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Care Expatriate - Auslandskrankenversicherung für Expatriates

Care Expatriate

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Allgemeine Fragen zur Krankentagegeldversicherung Care Cash
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 Wer kann sich im Tarif Care Cash versichern?

Versicherbar sind:

  • Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein im weltweiten Ausland
  • Personen mit ständigem Wohnsitz im weltweiten Ausland bei Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein
  • Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein bei Aufenthalten in den vorgenannten Ländern
  • Personen, die einer Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses oder einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und in diesem Rahmen regelmäßige Einkünfte erzielen.
  • nur Personen, die im Produkt "Care Expatriate" versichert sind

Das Höchsteintrittsalter beträgt 66 Jahre.

 Wie lange kann ich mich im Tarif Care Cash in Deutschland versichern (inklusive Verlängerungen)?

Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre (einschließlich aller Vertragsverlängerungen für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland)

Wie lange kann ich mich im Tarif Care Cash im Ausland (außer Deutschland) versichern (inklusive Verlängerungen)?

Bei Abschluss eines 5 Jahresvertrages mit Geltungsbereich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht eine einmalige Annahmegarantie für einen Anschlussvertrag bis zu maximal 5 weiteren Jahren. Darüber hinaus kann bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres beliebig oft ein Verlängerungsantrag über maximal 5 weitere Jahre gestellt werden.

 
Was kostet die Versicherung?

Die Krankentagegeldversicherung Care Cash gleicht durch längere Krankheiten entstandene Einkommensausfälle aus.

Prämienübersicht Care Cash
Monatsbeitrag pro 5,– EUR Tagegeld
Karenz in Tagen Tagegeld bis 175,– EUR Tagegeld bis 300,– EUR
Care Cash 42Karenz in Tagen42Tagegeld bis 175,– EUR0,90 EUR* Tagegeld bis 300,– EUR1,10 EUR*
Care Cash 91Karenz in Tagen91Tagegeld bis 175,– EUR0,70 EUR* Tagegeld bis 300,– EUR0,90 EUR*
Care Cash 183Karenz in Tagen183Tagegeld bis 175,– EUR0,30 EUR* Tagegeld bis 300,– EUR0,50 EUR*

*Monatliche Prämie ab dem 1. EUR pro 5,– EUR des gewählten Tagegelds


Beispielberechnung der Monatsprämie je nach gewähltem Tagegeld
gewähltes Tagegeld (EUR): 20,– 50,– 150,– 170,– 175,– 180,– 200,– 250,– 300,–
Monatsprämie in EUR bei
42 Tagen Karenzzeit
Monatsprämie in EUR bei
91 Tagen Karenzzeit
Monatsprämie in EUR bei
183 Tagen Karenzzeit

Fallbeispiel 1:
Sie wählen eine Karenzzeit von 42 Tagen und ein Krankentagegeld von 50,– EUR/Tag. Um den Monatsbeitrag zu berechnen, teilen Sie das gewünschte Tagegeld durch 5 und multiplizieren diese Zahl mit 0,90 EUR: Das ergibt einen Monatsbeitrag von: 9,– EUR.
Berechnung:
50 : 5=10,–
10 x 0,90=9,–


Fallbeispiel 2:
Sie wählen eine Karenzzeit von 42 Tagen und ein Krankentagegeld von 200,– EUR/Tag. Um den Monatsbeitrag zu berechnen, teilen Sie das gewünschte Tagegeld durch 5 und multiplizieren diese Zahl mit 1,10 EUR: Das ergibt einen Monatsbeitrag von: 44,– EUR.
Berechnung:
200 : 5=40,–
40 x 1,10=44,–

Kann ich mich in einem Krisengebiet versichern?

Der Geltungsbereich der Versicherung Care Cash erstreckt sich auch auf sog. „Krisengebiete“, jedoch mit der folgenden Einschränkung: keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, Aufruhr, Unruhen, Terrorismus oder sonstige Feindseligkeiten auch ohne Kriegserklärung verursacht sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person während ihres Auslandsaufenthaltes überraschend von einem dieser Ereignisse betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt sieben Tage nachdem das Auswärtige Amt für das Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält, eine Reisewarnung ausgegeben hat (Kriegsregion).

Wann endet der Vertrag

Der Vertrag endet:

  • zum vereinbarten Zeitpunkt
  • mit der Vollendung des 67. Lebensjahres der versicherten Person
  • mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit
  • mit dem Tod des Versicherungsnehmers
  • bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers aus Deutschland. Die versicherte Person hat in diesem Fall das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
  • wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt im Ausland nicht mehr vorliegen
  • mit der Beendigung des Auslandsaufenthaltes
  • mit dem Ende der Auslands-Krankenversicherung
Was ist im Tarif Care Cash versichert?

Der Verdienstausfall bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit als Folge von Unfällen oder unerwartet und akut im Ausland aufgetretenen Krankheiten

Was leistet der Tarif Care Cash?

Es wird ein Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe gezahlt, höchstens 90 % des auf den Kalendertag umgerechneten durchschnittlichen Nettogehaltes der vergangenen 12 Monate aus der versicherten Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber. Sonderzahlungen finden bei der Berechnung des Krankentagegeldes keine Berücksichtigung. Das Krankentagegeld ist auf maximal 300,– EUR pro Kalendertag begrenzt.

Gibt es Karenzzeiten im Tarif Care Cash?

Ja, die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der Wartezeit mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zuzüglich der vereinbarten Karenzzeit. Es kann eine Karenzzeit von 42, 91 oder 183 Tagen vereinbart werden.
Beispiel: Sie haben eine Karenzzeit von 42 Tagen und ein Krankentagegeld von 20,– EUR gewählt und sind über einen Zeitraum von 60 Tagen arbeitsunfähig. Dann erhalten Sie ab dem 43. Tag bis zum 60. Tag pro Tag 20,– EUR, also insgesamt 360,– EUR.

Gibt es Wartezeiten im Tarif Care Cash?

Ja, die Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie rechnet vom Versicherungsbeginn an. Sie entfällt:

  • wenn die versicherte Person eine Einreise ins Ausland innerhalb von 31 Tagen vor Antragstellung nachweist
  • wenn die Versicherung vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen wurde
  • bei Unfällen, die nach Versicherungsbeginn eintreten.

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