Expatriate eine Haftpflichtversicherung eingeschlossen?

Die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist eine reine Krankenversicherung und beinhaltet keine Haftpflichtversicherung.
Ergänzend zur Auslandskrankenversicherung empfehlen wir den Abschluss der Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung "Care Protector". Diese können Sie ab 2,– EUR / Monat ganz bequem zusammen mit der Krankenversicherung unter Online-Antrag abschließen.

Ist im Tarif Care Expatriate eine Unfallversicherung eingeschlossen?

Die Kosten einer rein medizinischen Versorgung, die durch einen Unfall notwendig wird, werden im Rahmen der versicherten Leistungen dieses Tarifs übernommen. Allerdings erhalten Sie nach einem Unfall keine Entschädigungsleistungen bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität).
Ergänzend zur Auslandskrankenversicherung empfehlen wir den Abschluss der Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung "Care Protector". Diese können Sie ab 2,– EUR / Monat ganz bequem zusammen mit der Krankenversicherung unter Online-Antrag abschließen.

Kann ich mich in einem Krisengebiet versichern?

Der Geltungsbereich der Auslandskrankenversicherung Care Expatriate erstreckt sich auch auf sog. „Krisengebiete“, jedoch mit der folgenden Einschränkung: keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.



Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.


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