Bei Abschluss eines 5 Jahresvertrages mit Geltungsbereich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht eine einmalige Annahmegarantie für einen Anschlussvertrag bis zu maximal 5 weiteren Jahren (Care Expatriate Comfort / Care Expatriate Premium). Darüber hinaus kann bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres beliebig oft ein Verlängerungsantrag über maximal 5 weitere Jahre gestellt werden. |
Unsere Versicherungsprodukte sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen im Ausland zugeschnitten und entsprechen in der Regel allen Anforderungen der Visumsvergabe (z.B. Schengen-Visum). Die einzige uns derzeit bekannten Ausnahmen bildet hierbei die Schweiz. |
Nein. Schutzimpfungen und Immunisierungsmaßnahmen sind in diesem Tarif ausgeschlossen. |
Die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist eine reine Krankenversicherung und beinhaltet keine Haftpflichtversicherung. |
Die Kosten einer rein medizinischen Versorgung, die durch einen Unfall notwendig wird, werden im Rahmen der versicherten Leistungen dieses Tarifs übernommen. Allerdings erhalten Sie nach einem Unfall keine Entschädigungsleistungen bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität). Ergänzend zur Auslandskrankenversicherung empfehlen wir den Abschluss der Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung "Care Protector". Diese können Sie ab 2,– EUR / Monat ganz bequem zusammen mit der Krankenversicherung unter Online-Antrag abschließen. |
Der Geltungsbereich der Auslandskrankenversicherung Care Expatriate erstreckt sich auch auf sog. „Krisengebiete“, jedoch mit der folgenden Einschränkung: keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. |
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Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.